Corona - alles eher Medizinische und Gesellschaftliche zum Virus

  • Grundgütiger...

    Natürlich gibt es aktuell keine Maut in Deutschland für PKW. Aber nicht, weil Merkels Satz gilt, sondern weil die EU das nicht so dufte fand was die CSU-Herren sich da überlegt haben.

    Es war einfach nur ein Beispiel zum Thema, wie zuverlässig Aussagen von Politikern sein können. Daher find ich pauschale Aussagen "es wird keine Impfpflicht geben" extrem gefährlich,weil keiner weiß was passiert.

    Wahrscheinlich hat die Merkel schon vorher gewusst, dass die EU die Maut eh nicht genehmigen wird...

  • christobal Das hier z.B.

    Da geht es eben überhaupt nicht um die Sache, dass sie nur mit dürfen wenn sie geimpft sind, sondern nur darum, dass klar ist, wie behandelt werden muss im Falle der Fälle.

    Hier geht es konkret darum, dass sie nur mitdurften bei gültiger Tetanusimpfung.

    Auch klar verständlich, weil Tetanus ist echt scheiße, da bist quasi tot wenn es diagnostiziert wird. Da gehts nicht um wie behandeln, sondern darum das auszuschließen.

    Oder man müsste dann als Verantwortlicher ein ungeimpftes Kind, das sich verletzt sofort impfen lassen. Schwierig bei fremden Kindern, aber wenn du es nicht machst...

    Deswegen einfach nur die mitlassen, die einen Impfstatus haben.

  • christobal Das hier z.B.

    Da geht es eben überhaupt nicht um die Sache, dass sie nur mit dürfen wenn sie geimpft sind, sondern nur darum, dass klar ist, wie behandelt werden muss im Falle der Fälle.

    Da liegst du schlicht falsch! Wenn bei freiwilligen Teilnahmen eine Tetanusimpfung verlangt wird, ist das

    halt so, ansonsten darfst du schön zuhause bleiben. Der Veranstalter bestimmt!

  • Nur gut, dass du allein entscheidest, was richtig und falsch ist........

    Guten Tag

    ??? super erkannt

    Dann ist ja noch Hoffnung

    Im übrigen : warum sollte ich was zurücknehmen ? Du hast doch den bescheuerten Satz gebracht und versteckst dich jetzt hinter deinen Anführungszeichen und einem wissenschaftlichen Diskurs ... deswegen muss man es trotzdem nicht gutheißen

    Aber dazu reicht es anscheinend nicht

    Drum alles gut ?

    Einmal editiert, zuletzt von Eishockey_Liebhaber (19. November 2020 um 18:29)

  • Also aktuell bei meinen Kindern: Kindergarten Masernimpfung Aufnahmejahr 2015 und 2017

    Daraus lese ich ab, es gibt hier und da vielleicht irgendwelche Forderungen, aber nicht flächendeckend oder schon gar nicht als Gesetzt oder Verordnung, da es offensichtlich weiterhin Unterschiede gibt.

    Habe extra vorhin meine Nachbarn gefragt, die haben aktuell Kind im Kindergarten. Antwort war, keine Fragen nach Impfstatus, also nach wie vor keine Pflicht hier.

  • Daraus lese ich ab, es gibt hier und da vielleicht irgendwelche Forderungen, aber nicht flächendeckend oder schon gar nicht als Gesetzt oder Verordnung, da es offensichtlich weiterhin Unterschiede gibt.

    Habe extra vorhin meine Nachbarn gefragt, die haben aktuell Kind im Kindergarten. Antwort war, keine Fragen nach Impfstatus, also nach wie vor keine Pflicht hier.

    Ging ja bei den Beispielen nie darum, dass es überall so ist, sondern darum, dass es schon viele Beispiele gibt, bei denen eine Impfung unterschiedlichster Art vorgeschrieben ist, wenn man daran teilnehmen möchte.

