Wie geschrieben, man erfährt dazu überhaupt nichts. Schulleitung sagt auch nichts mehr, was vermutlich auch besser ist, Polizei sagt sie weiß nichts.
Wo fängt strafrechtlich relevantes an, wo bestehen die Möglichkeiten für Verfehlungen, wenn es hier um Unterstützung einer rechtsextremen Partei geht? Strafrechtlich relevant könnte es, wenn man sich polititsch dieser Richtung zuordnet, häufig erst dann werden, wenn man z.B. Verhalten aufzeigt, welches aus solchen Richtungen zumindest allgemein nicht völlig unüblich wäre wie Rassismus, ev. sogar gegen Mitschüler, vielleicht auch nicht nur einmal, auch bereits relativieren des Holocausts wie z.B. im Geschichtsunterricht, Gewalttaten mit rechtsradikalem Hintergrund wäre nicht unbedingt das nächste naheliegende in dem Fall. Ich sag absolut nicht, dass es so oder ähnlich vorgefallen sein muß, aber es wäre Verhalten in dieser oder einer ähnlichen Richtung, welches strafrechtlich relevant wäre und einen Schuss vor den Bug nachvollziebar machen würde, für jemanden der 16 oder 17 Jahre alt ist.