Ich würde gerne einmal sachlich und nüchtern über ein Thema diskutieren, das mir schon seit längeren im Kopf herum schwirrt und gerade gestern wieder extrem aufgefallen ist.
Das Thema lautet "Warmlaufen lassen des Mannschaftsbusses im Stand", eine von nahezu allen Teams, bzw. deren Busfahrern praktizierte Unart.
Gestern, bei unserem Spiel gegen Ravensburg, waren noch 7 Minuten Netto zu spielen, als von draußen Diesel-Motoren-Gestank in unser offenes Stadion drang. Der Busfahrer der Towerstars hatte bereits zu diesem Zeitpunkt den Bus im Stand laufen lassen, damit er nachher dann schön warm ist, damit die Herren Eishockey (!!!) Spieler ja nicht frieren müssen, keine 5 Minuten. In Zeiten, wo sicher zweifelhaft, aber auch aus Gründen, Fahrverbote für Diesel ausgesprochen werden, ist diese Unart, die obendrein gegen die StVo, §30, verstößt, eine geduldete Straftat, die Bußgeldpflichtig ist. Vor den Augen der Polizei, die sich dafür auch nicht weiter interessiert. Bei uns auch an anderen Orten wird jeder Autofahrer aufgeschrieben, wenn er nur im Ansatz falsch parkt, während sich da offensichtlich keiner für interessiert. Ist das wirklich notwendig? Wird so ein Bus mit seiner Heizkraft nicht binnen 10 Minuten auf der Straße im Betrieb so warm, wie er es ansonsten im Leerlauf erst nach 1 Stunde ist? Ich bin der Meinung, nur weil etwas immer gemacht wurde und von jedem, wird es dadurch nicht besser. Und wir sollten im KLEINEN anfangen, endlich etwas mehr für die Erhaltung unserer Welt zu tun.
Hier die Fakten:
https://www.stvo.de/strassenverkeh…rtagsfahrverbot
Diesbezüglich ist neben der StVO auch z. B. durch das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln)gesetzlich geregelt, dass Motoren keinesfalls ohne entsprechenden Grund im Standbetrieb laufen gelassen werden dürfen. Hierzu heißt es darin:
- “Jeder hat sich so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist. […]” § 2 Absatz 1
- “Es ist nicht zulässig, lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig zu betreiben.” § 2 Absatz 3
- “An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird.” § 4
Das Delikt “Motor laufen lassen” provoziert nicht nur ein Bußgeld, sondern schadet auch dem Motor und führt zur schnelleren Abnutzung. Zudem wissen Experten, dass das Warmlaufen des Motors im Stand deutlich langsamer erfolgt als im Betrieb im mittleren Drehzahlbereich. Daher erscheint dieses Vergehen lediglich zur Umweltverschmutzung beizutragen, anstatt einen sinnvollen Zweck zu erfüllen. Somit ist das unnötige Laufenlassen des Motors nicht nur für die Umwelt eine erhebliche Schadstoffbelastung, sondern schadet auch der Motorleistung.