Interessantes aus dem Gericht / Urteile

  • In dem geposteten Link zum Urteil wird auch trotz Verurteilung immer noch von einer „mutmaßlichen Linksextremistin“ geschrieben. Ab welchem Punkt wird dieses „mutmaßlich“ eigentlich gestrichen?

    Egal wie das Urteil jetzt lautet, der weitere Rechtsweg steht ihr ja offen und wird sicherlich auch genutzt. Bis dato können wir die „Berichterstattung“ über die vorangekündigten Randale in Connewitz auswerten.

    Gibt es irgendwo eine öffentliche Urteilsbegründung zum Fall?

    die schriftliche Urteilsbegründung wird es sicherlich erst in einigen Wochen geben. Hängt davon ab, wie viele Hauptverhandlungstage angesetzt waren. Urteilsabsetzungsfrist – Wikipedia

  • In dem geposteten Link zum Urteil wird auch trotz Verurteilung immer noch von einer „mutmaßlichen Linksextremistin“ geschrieben. Ab welchem Punkt wird dieses „mutmaßlich“ eigentlich gestrichen?

    Egal wie das Urteil jetzt lautet, der weitere Rechtsweg steht ihr ja offen und wird sicherlich auch genutzt. Bis dato können wir die „Berichterstattung“ über die vorangekündigten Randale in Connewitz auswerten.

    Gibt es irgendwo eine öffentliche Urteilsbegründung zum Fall?

    Vielleicht dann, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

    Gibt es irgendwo eine öffentliche Urteilsbegründung zum Fall?

    Da würde mich vor allem die (Neu-)Bewertung der Aussagen des Hauptbelastungszeugen der Anklage in den letzten Wochen interessieren.

    Obwohl er auch an mindestens einer der Taten beteiligt gewesen sein soll wurde er aus dem Prozess gegen Lina E. rausgenommen, und gegen ihn wurde nur vor dem Landgericht Meiningen verhandelt, wo er wegen dieser Tat im Februar zu eine Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

    Und während er vorm OLG Dresden so "dramtisch wie möglichst" gegen die anderen ausgesagt hat, waren seine Aussagen in seinem Prozess dann wieder ganz harmlos, obwol es um die gleichen Sachverhalte ging.

  • Bei realistisch noch rund einem Jahr Reststrafe nachvollziehbar.

    Innenminister Schuster wird es sicher aber trotzdem nicht gefallen.

    Diese Entscheidung sollte niemandem gefallen.

    Ganz Unabhängig davon wie der Delinquent heisst hat so eine Handhabung einen unglaublich negativen Symbolcharakter.

    Bleibt nur zu Hoffen, dass ich Frau Engel jetzt ihrem Namen entsprechend benimmt und nicht absetzt.

  • Diese Entscheidung sollte niemandem gefallen.

    Ganz Unabhängig davon wie der Delinquent heisst hat so eine Handhabung einen unglaublich negativen Symbolcharakter.

    Bleibt nur zu Hoffen, dass ich Frau Engel jetzt ihrem Namen entsprechend benimmt und nicht absetzt.

    Hast du dich da z.B. beim Grünen Gewölbe auch so daran gestört?

    Oder bezüglich ihrer MItangeklagten?

    Die waren ja nicht so in U-Haft, und blieben nach der Urteilsverkündung auch weiter auf freiem Fuß.

    Und bei denen dürfte der Anreiz zum Absetzen bei der Reststrafe höher sein.

  • Hast du dich da beim Grünen Gewölbe auch so daran gestört?

    Ja

    Auch wenn der Vergleich nicht 1 zu 1 möglich ist, finde ich in beiden Fällen die Aussenwirkung einer solchen Entscheidung für kontraproduktiv.

    Im Falle des Remmo Clans war das ein Deal mit der Staatsanwaltschaft im Gegenzug wurde ja ein Teil der Juwelen zurück gegeben.

    Ich halte von derartigen Deals nichts.

    Setze statt Lina Engel mal einen anderen Namen da rein.

    Die Vorwürfe, die Backgrounds, die Tatsache, dass sich der Partner bereits im Untergrund abgesetzt hat. All die Tatsachen sprechen für mein Verständnis nicht dafür, die Person vorerst auf freien Fuß zu setzen.

    Aber man wird ja mitbekommen, was da noch rauskommt. Auch bei den Remmos.

  • In dem geposteten Link zum Urteil wird auch trotz Verurteilung immer noch von einer „mutmaßlichen Linksextremistin“ geschrieben. Ab welchem Punkt wird dieses „mutmaßlich“ eigentlich gestrichen?

    Politische Extremisten wollen per Definition das System stürzen, Linksextremisten bzw Linksradikale haben es auf das kapitalistische System abgesehen. Ob das bei Lina E. der Fall war wurde ja in dem Fall nicht untersucht, sondern es ging um die Bildung einer kriminellen Vereinigung die Neo-Nazis und solche die dafür gehalten wurden, verprügelt haben - was das Gericht ja als erwiesen ansah.

    So zumindest mein Verständnis. Linksextremismus als Begriff ist aber auch schwammig.

  • man sollte schon auf seine Aussagen achten und vorsichtig sein,

    könnte sonst teuer werden

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/schaden…en-9065353.html

    wer es etwas weniger ausführlich möchte

    https://www.t-online.de/region/berlin/…ell-zahlen.html

    Es gibt "Nachschlag", und zwar deutlich.

    Und das Land Berlin bzw. der berliner Senat entschuldigt sich bei den Geschädigten.

    Zitat

    Es gab und gibt keinen Tatverdacht gegen die Betreiber. Die komplette Polizeiaktion war demnach rechtswidrig.


    Zitat

    „Es ist einzigartig, dass sich eine Regierung für ihre dilettantische Staatsanwaltschaft entschuldigen muss. Der damalige zuständige Staatsanwalt müsste im Nachhinein zur Verantwortung gezogen werden.“ Dem Ansehen der Ermittlungsbehörden sei großer Schaden zugefügt worden.


    Der damalige Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra ist heute pensioniert.

    Er war es auch, der im April 2016 die verhängnisvolle Pressekonferenz gehalten hat, und dessen Aussagen auf dieser PK laut Gericht "schuldhaft amtspflichtwidrig und vorverurteilend, überzogen und reißerisch formuliert gewesen seien".


    https://www.rnd.de/panorama/peinl…FQ3A3JX2BY.html

    https://www.bild.de/regional/berli…69574.bild.html

    https://www.faz.net/agenturmeldung…l-18953008.html

  • Freiburg hatte 2021 die Preise für Anwohnerparkplätze drastisch erhöht. Dagegen wurde natürlich geklagt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt ein Urteil gefällt und die erhöhten Gebühren gekippt

    .... aber nicht wegen der Höhe, sondern wegen einer Formalie: hätte nicht als Satzung sondern als Rechtsverordnung erlassen werden müssen. Außerdem wurden einige Staffelungen als unzulässig eingestuft

    https://www.swr.de/swraktuell/bad…eiburg-100.html

  • Freiburg hatte 2021 die Preise für Anwohnerparkplätze drastisch erhöht. Dagegen wurde natürlich geklagt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt ein Urteil gefällt und die erhöhten Gebühren gekippt

    .... aber nicht wegen der Höhe, sondern wegen einer Formalie: hätte nicht als Satzung sondern als Rechtsverordnung erlassen werden müssen. Außerdem wurden einige Staffelungen als unzulässig eingestuft

    https://www.swr.de/swraktuell/bad…eiburg-100.html

    Der wichtigste Teil davon:


    Gegen die grundsätzliche Höhe der Gebühren von 360 Euro im Jahr für ein durchschnittlich großes Auto hatten die Bundesrichter allerdings keine Bedenken.

    Was halt schade ist, da wohl die Staffelung nach Größe komplett vom Tisch ist.

    Aber warum haben unterschiedlich große Fahrzeuge bzw. ihre Besitzer ein Recht auf den Gleicheitsgrundsatz?

    Bei Steuern gibt es auch Unterschiede durch so viele Dinge, bei den Bußgelder wird zum Teil nach Größe/Gewicht unterschieden, nur bei den Parkgebühren nicht?

    Zumindest hat es auch etwas Gutes, man weiß jetzt, dass die Parkgebühren so hoch sein dürfen, und man weiß jetzt auch noch, wie man es rechtlich korrekt umsetzen muss.

  • Der wichtigste Teil davon:


    Was halt schade ist, da wohl die Staffelung nach Größe komplett vom Tisch ist.

    Das Problem ist, dass eine Familie mit 4 Kindern für ihren Familientransporter ordentlich zur Kasse gebeten wird. Das ist eben nicht ok.

  • Das Problem ist, dass eine Familie mit 4 Kindern für ihren Familientransporter ordentlich zur Kasse gebeten wird. Das ist eben nicht ok.

    Außerdem ist Größe sehr relativ.

    In diesem Zusammenhang wird ja liebend gern auf diese bösen SUVs abgestellt. Nur sind die im Vergleich - zumindest wenn es um den Parkraum geht - oftmals sogar kleiner (i.d.R. kürzer) als ihre Brüder und Schwestern (Limousinen und Kombis der gleichen Fahrzeugklasse). Die Höhe ist beim Parken in den allermeisten Fällen nicht der Flaschenhals.

  • Was halt schade ist, da wohl die Staffelung nach Größe komplett vom Tisch ist.

    ist sie nicht, es wurden nur die zu grossen Unterschiede kritisiert und abgelehnt.

    Eine etwas maßvollere Steigerung mit kleineren Schritten dürfte durchaus die Zustimmung des Gerichts erhalten. Hier könnte sich auch Prozentrechnung anbieten.

    Das Gericht hat zwar auch gegen die sozialen Ermässigungen gestimmt, aber auch hier könnte noch durchaus was zu machen sein, kommt dann nur auf die Formulierung an und möglicherweise müsste das dann aus einem anderen Topf quasi als eine Art Zuschuss laufen, evtl als Antrag. Kommunalpolitiker können da sehr kreativ sein, wenn sie wollen.

    Einmal editiert, zuletzt von Paul_Juergen (14. Juni 2023 um 13:28)