Corona - alles eher Medizinische und Gesellschaftliche zum Virus

  • Ich habe bis heute nur eine App auf dem Smartphone was Corona betrifft und dass ist die CovPass-App und mehr kommt da warscheinlich auch nicht dazu.

    Bei mir das gleiche nur mit CoronaWarn. Die könnte theoretisch alles, was ich brauche. Nur nutzen kann ich das Einchecken meist nicht. Kontaktverfolgung und Impfbescheinigung (und auch Tests) funktionieren tadellos.

  • Ich habe bis heute nur eine App auf dem Smartphone was Corona betrifft und dass ist die CovPass-App und mehr kommt da warscheinlich auch nicht dazu.

    Genau so siehts auch bei mir aus. War gestern in einem Geschäft in Schwerin. Auf meine Frage, wie oft die Luka App genutzt wird, war die Antwort: "Im Schnitt 3 bis 4 mal am Tag". Also völlig nutzlos,

    wenn ich mal davon ausgehe, dass mindestens 100 Leute/Tag den Laden betreten.

  • Diese Warn-Apps möchte ich nicht nutzen, ist mir zu unsicher.

    Und wenn in der Bude unter mir einer hockt, der positiv ist, sitzt der vielleicht nur 3 oder 2 Meter entfernt.

    Und ich bekomme eine Warnung ich solle in Quarantäne, näää.

    Im eigenen Haus ok, aber nicht im Mehrfamilienwohnhaus wie einer Platte.

    Denn ich denke mal die App unterscheidet nicht, ob es am ende eine andere Wohnung ist.

  • Die Luca App ist ja auch nur dafür konzipiert, den Zettel beim Gastronomen nicht mehr ausfüllen zu müsssen.

    Diese Funktion erfüllt sie komplett.

    Die Super-Duper- Apps sollen ja auch noch andere Funktionen übernehmen.

  • Diese Warn-Apps möchte ich nicht nutzen, ist mir zu unsicher.

    Und wenn in der Bude unter mir einer hockt, der positiv ist, sitzt der vielleicht nur 3 oder 2 Meter entfernt.

    Und ich bekomme eine Warnung ich solle in Quarantäne, näää.

    Im eigenen Haus ok, aber nicht im Mehrfamilienwohnhaus wie einer Platte.

    Denn ich denke mal die App unterscheidet nicht, ob es am ende eine andere Wohnung ist.

    Du Engländer! ;)

  • Diese Warn-Apps möchte ich nicht nutzen, ist mir zu unsicher.

    Und wenn in der Bude unter mir einer hockt, der positiv ist, sitzt der vielleicht nur 3 oder 2 Meter entfernt.

    Und ich bekomme eine Warnung ich solle in Quarantäne, näää.

    Im eigenen Haus ok, aber nicht im Mehrfamilienwohnhaus wie einer Platte.

    Denn ich denke mal die App unterscheidet nicht, ob es am ende eine andere Wohnung ist.

    Die Warn-App schickt dich nicht in Quarantäne. Kann und darf sie auch gar nicht.

    Das Ding ist absolut anonym und gibt dir nur eine Empfehlung, dass du dich testen lassen solltest, wenn vielleicht in der Bude unter dir einer sitzt, der positiv getestet wurde.

  • Das Thema schwelt ja schon seit Monaten in Berlin.

    Und Probleme mit der Luca-App gibt es ja nicht nur in Berlin.

    Da es in dem Artikel ja auch um die Themen Kohle und Kündigung geht, bei einem So mangelhaften Produkt sollte man mal auch über eine Sonderkündigung und/oder "Geld zurück" nachdenken.

    Außerdem geht es da auch noch um andere bedenkliche Themen:

    Gesundheitsamt Berlin-Neukölln: "Wir können nicht sinnvoll mit Luca arbeiten"

    (Ist ein Bezahlartikel, kann aber mit einem kostenlosen Probe-Abo gelesen werden, rechtzeitiges Kündigen nicht vergessen!!!!!)

    Es geht auch um so Vorwürfe wie, dass bekannte Probleme bewusst ignoriert werden, dass man bei den Zahlen bewusst täuscht (was evtl. sogar Betrug wäre), und dass man lieber Kritiker einschüchtert als sich um die Problembehebung zu kümmern.

    Trotzdem ist komischer Weise die Kritik an der Luca-App bei weitem nicht so laut wie sie bei der Corona-Warn-App schon war, bei weitaus kleineren Dingen.

    Liegt es an der Einschüchterungstaktik?

