Interessantes aus dem Gericht / Urteile

  • Aber man muss erstmal dagegen klagen ... ja sicher noch kein Polizeistaat an sich, aber man versucht es halt schon.

    Das ist bei interpretierbarer Rechtslage völlig normal, machen zivile Firmen tag täglich so. Die Definition von einem Polizeistaat sollten manche aber nochmal prüfen, denn das sind wir in Deutschland in keiner Weise.

  • Das ist bei interpretierbarer Rechtslage völlig normal, machen zivile Firmen tag täglich so. Die Definition von einem Polizeistaat sollten manche aber nochmal prüfen, denn das sind wir in Deutschland in keiner Weise.

    Hat auch niemand behauptet ... Da steht: "Wir wollen keinen ..." nicht "Wir haben einen ..."

    :!: :pfeif:

  • Und wie kommst Du drauf, dass wir einen Polizeistaat haben? Gerade die Urteile des BVG sollten doch zeigen, dass wir keinen Polizeistaat haben...

    Aber man muss erstmal dagegen klagen ... ja sicher noch kein Polizeistaat an sich, aber man versucht es halt schon.

    Ich habe nicht geschrieben, dass wir schon einen Polizeistaat haben, sondern dass wir keinen Polizeistaat haben wollen.

    Aber wie dragon030 richtig schreibt, man muss aktiv dagegen kämpfen, dass es keinen Polizeistaat gibt.

    Aber es waren jetzt in den letzten 5 bis 8 Jahren schon einige neue Gesetze beim Bund und in den Ländern dabei, die leider in eine gewisse Richtung gehen.

    Ein Teil konnte vor Gerichten wieder gekippt weden, bei anderen Teilen laufen die Verfahren noch, manches wurde aber leider auch verpennt, und ist jetzt erstmal geltendes Recht.

    Gerade die Polizeigesetze von Bayern und NRW so wie das Versammlungsrecht von NRW muss man ganz klar kritisieren, wie auch das neue geplante Versammlungsgesetz von Hessen, welches jetzt aber an der Landesverfassung von Hessen scheitern könnte.

    Oder auch bei der letzten Verschärfung in Sachen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" ist man vollkommen über das Ziel hinweggeschossen.

    Glaub mir, ich will hier nicht Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte gutheißen, auf keinen Fall, was jetzt aber durch die letzte Verschärfung schon zu einer Straftat wird bzw. strafverschärfend wirkt ist einfach ein Witz.

    Und dann muss man sich auch nicht wundern, wenn die Straftaten in diesem Bereich ansteigen, das liegt nicht daran, dass es wirklich mehr Gewalt in diesem Bereich gibt, sondern einfach nur durch die Verschärfung der Gesetze.

    Z.B. Festkleben auf der Straße gilt durch die letzte Verschärfung als "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte", Polizisten, die mit Festgeklebten zu tun hatten, gehen als Gewaltopfer in die entsprechende Statistik ein.

    In manchen Bundesländern geht schon bei einer Beleidigung gegen einen Polzisten der Polizist als Gewaltopfer in die Statistik.

    So kann man die Statistik in Sachen Gewaltopfer bei der Polizei auch aufblasen, um damit auch noch evtl. weitere Befugnisse / Verschärfungen rauszukitzeln.

    Und leider spielen da auch manche großen Medien einfach mit, ohne sich mal genauer das erstmal anzuschauen, was sie da von der Polizei an Zahlen bekommen, und ohne dass man auch noch dazu selber recherchiert.

  • Das ist bei interpretierbarer Rechtslage völlig normal, machen zivile Firmen tag täglich so. Die Definition von einem Polizeistaat sollten manche aber nochmal prüfen, denn das sind wir in Deutschland in keiner Weise.

    An Bestandteilen des Rechtsstaates sollte man aber auch höhere Ansprüche haben, dass sie sich an Recht, Gesetze und die Verfassung halten, als bei zivilen Firmen, oder?

