Corona - alles eher Medizinische und Gesellschaftliche zum Virus

  • Ach ja?

    Welche Geimpften und Genesenen müssen sich denn noch testen lassen wenn sie nicht gerade Reiserückkehrer sind oder Symptome haben?

    Komm schon...der Unterschied ist 10-fach in der Inzidenz von Ungeimpften zu Geimpften...daß das Testen das ausmacht kann man nicht normalerweise nicht wirklich glauben.

  • In vielen Krankenhäusern sind Immunisierte von der Testplicht auisgenommen! Ob es bei allen so ist kann ich nicht sagen.

    Dazu Auszug aus der Coronaschutzverordnung für NRW vom 17.08.2021

    Der Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und ähnlichen Einrichtungen, stationären Einrichtungen der Sozialhilfe sowie Sammelunterkünften für Flüchtlinge ist nur immunisierten oder getesteten Personen gestattet.

  • In vielen Krankenhäusern sind Immunisierte von der Testplicht auisgenommen! Ob es bei allen so ist kann ich nicht sagen.

    Dazu Auszug aus der Coronaschutzverordnung für NRW vom 17.08.2021

    Der Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und ähnlichen Einrichtungen, stationären Einrichtungen der Sozialhilfe sowie Sammelunterkünften für Flüchtlinge ist nur immunisierten oder getesteten Personen gestattet.

    Nein ist leider nicht überall so. Bei uns nur mit aktuellem Test auch bei geimpften und genesenen.

  • In vielen Krankenhäusern sind Immunisierte von der Testplicht auisgenommen! Ob es bei allen so ist kann ich nicht sagen.

    Dazu Auszug aus der Coronaschutzverordnung für NRW vom 17.08.2021

    Der Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und ähnlichen Einrichtungen, stationären Einrichtungen der Sozialhilfe sowie Sammelunterkünften für Flüchtlinge ist nur immunisierten oder getesteten Personen gestattet.

    Die dürfte aber relativ neu sein. Du schreibst ja auch selbst, dass die Verordnung von gestern ist. War vorher wahrscheinlich noch anders? In der bayrischen Infektionsschutzverordnung vom 05.06., Fassung vom 16.08. und gültig bis 25.08.2021 steht folgendes:

    Zitat

    (2) In Einrichtungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 gilt ergänzend Folgendes:
    1.Besuchern darf der Zutritt nur gewährt werden, wenn sie ohne Rücksicht auf die 7-Tage-Inzidenz vor Ort einen Testnachweis nach Maßgabe von § 4 vorlegen.

    Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_13/true

    Und da sehen die Infektionszahlen im Verhältnis Ungeimpfte zu Geimpfte auch nicht anders aus.

  • In vielen Krankenhäusern sind Immunisierte von der Testplicht auisgenommen! Ob es bei allen so ist kann ich nicht sagen.

    Dazu Auszug aus der Coronaschutzverordnung für NRW vom 17.08.2021

    Der Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und ähnlichen Einrichtungen, stationären Einrichtungen der Sozialhilfe sowie Sammelunterkünften für Flüchtlinge ist nur immunisierten oder getesteten Personen gestattet.

    Das mag so in der Coronaschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes so drinstehen, aber die Krankenhäuser, aber auch Alten- und Pflegeheime, können von sich aus schärfere Maßnahmen ergreifen, was sie auch gerne machen.

    In dem Krankenhaus, wo ich regelmäßig wegen der Behandlung meines Beines muss, gab es z.B. auch schon ein paar Wochen früher eine Maskenpflicht bevor sowas von der Regierung beschlossen wurde.

  • Wegen der Anerkennung?

    Ja, weil die Infektionskette ist da ja selten nachvollziehbar, und dann heißt es von Seiten der Dienstherren ganz schnell "Privatsache".

    Obwohl man es auch mit Maskenverweigerern usw. zu tun hat

    Könnte bei Beamten auch ein bisschen kostspieliger sein als bei "normalen" Arbeitnehmern.

    Es ging ja letztes Jahr ein Extrembeispiel durch die Presse, da hat sich bei einer mehrtägigen Fortbildung ein sehr großer Teil der teilnehmdenden Polizisten(innen) mit Corona infiziert, und man wollte trotzdem nicht anerkennen, dass die Infektion in der Dienstzeit erfolgte.

    Ob sich da noch was geändert hat weiß ich nicht, da schon sehr lange nicht mehr über diesen Fall berichtet wurde.

    Man sah damals in dem Fall auch einen gewissen Präzedenzcharakter.

  • da hat sich bei einer mehrtägigen Fortbildung ein sehr großer Teil der teilnehmdenden Polizisten(innen) mit Corona infiziert,

    Ich denke schon auch das die Fortbildung in einem Gebäude stattfand und nicht davor. ;)

    Auch wird die Infektion im Körper stattgefunden haben und nicht ausserhalb. ^^

  • Was müssen die machen?

    Damit die Schüler neben den regelmäßigen Tests in der Schule keine weiteren Testnachweise mehr erbringen müssen, um etwa ins Kino oder ins Restaurant zu gehen, führt das Kultusministerium ein Testheft ein, in das Lehrer die Testergebnisse eintragen. Es soll auch außerhalb der Schule als Nachweis gelten.

  • Dazu folgende Meldung:

    Inzidenz in Bayern bei Ungeimpften zehnmal so hoch

    Aber es macht ja so Sinn, an der Inzidenz festzuhalten. Bei den Ungeimpften schießen die Zahlen durch die Decke, und die Einschränkungen treffen dann alle...

  • Wieviel Aufwand ist das für den Lehrer zeitlich zusätzlich?

    Im Grunde fast keiner. Das war ein kleines „Faltblatt“,

    da musste nur Datum u Uhrzeit ergänzt werden plus

    das Lehrerkürzel. Pro Schüler vielleicht 30 Sekunden

    Aufwand inkl „Hingehen“. Man hat ja die 15 Minuten

    Wartezeit bei den Schnelltests und in der Zeit kann

    man ja im Grunde anfangen, wenn da nach 10 Minu-

    ten kein zweiter Strich auftaucht, kommt der im Nor-

    malfall auch danach nicht mehr