VER Selb 2021/2022

  • Chapeau Selb! Da hat man sich bei Lilik augenscheinlich gegen

    Zitat

    Und dann konkurrieren wir mit Clubs höherer oder gleichwertiger internationaler Spielklassen sowie mit DEL2-Standorten wie Frankfurt, Kassel, Ravensburg, Dresden usw.“

    durchsetzen können!

  • typisch für eine Kooperation… mehr braucht man dazu doch eigentlich nicht sagen.

    Sollen wir Martinovic nicht mehr abstellen, weil er sich verletzen könnte und dann im Notfall nicht bei uns einspringen kann?

    Wie hoch ist den das Risiko das er sich verletzt? Und wenn? dann hätte Bietigheim euch sicherlich Brenner /Doubrawa kurzfristig zur Verfügung gestellt soweit möglich.

    Es läuft sicherlich nicht alles richtig, aber das zu kritisieren?

    Die Kritik kam aus Landshut, nicht von Selb :prost:

  • Puuuh, es wurde ja davon gesprochen quantitativ verstärken zu wollen. Ich sage mal so... Gelungen. 😅Der Masterplan nimmt weiter Gestalt an. Ich denke jetzt ist es nur eine Frage der Zeit bis ich auch ein Vertragsangebot bekomme. Ich lehne aber ab. Ich spiele nicht für die Schweinchen. 😅

    Es wurde davon gesprochen quantitativ UND qualitativ zu verstärken.

    Bei Leons Verpflichtung erwähnte man er ist eine quantitative Verstärkung ;)

  • Es wurde davon gesprochen quantitativ UND qualitativ zu verstärken.

    Bei Leons Verpflichtung erwähnte man er ist eine quantitative Verstärkung ;)

    Vielleicht wäre es besser das Wort Verstärkung wegzulassen und einfach zu sagen, dass er für die Quantität ist 🤷‍♂️ sorry, aber ein Leon Lilik ist qualitativ eigentlich nichts für die DEL2 😳

  • Vielleicht wäre es besser das Wort Verstärkung wegzulassen und einfach zu sagen, dass er für die Quantität ist 🤷‍♂️ sorry, aber ein Leon Kittel ist qualitativ eigentlich nichts für die DEL2 😳

    Zum Glück haben wir den Kittel nicht verpflichtet, oder soll das der neue sein?

  • Grundsätzlich natürlich absoluter Schwachsinn, wie so viele politische Entscheidungen zuletzt. Theoretisch sitzen dann 790 Zuschauer schön eng beiander und die größere Fläche, wo 3200 Steplatzbesucher Platz hätten bleibt frei.

    Das es so kommt war für mich aber keine so große Überraschung, deshalb habe ich mich eh gewundert, dass der Vorverkauf so schnell gestartet wurde.

  • Man braucht mittlerweile Juristen in den Geschäftstellen um solche Verordnungen zu begreifen.

    Vor dem Hintergrund dieses Lagebilds sind folgende Anpassungen vorgesehen:

    Durch die Änderung in § 4 Abs. 2 Nr. 1 wird die für Einrichtungen und Veranstaltungen nach § 4 Abs. 1 und § 4a, der auf § 4 verweist, in Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien oder anderweitig kapazitätsbeschränkten Stätten höchstens nutzbare Kapazität von 25 % auf 50 % angehoben. Nach den bisherigen Beobachtungen ist die Hospitalisierungswahrscheinlichkeit bei Personen, die sich mit der in Bayern derzeit vorherrschenden Omikron-Variante infiziert haben, deutlich niedriger als bei Infektionen mit anderen Varianten von SARS-CoV-2. Trotz der derzeit sehr hohen Infektionszahlen ist daher eine vorsichtige Anpassung der nutzbaren Kapazität kapazitätsbeschränkter Stätten möglich.

    § 4 Abs. 2 Nr. 1 gilt für alle Stätten, in denen die Kapazität der möglichen Besucher insbesondere durch die Anzahl der vorhandenen Plätze begrenzt ist. Soweit § 4 Abs. 2 Nr. 1 einschlägig ist, kommt die Begrenzung nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 nicht zum Tragen. Handelt es sich nicht um eine kapazitätsbeschränkte Stätte im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 1, so bestimmt sich die Höchstteilnehmerzahl weiterhin gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist. „Platz“ ist hierbei nicht im Sinne eines Sitz- oder Stehplatzes zu verstehen, sondern räumlich, also nach der jeweils vorhandenen Fläche.