    Gerade wenn sie für die Einhaltung des Rechtsstaates zuständig sind.

  • An Bestandteilen des Rechtsstaates sollte man aber auch höhere Ansprüche haben, dass sie sich an Recht, Gesetze und die Verfassung halten, als bei zivilen Firmen, oder?

    Gerade wenn sie für die Einhaltung des Rechtsstaates zuständig sind.

    Es geht aber größtenteils um neue Gesetze, wenn da eine wohlwollende Prüfung ergibt, dass es mit bestehendem Recht und der Verfassung vereinbar ist, sollen sie dann erst noch dich fragen? Der Mechanismus funktioniert doch...

  • Gibt es für die Gewaltopfer-Statistik von Einsätzen gegen Klima-Kleber auch Belege oder ist das eine reine Annahme von dir? Bei Wiederstand wurde noch nie rein von Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte ausgegangen.

    Schau mal in die Presseartikel zu den Gerichtsverhandlungen gegen die Letzte Generation.

    Gerade in dem Prozess, in dem Gregor Gysi als Verteidiger dabei war, war das ein ganz großes Thema, auch mit der Frage, ob man in dieser Sache in Richtung BVerfG gehen soll.

  • Vermutlich wäre es besser gewesen, wenn er erstmal einen Beamten abgestochen hätte. Dann hätte wäre wären wieder eine Woche lang alle entsetzt gewesen und dann Gras drüber.

    Warum hat der gleich nochmal das Messer gezogen und damit rumgefuchtelt? Gemüse schneiden wollte er damit vermutlich nicht.

    Er wollte sich scheinbar selbst verletzen. Aus diesem Grund wurde die Polizei gerufen. Er saß auch allein auf einer Treppe, als die Polizei vor Ort eingetroffen ist.

    Erst durch den Befehl des Einsatzleiters, ist die ganze Sache so eskaliert. Denn bis dahin war er überhaupt keine Gefahr für die Polizei vor Ort. Und als er angegriffen wurde, hatte er überhaupt keine Zeit die Polizei anzugreifen. Er wurde sofort mit Pfefferspray besprüht, getasert und nahezu gleichzeitig erschossen.

  • Er wollte sich scheinbar selbst verletzen. Aus diesem Grund wurde die Polizei gerufen. Er saß auch allein auf einer Treppe, als die Polizei vor Ort eingetroffen ist.

    Erst durch den Befehl des Einsatzleiters, ist die ganze Sache so eskaliert. Denn bis dahin war er überhaupt keine Gefahr für die Polizei vor Ort. Und als er angegriffen wurde, hatte er überhaupt keine Zeit die Polizei anzugreifen. Er wurde sofort mit Pfefferspray besprüht, getasert und nahezu gleichzeitig erschossen.

    Und wen hätte er überhaupt angreifen können?

    Wer war in dieser Situation nicht hinter dem schützenden Zaun?

    Auf die Antwort bin ich bei dem Prozess besonders gespannt.

    PS: Bei manchen hat die anfängliche Propaganda mit der Polizei als armes Opfer in der Sache gut gewirkt, was bei solchen Fällen einfach auch das Ziel der Pressearbeit der Polizei ist, ein Meinungsbildung "Pro Polizei" schaffen, solange die Polizei noch die einizge/hauptsächliche Nachrichtenquelle ist, befor sie durch Fakten widerlegt werden kann.

    Aber dann ist die wohlwollende version der Polizei schon im Umlauf, und nur schwierig vollstäntig wieder wegzubekommen.

    Das ist beim Herrn Merz mit seinen Aussagen ohne Belege, wo er dann später wieder zurückrudert, die gleiche Taktik.

  • Es geht aber größtenteils um neue Gesetze, wenn da eine wohlwollende Prüfung ergibt, dass es mit bestehendem Recht und der Verfassung vereinbar ist, sollen sie dann erst noch dich fragen? Der Mechanismus funktioniert doch...