  • Das RKI hat gestern eine neue Übersicht online gestellt, in der vor allem die - im Konzeptpapier genannten - neuen Parameter näher aufgeschlüsselt dargestellt werden.

    https://www.rki.de/DE/Content/Inf…ationFile#/home

    Ergänzung:

    Hier sind die die Grenzwerte aus dem Konzeptpapier des RKI dargestellt:

    https://www.tagesspiegel.de/politik/drei-w…r/27513136.html

    Zusatzinfo:

    Auf Landkreisebene sind es - Stand heute - inzwischen 219 (=53,2%) von 412, die über der in der MPK festgelegten 35er-Inzidenzgrenze liegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Sese (20. August 2021 um 07:34)

  • Da hat unser Sachsen aber Glück, dass der Landtag auf die Inzedenzwerte scheißt und wie immer sein eigenes Ding durchzieht. :pfeif:

  • Da hat unser Sachsen aber Glück, dass der Landtag auf die Inzedenzwerte scheißt und wie immer sein eigenes Ding durchzieht. :pfeif:

    Das steht dem MPK-Beschluss ja keinesfalls entgegen:

    Zitat

    Die Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes (das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung) ein vergleichbarniedrigesInfektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist.

    Nach meinem Kenntnisstand haben aber bislang weder Bawü noch NRW dieses Indikatorensystem veröffentlicht.
    Schleswig-Holstein hatte solch eines ja bereits vor der MPK.

  • Das RKI hat gestern eine neue Übersicht online gestellt, in der vor allem die - im Konzeptpapier genannten - neuen Parameter näher aufgeschlüsselt dargestellt werden.


    COVID-19: wöchentlicher Trend-Überblick

    Ich finde die Übersicht gut, unabhängig davon ob die Werte herangezogen werden. Da muss man nicht immer x verschiedene Seiten durchsuchen, sondern hat quasi alle Daten auf einen Blick.

  • Das steht dem MPK-Beschluss ja keinesfalls entgegen:

    Nach meinem Kenntnisstand haben aber bislang weder Bawü noch NRW dieses Indikatorensystem veröffentlicht.
    Schleswig-Holstein hatte solch eines ja bereits vor der MPK.

    NRW interessiert mich nicht. BaWü braucht doch auch kein Indikatorensystem... die haben 3G "dauerhaft" festgelegt. Egal ob Inzidenz 0 oder 100. Dann braucht es auch kein anderes Indikatorensystem. :pfeif:

    Und völlig wertfrei: mit der Regelung weiß man zumindest mal wieder was gerade gilt, ohne irgendwelche Zahlen checken zu müssen und irgendwelche Nachmeldungen, fehlende Meldungen, Dunkelziffern sind egal.

  • NRW interessiert mich nicht. BaWü braucht doch auch kein Indikatorensystem... die haben 3G "dauerhaft" festgelegt. Egal ob Inzidenz 0 oder 100. Dann braucht es auch kein anderes Indikatorensystem. :pfeif:

    Und völlig wertfrei: mit der Regelung weiß man zumindest mal wieder was gerade gilt, ohne irgendwelche Zahlen checken zu müssen und irgendwelche Nachmeldungen, fehlende Meldungen, Dunkelziffern sind egal.

    Beide Bundesländer haben in ihren Verordnungen weitere Parameter zu zusätzlichen Maßnahmen aufgeführt, es fehlt nach meinem Verständnis aber an klaren "Grenzwerten". Das klingt halt leider aus meiner Sicht nach "Hinterzimmer" und macht eine transpararente Entscheidung bzw. Einschätzung der Lage im jeweiligen Bundesland nach deren Maßstab nicht möglich.

    Die Frage, die sich mir bei den unten genannten Ausführungen stellt, wie denn zusätzlich erforderlichen Maßnahmen mit einer schlüssigen Begründung kommuniziert werden würden?!

    Die aufgrund dieser Verordnung unter Berücksichtigung der Belastung des Gesundheitswesens (Auslastung der Intensivbetten, AIB), der Sieben-Tage-Inzidenz, der Impfquote und der Anzahl schwerer Krankheitsverläufe (Hospitalisierungen) getroffenen Maßnahmen dienen der Bekämpfung der Pandemie des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Für Fälle eines hohen Ausbruchsgeschehens von COVID-19-Erkrankungen behält sich die Landesregierung vor, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen; Grundlage hierfür ist die Risikobewertung und Prognose des Landesgesundheitsamtes zur Entwicklung des Infektionsgeschehens auf Basis der in Satz 1 genannten Parameter. Die Landesregierung wird darauf aufbauend die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen mindestens alle vier Wochen erneut überprüfen.

    Das Maß der erforderlichen Schutzmaßnahmen orientiert sich an der Zahl der Neuinfekti-onen und den durch die Infektionen erforderlichen Krankenhausaufnahmen, dem Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Fälle an der ITS-Kapazität, der Zahl der Todesfälle, der Al-tersstruktur der Infizierten, der Entwicklung des R-Wertes sowie dem Grad der Immunisie-rung der Bevölkerung.

    Ich rechne jetzt auch nicht damit, dass von anderen Bundesländern eine detailierte neue Regelung präsentiert wird.