    Durch die Änderung in Nr. 3 Buchstabe a) von § 4 Abs. 2 wird gewährleistet, dass bei Veranstaltungen wie insbesondere Sport- und Kulturveranstaltungen (z. B. Theater- oder Kinovorführung) in Veranstaltungsstätten, die im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 1 kapazitätsbeschränkt sind, 50 % der Sitzplätze auch dann belegt werden können, wenn bei dieser Belegung der bei Veranstaltungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a) grundsätzlich einzuhaltende Mindestabstand nicht gewährleistet ist. Voraussetzung für eine den Mindestabstand unterschreitende Belegung ist, dass die Sitzplatzbelegung mit Blick auf die bestmögliche Abstandswahrung gestaltet wird. Eine solche Gestaltung ist insbesondere gegeben, wenn die Sitzplätze wie bei einem Schachbrett innerhalb der Reihen abwechselnd und zwischen den Reihen versetzt belegt und freigehalten werden.

    Durch die Änderung in § 4 Abs. 2 Nr. 7 können bei großen, überregionalen Sportveranstaltungen, bei großen überregionalen Kulturveranstaltungen und bei vergleichbaren großen überregionalen Veranstaltungen künftig bis zu 25 % der Kapazität genutzt, höchstens aber 10 000 Zuschauer auf festen Sitzplätzen zugelassen werden. Eine Teilnahme von Zuschauern auf Stehplätzen ist damit nicht möglich. Auch bei den großen überregionalen Veranstaltungen nach Nr. 7 gelten die weiteren Voraussetzungen der Nr. 3. Daher gilt auch hier der Mindestabstand von 1,5 m vorbehaltlich einer auf Abstandswahrung ausgelegten Sitzplatzbelegung. Eine Veranstaltung ist groß, wenn nach der Kapazität der Veranstaltungsstätte zu der Veranstaltung nach Maßgabe der 15. BayIfSMV, also nunmehr bei einer Belegung von 50 % der Kapazität, mehr als 1 000 Zuschauer kommen könnten. Überregional sind Sportveranstaltungen von Wettbewerben und Ligen, in denen bayerische Mannschaften oder bayerische Sportler (auch) gegen außerbayerische Mannschaften oder Sportler antreten. Solange in der entsprechenden Liga auch außerbayerische Mannschaften teilnehmen, gilt auch die Begegnung zweier bayerischer Mannschaften (Derby) als überregional. Kulturveranstaltungen oder vergleichbare Veranstaltungen sind überregional, wenn für diese Veranstaltungen Besucher typischerweise überregional, insbesondere aus einem länderübergreifenden Umfeld, anreisen.

    Bisher galt für diese Veranstaltungen ein Zuschauerverbot. Größere Veranstaltungen vor allem im Kulturbereich, aber auch im Sportbereich, können in der Regel nur mit einem Live-Publikum und mit Erträgen aus dem Verkauf von Eintrittskarten wirtschaftlich tragfähig durchgeführt werden. Das Zuschauerverbot hat diese Bereiche deshalb besonders einschneidend betroffen. Zugleich konnten durch das Zuschauerverbot aber auch die Bürgerinnen und Bürger an entsprechenden Veranstaltungen nicht teilnehmen. Diese waren und sind durch das vollständige Verbot deshalb in ihrer Freizeitgestaltung und damit in einem wesentlichen Teil der Lebensführung beschränkt. In Abwägung der nachteiligen Einschränkungen für Veranstalter und Teilnehmer einerseits und der weiterhin bestehenden Erfordernisse des Infektionsschutzes andererseits kann mit Blick auf die eingangs dargestellte Lage eine behutsame Anpassung erfolgen. Durch die Beschränkung der maximal nutzbaren Kapazität auf 25 %, das strikte 2G plus-Erfordernis, den Ausschluss von Stehplätzen, das nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a) für die gesamte Veranstaltung geltende Mindestabstandsgebot und die weiteren Beschränkungen insbesondere nach § 4 Abs. 2 Nr. 6 bleibt der Infektionsschutz möglichst weitgehend gewährleistet.

  • Dass nur 25 % der Sitzplätze belegt werden dürfen hat gestern morgen schon Antenne Bayern gemeldet !!

    Unglaublich von Seiten der Politik aber auch blauäugig vom Verein den Vorverkauf zu starten ohne rechtliche Absicherung. Ein weiteres Kapitel aus dem Bereich „Pleiten, Pech und Pannen“ für den VER in dieser Saison !!!