    Da braucht man mich nicht, da gibt es andere, die sich da noch deutlich besser auskennen als ich, und dann auch an solche Verfassungsbeschwerden beteiligt sind.

    Aber so eine Verfassungsbeschwerde ist nicht einfach, und bis es da ein Urteil gibt, so lange sind die betreffenden Gesetze erstmal in Kraft.

    Und auch nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde haben die kassierten Gesetze oft noch eine Übergangsfrist.

    Und man hat da auch nicht immer alles auf dem Schirm, siehe bei den Polizeigesetzen von Bayern und NRW.

    Vielleicht kriegt man die lange Schutzhaft trotzdem noch aus den Gesetzen raus, die sorgt ja gerade in Passau in Verbindung mit Markus Söder und dem Aschermittwoch echt für Kopfschütteln und Zweifel, ob das dafür geschaffen wurde, und ob das noch mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hat.

    Aber jetzt schauen wir erstmal, wie die Verfassungsbeschwerde in Sachen Versammlungsgesetz von NRW abläuft, aber so lange kann man in NRW deutlich härter und demokratiefeundlicher durchgreifen.

  • Und schon wieder wird die Polizei in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht in ihre Schranken verwiesen:

    nach meiner Interpretation ist da eher die Politik in der Pflicht, die das Gesetz einfach mal wieder zu locker und schlampig ausformuliert hat.

    Es kommt nicht von ungefähr, dass unser Land gerne von den ganzen Clans und Banden als Stammsitz und Aufenthaltsort genutzt wird. Hier sind sie der Polizei im Bereich IT total überlegen und werden sie doch erwischrt, ermöglichen unsere Gesetze da wieder elegant aus der mißlichen Lage herauszushlüpfen.

    Und das wird in Zukunft noch ungünstiger, denn die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz werden unserer Polizei verboten.

  • nach meiner Interpretation ist da eher die Politik in der Pflicht, die das Gesetz einfach mal wieder zu locker und schlampig ausformuliert hat.

    Es kommt nicht von ungefähr, dass unser Land gerne von den ganzen Clans und Banden als Stammsitz und Aufenthaltsort genutzt wird. Hier sind sie der Polizei im Bereich IT total überlegen und werden sie doch erwischrt, ermöglichen unsere Gesetze da wieder elegant aus der mißlichen Lage herauszushlüpfen.

    Und das wird in Zukunft noch ungünstiger, denn die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz werden unserer Polizei verboten.

    Genau das ist der Punkt. Wie eigentlich überall.

    Die Politik vergeigt im großen Stil, die Verantwortung, Arbeit und ggf. Schuld wird auf das Fußvolk abgeschoben.

  • nach meiner Interpretation ist da eher die Politik in der Pflicht, die das Gesetz einfach mal wieder zu locker und schlampig ausformuliert hat.

    Es kommt nicht von ungefähr, dass unser Land gerne von den ganzen Clans und Banden als Stammsitz und Aufenthaltsort genutzt wird. Hier sind sie der Polizei im Bereich IT total überlegen und werden sie doch erwischrt, ermöglichen unsere Gesetze da wieder elegant aus der mißlichen Lage herauszushlüpfen.

    Und das wird in Zukunft noch ungünstiger, denn die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz werden unserer Polizei verboten.

    Siehe PAG, bei der Einführung wurde vermittelt, dass die Haft zur Verhinderung von Straftaten angewendet wird z.B. bei Personen, die Terroranschläge planen oder planen könnten. Angewendet wird es bei Festklebern, die der Politik auch unangenehm sind, weil man durch sie direkt, indirekt daran erinnert wird, dass auch Politik sich an Gesetze halten muß und Entscheidungen des BVerfG umzusetzen hat (wobei ich jetzt auch nicht über jede Aktion der Klimaaktivisten glücklich bin und die Frage ist, ob es nicht vielleicht auch teilweise bessere Wege gibt, auf das Problem aufmerksam zu machen).

