Interessantes aus dem Gericht / Urteile

  • Da wird so mancher sein Handy umstellen. Allerdings verstehe ich nicht weshalb hier ein Unterschied gemacht wird.

    Vermutlich nur weil ein Fingerabdruck leichter erzwingbar ist.

    ein Passwort ist geheim, ein Fingerabdruck nicht ;)

    Ich denke, da werden sich noch einige höhere Instanzen damit befassen müssen

    andererseits, das hacken = knacken des Handycodes ist ja auch nicht verboten.

    Wie ist es eigentlich, wenn das Smartphone durch das Gesicht entsperrt wird. Darf die Polizei dem mutmaßlichen Straftäter sein Smartphone vor das Gesicht halten?

  • Wie ist es eigentlich, wenn das Smartphone durch das Gesicht entsperrt wird. Darf die Polizei dem mutmaßlichen Straftäter sein Smartphone vor das Gesicht halten?

    Das ist unter Gewalteinsatz (Polizisten halten die Person samt dem Kopf fest, während das Smartphone vors Gesicht gehalten wird) sogar mehrfach schon gemacht worden, sogar ohne richterlichen Beschluss, nur leider gibt zu dieser Maßnahme noch keine Urteile (zumindest ist mir kein Urteil dazu bekannt).

    Ich halte dieses Vorgehen als extrem rechtswidrig und verstößt in meinen Augen sowohl sowohl gegen die Strafprozessordnung als auch das Strafgesetzbuch.

  • Meine Fresse , du würdest sicher auch noch den Anwalt des Täters bezahlen der dir den Hals umdrehen wollte !! :facepalm:

    Meine Fresse, wir wollen doch in einem Rechtsstaat leben, und nicht in China oder Nordkorea.

    Und zu einem Rechtsstaat gehört auch dazu, dass sich auch die an Rechte und Gesetze halten müssen, die für die Einhaltung von Recht und Gesetz zuständig sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Maus (20. März 2023 um 22:56)

  • .... Ohne Worte !

    Besser wärs gewesen. Dein Einwand von wegen den Anwalt des Täters zu bezahlen, der einen umbringen wollte, ist maximal bescheuert gewesen.

    Das es dir nicht passt, dass sich in diesem Land auch die an Gesetze halten müssen, die für die Einhaltung dieser zuständig sind, ist mehr als traurig.

  • Ich würde auch niemals irgendwelche Geräte mit Fingerabdruck, Gesicht usw. sichern.

    Fingerabdruck etc. haben zwar an sich eine sehr hohe Sicherheit, aber sind sie einmal geknackt oder erzwungen, sind sie in der Welt und man kann sie nie (!!!) zurücksetzen.

    Ein geknacktes Passwort ist auch ärgerlich. Aber danach denke ich mir ein neues aus und ich bin wieder halbwegs sicher.

  • Mein iPhone fordert immer wieder das Passwort an zur Aktivierung der Gesichtserkennung und auch bei einigen Vorgängen reicht das Gesicht nicht

    Beim mac muss ich statt Fingerabdrücke auch gar nicht sollten mein Passwort eingeben

    Vielleicht mache ich was falsch oder meine Abdrücke sind oft unlesbar, aber viele Versuche bleiben da nicht und er will Passwort. Und bei 9 Fingern und wenn ich nicht sage welcher hat die Polizei nicht viele Versuche frei und das Passwort muss ich dann nicht sagen

    Übrigens auf dem Personalausweis müssen ja auch 2 Abdrücke gespeichert werden

  • Mein iPhone fordert immer wieder das Passwort an zur Aktivierung der Gesichtserkennung und auch bei einigen Vorgängen reicht das Gesicht nicht

    Beim mac muss ich statt Fingerabdrücke auch gar nicht sollten mein Passwort eingeben

    Vielleicht mache ich was falsch oder meine Abdrücke sind oft unlesbar, aber viele Versuche bleiben da nicht und er will Passwort. Und bei 9 Fingern und wenn ich nicht sage welcher hat die Polizei nicht viele Versuche frei und das Passwort muss ich dann nicht sagen

    Übrigens auf dem Personalausweis müssen ja auch 2 Abdrücke gespeichert werden

    Ja, das iPhone ist da sehr restriktiv. Wenn es 5x den Fingerabdruck nicht erkennt muss das Gerät per Code entsperrt werden. Auch bei FaceId bekomme ich sehr oft die Aufforderung es per Code zu entsperren.

  • Ja, das iPhone ist da sehr restriktiv. Wenn es 5x den Fingerabdruck nicht erkennt muss das Gerät per Code entsperrt werden. Auch bei FaceId bekomme ich sehr oft die Aufforderung es per Code zu entsperren.

    Gerade bei der Gesichtserkennung braucht es morgens immer den Code.

  • Zwar (noch) kein Urteil, aber zumindest wurde mal Anklage erhoben ...

    Zitat

    Staatsanwaltschaft

    Anwalt: Anklage gegen «Querdenken»-Initiator Ballweg erhoben

    Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen den Gründer der «Querdenken»-Bewegung, Michael Ballweg, erhoben. Das hat der Anwalt des 48-Jährigen am Dienstag bestätigt. Offen bleibt allerdings die Frage, was ihm konkret vorgeworfen wird. Dazu äußerte sich die Staatsanwaltschaft auf Anfrage nicht, auch einen Namen nannte die Anklagebehörde nicht. Es könnten keine weitergehende Auskünfte erteilt werden, sagte ein Sprecher. Der Anwalt Ballwegs sagte auf Anfrage, er wisse nur von der Anklageerhebung gegen seinen Mandanten, ihm lägen aber bislang keine schriftlichen Gründe vor.

    Quelle