Übrigens gilt der Abstand des Autofahrers ebenfalls vom äußersten Punkt, also ab dem äußersten Ende des Spiegels eines Autos, und nicht vom Brustbein des Fahrers. Bei LKWs gilt „glaube ich“ das Gleiche.
Wollte es nur mal erwähnen, da ich den Eindruck habe, daß das manche bei Radfahrern manchmal vergessen, meinem Eindruck nach. Und als früherer, sportlicher Vielradfahrer habe ich sicherlich schon einiges erlebt.