    Und das ist ja häufig das Problem, man führt eine Regelung ein Gesetz ein, um die Polizeiarbeit zu erleichtern oder zu verbessern, man kann aber abwarten, dass dies irgendwo im Land zweckentfremdet wird, siehe PAG oder siehe Nachverfolgungslisten zu Coronazeiten. Das ist auch ein gewisser Vertrauensbruch 1. seitens der Polizei und zweitens auch seitens der Politik, die sowas teilweise dann auch sogar unterstützt.

  • nach meiner Interpretation ist da eher die Politik in der Pflicht, die das Gesetz einfach mal wieder zu locker und schlampig ausformuliert hat.

    Es kommt nicht von ungefähr, dass unser Land gerne von den ganzen Clans und Banden als Stammsitz und Aufenthaltsort genutzt wird. Hier sind sie der Polizei im Bereich IT total überlegen und werden sie doch erwischrt, ermöglichen unsere Gesetze da wieder elegant aus der mißlichen Lage herauszushlüpfen.

    Und das wird in Zukunft noch ungünstiger, denn die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz werden unserer Polizei verboten.

    Zwei auch ganz wichtige Punkte, warum Deutschland gerade für Clans und Banden so attraktiv ist, ist, dass Deutschland in den für (Groß-)Kriminelle wichtigen Gebiete Geldwäsche und Prostitution ein Schlaraffenland ist.

    Und gerade bei Thema Geldwäsche ist Deutschland, und auch die jeweiligen Finanzminister, sehr stark in der Kritik, dass man da untätig sei, selbst im Rahmen der aktuellen Gesetze.

    Und diese Kritik kommt sowohl aus dem Ausland als auch aus dem Inland.

    Und beim Thema Prostitution fällt mir keine Lösung ein, weil das dann quasi vor allem die Frauen weiter belasten wird, gerade auch die, die die Prostitution tatsächlich selbstbestimmt ohne kriminelle Ausbeutung durch andere ausüben.

    Ein ganz schweres Thema.

    nach meiner Interpretation ist da eher die Politik in der Pflicht, die das Gesetz einfach mal wieder zu locker und schlampig ausformuliert hat.

    Handwerklich schlecht ausgestalltete Gesetze in Deutschlad, das kann ich mir nach den letzten Jahren gar nicht vorstellen........ :huh:

  • Siehe PAG, bei der Einführung wurde vermittelt, dass die Haft zur Verhinderung von Straftaten angewendet wird z.B. bei Personen, die Terroranschläge planen oder planen könnten. Angewendet wird es bei Festklebern, die der Politik auch unangenehm sind, weil man durch sie direkt, indirekt daran erinnert wird, dass auch Politik sich an Gesetze halten muß und Entscheidungen des BVerfG umzusetzen hat (wobei ich jetzt auch nicht über jede Aktion der Klimaaktivisten glücklich bin und die Frage ist, ob es nicht vielleicht auch teilweise bessere Wege gibt, auf das Problem aufmerksam zu machen).

    Und das ist ja häufig das Problem, man führt eine Regelung ein Gesetz ein, um die Polizeiarbeit zu erleichtern oder zu verbessern, man kann aber abwarten, dass dies irgendwo im Land zweckentfremdet wird, siehe PAG oder siehe Nachverfolgungslisten zu Coronazeiten. Das ist auch ein gewisser Vertrauensbruch 1. seitens der Polizei und zweitens auch seitens der Politik, die sowas teilweise dann auch sogar unterstützt.

    Im Zweifel will man ja nur in Ruhe seinen politischen Aschermittwoch abhalten.

    Ein Gesetz, welches zur Verhinderung von schwersten Straftaten geschaffen, und damit auch bei der Einführung / Umsetzung begründet wurde, für sowas zu nutzen, das ist einfach nur schäbig, um es noch freundlich auszudrücken.