  • Grundsätzlich natürlich absoluter Schwachsinn, wie so viele politische Entscheidungen zuletzt. Theoretisch sitzen dann 790 Zuschauer schön eng beiander und die größere Fläche, wo 3200 Steplatzbesucher Platz hätten bleibt frei.

    Das es so kommt war für mich aber keine so große Überraschung, deshalb habe ich mich eh gewundert, dass der Vorverkauf so schnell gestartet wurde.

    Nope, mit Abstandsregelung hast wenn überhaupt 200 Sitzplätze die Du auslasten darfst...Der Staat lässt 25% der Stadionkapazität zu, jedoch dürfen nur Sitzplätze belegt werden.

  • Eine Veranstaltung ist groß, wenn nach der Kapazität der Veranstaltungsstätte zu der Veranstaltung nach Maßgabe der 15. BayIfSMV, also nunmehr bei einer Belegung von 50 % der Kapazität, mehr als 1 000 Zuschauer kommen könnten


    Wie is dann dieser Satz zu verstehen? Wenn da jetzt 999 Zuschauer oder weniger zugelassen ist, zählt dann das mit dem Stehplatzverbot immer noch? Macht doch Rosenheim so, oder? Die lassen aktuell bzw. vor der Veränderung 999 Zuschauer rein. Ist dann eine Veranstaltung unter 1000 Zuschauer nicht groß?

  • Eine Veranstaltung ist groß, wenn nach der Kapazität der Veranstaltungsstätte zu der Veranstaltung nach Maßgabe der 15. BayIfSMV, also nunmehr bei einer Belegung von 50 % der Kapazität, mehr als 1 000 Zuschauer kommen könnten


    Wie is dann dieser Satz zu verstehen? Wenn da jetzt 999 Zuschauer oder weniger zugelassen ist, zählt dann das mit dem Stehplatzverbot immer noch? Macht doch Rosenheim so, oder? Die lassen aktuell bzw. vor der Veränderung 999 Zuschauer rein. Ist dann eine Veranstaltung unter 1000 Zuschauer nicht groß?

    Der Unterschied zwischen Rosenheim und Selb ist die "Regionalität". Oberliga = Regionale Liga, dadurch 50% inkl. Stehplätze möglich, DEL2 = Überregional, daher nur Sitzplätze möglich.

    Sinn dahinter? Keiner.

  • Der Unterschied zwischen Rosenheim und Selb ist die "Regionalität". Oberliga = Regionale Liga, dadurch 50% inkl. Stehplätze möglich, DEL2 = Überregional, daher nur Sitzplätze möglich.

    Sinn dahinter? Keiner.

    Durch die Änderung in § 4 Abs. 2 Nr. 7 können bei großen, überregionalen Sportveranstaltungen, bei großen überregionalen Kulturveranstaltungen und bei vergleichbaren großen überregionalen Veranstaltungen künftig bis zu 25 % der Kapazität genutzt, höchstens aber 10 000 Zuschauer auf festen Sitzplätzen zugelassen werden.

    Aber was ist dann eine große, überregionale Sportveranstaltung? Tölz z.B. lässt 1000 Zuschauer rein und hier können Stehplatztickets gekauft werden im Online-Shop.


    Und ich dachte Mathe in der Schule ist kompliziert, aber das hier übertrifft nochmal alles. :beer:

  • Durch die Änderung in § 4 Abs. 2 Nr. 7 können bei großen, überregionalen Sportveranstaltungen, bei großen überregionalen Kulturveranstaltungen und bei vergleichbaren großen überregionalen Veranstaltungen künftig bis zu 25 % der Kapazität genutzt, höchstens aber 10 000 Zuschauer auf festen Sitzplätzen zugelassen werden.

    Aber was ist dann eine große, überregionale Sportveranstaltung? Tölz z.B. lässt 1000 Zuschauer rein und hier können Stehplatztickets gekauft werden im Online-Shop.


    Und ich dachte Mathe in der Schule ist kompliziert, aber das hier übertrifft nochmal alles. :beer:

    Vielleicht muss man das als gemeinsam ansehen (wäre wieder eine Frage für einen Juristen).

    Groß => über 1.000 Zuschauer

    Überregional => Gegner von außerhalb Bayerns

    Große, überregionale Veranstaltung => 25%, keine Stehplätze

    Große, aber nicht überregionale Veranstaltung => 50%, Stehplätze

    Überregionale, aber nicht große Veranstaltung => 50%, Stehplätze

    :prost: :beer: