In dem geposteten Link zum Urteil wird auch trotz Verurteilung immer noch von einer „mutmaßlichen Linksextremistin“ geschrieben. Ab welchem Punkt wird dieses „mutmaßlich“ eigentlich gestrichen?
Egal wie das Urteil jetzt lautet, der weitere Rechtsweg steht ihr ja offen und wird sicherlich auch genutzt. Bis dato können wir die „Berichterstattung“ über die vorangekündigten Randale in Connewitz auswerten.
Gibt es irgendwo eine öffentliche Urteilsbegründung zum Fall?
die schriftliche Urteilsbegründung wird es sicherlich erst in einigen Wochen geben. Hängt davon ab, wie viele Hauptverhandlungstage angesetzt waren. Urteilsabsetzungsfrist – Wikipedia