    Dabei versprach der Innenminister Joachim Herrmann noch bei der Einführung in das bayerische PAG, dass diese Art des Freiheitsentzuges "die absolute Ausnahme" bleiben wird.

    Ich denke, alleine nach den letzten Monaten kann man klipp und klar sagen, dass der Herr Herrmann dieses Versprechen absolut gebrochen hat.

    Du hast das "zweckentfremdet" angesprochen, dass kann man hier bei diesem gesetz bestimmt so sagen.

    Oder, man hat dieses Gesetz genau für ein solches einfaches Wegsperren auch bei Bagatellen vorgesehen, und bei den Begründungen für das Gesetz schlichtweg gelogen und betrogen.

    Das wird ja auch NRW vorgeworfen, dass gewisse Verschärfungen, die mit Terrorismusabwehr und anderen schwersten Verbrechen begründet worden sind, in Wirklichkeit vor allem zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit dienen sollen, besonders in Sachen Klima- und Umweltschutz.

    Es ist zwar ein Pay-Artikel, aber die Überschrift und der lesbare Teil sagen schon genug:


    https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-…31?reduced=true

  • Zitat von Maus :

    "Oder, man hat dieses Gesetz genau für ein solches einfaches Wegsperren auch bei Bagatellen vorgesehen, und bei den Begründungen für das Gesetz schlichtweg gelogen und betrogen."

    "in Wirklichkeit vor allem zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit dienen sollen"

    Der Verdacht liegt nahe, sehe ich ebenso.

    Wie auch andere Gesetzesvorstöße in die Richtung von Willkür deuten.

  • Zitat von Maus :

    "Oder, man hat dieses Gesetz genau für ein solches einfaches Wegsperren auch bei Bagatellen vorgesehen, und bei den Begründungen für das Gesetz schlichtweg gelogen und betrogen."

    "in Wirklichkeit vor allem zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit dienen sollen"

    Der Verdacht liegt nahe, sehe ich ebenso.

    Wie auch andere Gesetzesvorstöße in die Richtung von Willkür deuten.

    Und genau wenn solche Willkür möglich ist, dann geht das für mich in Richtung Polizeistaat statt Rechtsstaat.

    Oder, wenn das mangelnde Wissen der Bürger in Sachen Recht bewusst Behörden etc. ausgenutzt wird, über die rechtlichen Befügnisse hinauszugehen.

  • Und genau wenn solche Willkür möglich ist, dann geht das für mich in Richtung Polizeistaat statt Rechtsstaat.

    Oder, wenn das mangelnde Wissen der Bürger in Sachen Recht bewusst Behörden etc. ausgenutzt wird, über die rechtlichen Befügnisse hinauszugehen.

    Den ersten Satz gehe ich mit.

    Den zweiten nur bedingt, Wissen ist eine Holschuld und mangelndes Wissen schützt auch nicht vor Strafe ( wenn es auch mildernd ausgelegt werden kann )

    Über die rechtlichen Befugnisse hinauszugehen lässt sich auch nachträglich korrigieren anhand eben der rechtlich korrekten Sachlage.

    Hingegen sind Gesetze die ( schlampig formuliert?) sind eher ganz bewusst so verfasst um eben Handhabe zu bekommen wo sonst keine wäre.

  • BGH Urteil zu VW Betriebsräten könnte Folgen für die Bezahlung vieler Betriebsräte in Firmen haben (im Gegensatz zu einigen Urteilen von Arbeitsgerichten)

    Zitat

    Dem Urteil zufolge dürfen "hypothetische" Annahmen über die Karriereentwicklung eines Betriebsratsmitglieds allein kein Maßstab für dessen Bezahlung sein. Im Kern ist bei der Gehaltseinstufung nur der Vergleich mit Kolleginnen und Kollegen zulässig, die zu Beginn der Arbeit in der Belegschaftsvertretung ähnliche Tätigkeiten und Positionen innehaben.

    https://www.t-online.de/finanzen/unter…riebsraete.html