    Aber hier was aktuelles vom Bundesgesundheitsministerium

    Da hat dein Nachbar wohl ein Informationsdefizit seines Kindergartens gefunden.

  • Da hat dein Nachbar wohl ein Informationsdefizit seines Kindergartens gefunden.

    Oder sein Kindergarten hat bis jetzt nichts an Pflicht weil wir noch kein July 2021 haben. :/ Ich hab ja nur nach dem Ist-Stand gefragt.

    Wann muss der Impfschutz nachgewiesen werden?

    Das Gesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft. Alle, die am 1. März 2020 bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.

  • Oder sein Kindergarten hat bis jetzt nichts an Pflicht weil wir noch kein July 2021 haben. :/ Ich hab ja nur nach dem Ist-Stand gefragt.

    Wann muss der Impfschutz nachgewiesen werden?

    Das Gesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft. Alle, die am 1. März 2020 bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.

    Aber was ist mit den Kindern die am 1. Spetember 2020 aufgenommen wurden? Für die müsste die Pflicht ja gelten, wenn ich das verstehe und zumindest bei unserem Kindergarten, gehen die Infos immer an alle Eltern, weil es bequemer ist. Aber vieleicht informiert seiner ja zielgerichteter. Wäre ihm zu wünsche, wir bekommen schon viel Schmarrn ;)

  • Falls ich jetzt hier falsch liege, bitte berichtigen. Ich kann nämlich meine Meinung auch mal ändern, wenn ich falsch lag... das können andere nicht. :)

    ....... und andere nicht mehr ;)

    Mal sehen wie das aussieht, wenn der Impfstoff da ist, welche Länder einen Impfnachweis - zumindest für eine Übergangszeit von ein paar Jahren - für eine Einreise verlangen. Interessant dann in diesem Zusammenhang, wie die EU dazu steht, wenn einzelne Mitgliedstaaten Einreise nur für nachgewiesen Geimpfte erlauben.

    Oder auch - jetzt aus deutscher Sicht - ob Auslandskrankenversicherungen für den Abschluss dieser Versicherung eine Coronaimpfung verlangen bzw Leistungen für Nichtgeimpfte ausschließen.

  • Guten Tag

    Trotzdem geht dieser eine Satz nicht ...

    Ich Pulver ja auch gegen diese Minderheiten , die die Masse gerne vor sich hertreiben , aber deswegen würde ich sie nicht unterdrücken

    Das war der Punkt , der sauer aufstößt

    Und da sollte man sich der Wirkung seiner Worte schon bewusst sein

    ist ein dünnes Eis, aber irgendwann hat jede Mehrheit mal die Schnauze voll, wenn ständig die Minderheit aufbegehrt und die Mehrheit für seine eigenen Interessen und Befindlichkeiten aufbegehrt.

    Das wirklich Gefährliche daran ist nämlich nicht die Mehrheit an sich, die ist überwiegend eine relativ friedliche Masse und ziemlich unbeweglich. Aber wenn dann eine Gruppe sich die Stimmung in der Mehrheit zu nutze macht und diese für die eigenen Ziele kanalisiert - dann wirds gefährlich. Hätte auch schreiben können: wenn diese Gruppe die gleiche Taktik und Strategie anwendet wie die lautstarken Minderheitsgruppen, die sich als Meinungsführer und als Retter der (ihrer) Menschheit sehen.

