Bleibt die Frage, obs das Gesetz wirklich braucht, denn solche Gemeinschaften lassen sich doch heute schon vertraglich in jedem Einzelfall genau abgestimmt regeln, wenn es wirklich so gewollt ist.
Aber nur im Innenverhältnis, sehr schwer im Außenverhältnis. Wenn ich den Artikel richtig lese, dann geht es ja z.B. darum, dass man dann als Partner z.B. beim Arzt Auskunft bekommt. Natürlich kann ich auch das vertraglich regeln und die Ärzte pauschal gegenüber Person Y von der Schweigepflicht entbinden. Aber so ein Vertrag muss dann auch erstmal anerkannt werden und wir sehen bei vielen Patientenverfügungen, dass die leider unwirksam sind, weil sie handwerkliche Fehler haben. Da wäre eine gesetztliche Grundlage, auf die man sich berufen kann, dann schon die bessere Lösung.