  • Laßt Euch doch bei dem Zeltlager nicht von der anekdotischen Evidenz leisten. Nur weil es in einer Ecke des Landes das nicht gibt, heißt es doch nicht, dass es das woanders nicht doch gibt. Ich habe gerade mal schnelle gegoogelt:

    1. Treffer, Seite 4: Wir bitten den Abschluss einer eigenen Haftpflicht-und Unfallversicherung sowieeiner gültigen Tetanusimpfung zu gewährleisten.

    https://www.zella-mehlis.de/images/FZT/Elt…f_Zeltlager.pdf

    2. Treffer, Seite 5: Wir setzten auf Rat unserer Lager-Ärztin seit diesem Jahr eine Tetanus-Impfung voraus

    https://leutekirche.drs.de/fileadmin/user…mplett_2020.pdf

    Uns das Masernschutzgesetz ist zum 01.03.2020 in Kraft getreten und nur weil einzelne Kindergärten oder Schulen dabei schlampen, heißt das doch nicht, dass es das nicht gibt. Manchmal ist dieses "Kenn ich nicht, hab ich nix von gehört, also gibt es das auch nicht" mit einer kleinen Hebung der Nase über den Tellerrand zu besiegen:

    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

  • Oder sein Kindergarten hat bis jetzt nichts an Pflicht weil wir noch kein July 2021 haben. :/ Ich hab ja nur nach dem Ist-Stand gefragt.

    Wann muss der Impfschutz nachgewiesen werden?

    Das Gesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft. Alle, die am 1. März 2020 bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.

    Ist-Stand ist, dass das Gesetz in Kraft ist und jedes Kind, dass seit dem 1. März 2020 erstmalig in den Kindergarten kommt, muss gegen Masern geimpft sein und die Eltern müssen dies nachweisen.

    Das, was in deinem Beitrag steht betrifft Kinder, die schon vor dem 1. März 2020 in einer entsprechenden Einrichtung waren - für die gibt es eine Übergangsfrist bist 31. Juli 2021.

    Zitat

    Alle, die am 1. März 2020 bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Arcanum (19. November 2020 um 20:27)

  • Mehr Möglichkeiten sehe ich da aber auch nicht, ein bisschen impfen geht genauso wie ein bisschen schwanger. ;o)

    Du kannst Umfragen mir der Fragestellung problemlos auf das gewünschte Ergebnis ausrichten.

    Auch über die Antworten lässt sich manipulieren - über Art, Zahl und Differenzierung der Antwortmöglichkeiten. Alleine nur die Vorgabe ja/nein ist schon eine Manipulation.

    Im angesprochenen Beispiel könnten noch weitere Antwortmöglichkeiten vorgegeben werden

    - vielleicht

    - ich würde erst eine gewisse Zeit abwarten (vielleicht mit Auswahl von Zeiträumen)

    - (da komplett versch Impfstoffe) abhängig vom verwendeten Impfstoff

    - eher nicht, außer ich würde die Impfung für etwas benötigen

    - ich bin mir noch nicht klar, will noch genauere Infos abwarten

    Wenn mir die angeführte Frage gestellt würde und ein Schweigen wäre nicht akzeptiert, meine Antwort "nein"

    - Ich liebe Umfragen, wenn ich etwas Zeit habe und würde dann bei der Auswertung gerne Mäuschen spielen ;)

  • Was eine Impfpflicht betrifft so nehme ich unseren Gesundheitsminister beim Wort.

    könnte vielleicht nicht funktionieren, das der dann kein Gesundheitsminister ist, sondern schon Bundeskanzler

    (?habe ich jetzt gezündelt ?) :schulterzuck::rofl::rofl::rofl::popcorn::pfeif:

    Einmal editiert, zuletzt von Paul_Juergen (19. November 2020 um 20:32)

  • ich werde jeden Tag zufriedener dass mein NW inzwischen erwachsen ist und seine eigenen Entscheidungen trifft und nicht mehr diesem Regulierungswahn in Schule und Kindergarten unterliegt.

    Zu meiner und meiner Kinder-Zeit durfte man bei KiGa-Festen noch Bratwürste ohne Gesundheitsamtszeugnis braten und Fotos ohne Anwalt machen uvm. Was ich da jetzt so alles von Betroffenen höre inzwischen. Ach war das schön bei uns das auch keiner ausgeschlossen wurde nur weil er nicht jeden Stempel im Impfpass hatte. ;)