Auf- und Abstieg ab 20/21 - Einigung gefunden

  • Sollte die DEL2 in dem Verfahren Recht bekommen, dann sehe ich das als nicht Jurist aber schon so, dass dadurch die eingereichten Unterlagen für korrekt erklärt werden und damit auch der Termin zum Aufstieg in der Saison 2018/19 feststeht


    die Chance ist unter 2 %!!!

  • die Chance ist unter 2 %!!!

    Ein Grund mehr sich auf die nächsten 6 Bürgschaften zu konzetrieren. Egal ob es es klappt oder nicht, immerhin zeigt man den Willen. Aber lieber jetzt schon damit anfangen, als nach der Saison bis auf den letzten Tag das ganze zusammenzuschustern.

  • Das Verfahren muss auf alle Fälle mit Ende der Saison vor der Aufstiegssaison durch sein, da das doch entscheidenden Einfluss auf die Kaderzusammenstellung und evtl. auch auf die Vertragslaufzeiten mit den Spielern hat.
    Bis April ist es noch ein 3/4 Jahr und die DEL wird sicher noch den ein oder anderen Taschenspielertrick finden, um das Verfahren entsprechend zu verzögern.

    @astra
    Dann bitte ich dich einmal um Aufklärung, welchen Taschenspielertrick die DEL zuletzt gefunden hat, das Verfahren zu verzögern?
    Wie nennst Du denn das Verhalten der ESBG, einen nicht mit der Schiedsgerichtsordnung konformen Schiedsrichter zu benennen, um das Verfahren zu verzögern?

  • @astraDann bitte ich dich einmal um Aufklärung, welchen Taschenspielertrick die DEL zuletzt gefunden hat, das Verfahren zu verzögern?
    Wie nennst Du denn das Verhalten der ESBG, einen nicht mit der Schiedsgerichtsordnung konformen Schiedsrichter zu benennen, um das Verfahren zu verzögern?

    Hier versteht es einer Antithesen aufzustellen :popcorn:

  • Wenn ich mit meinem Auto zum TÜV fahre habe ich 2 Möglichkeiten:

    1)Ich fahre auf gut Glück hin und was der TÜV beanstandet, wird repariert.

    2)Oder ich lasse mein Auto in der Werkstatt warten und prüfen.
    Dann habe ich die Garantie, daß ich mit Plakette nach Hause fahre.

    Die DEL 2 scheint sich für 1) entschieden zu haben und darf im nächsten Jahr wieder vorturnen.
    Wenn ich mein Auto nutzen will, würde ich 2) wählen.

    Alles Böse nur der DEL 1 zuzuschreiben, greift nicht weit genug

  • Mit deinen Sticheleien und rhetorischen Fragen disqualifizierst du dich leider manchmal selbst Jürgen1962.

    Schön, daß Dir die Wahrheit nicht gefällt. Wie wäre es denn, wenn Du sie wenigstens einmal zur Kenntnis nimmst.
    Aber vielleicht gibt Dir Herr Schoch die genehmeren Antworten, auch wenn es sich hierbei lediglich um alternative Fakten handelt.
    Wo ist eigentlich der Gemeinderat?

  • Wurde der von der DEL benannte Schiedsrichter überhaupt schon auf Befangenheit geprüft? Ich meine eher nicht, da die DEL2 ihn ja einfach so akzeptiert hat.

    Vermutlich hat die DEL aber ohnehin einen Schiedsrichter benannt, der sich genügend in der Sportsgerichtsbarkeit und insbesondere im Eishockey auskennt, aber noch niemals nicht für irgendeinen DEL-Club oder gar für die DEL tätig war...

    ... man fragt sich nur auf welchen Bäumen solche Juristen wachsen, die einerseits über das nötige Wissen und die nötige Erfahrung verfügen, andererseits aber von Luft und Liebe leben und es anscheinend nicht nötig haben auch mal den einen oder anderen Fall zu übernehmen, um sich irgendwie ihre Brötchen zu verdienen.

    Dem ganzen Konstrukt, dass jede Seite einen Schiedsrichter benennt, der dann aber bitte schön möglichst vollkommen neutral sein soll, wohnt doch schon im Ansatz ein gewisser Widerspruch inne. Viel besser wäre es in meinen Augen gewesen die Schiedsrichter gleich allesamt vom DIS benennen zu lassen und gut wäre es gewesen.

  • @astraDann bitte ich dich einmal um Aufklärung, welchen Taschenspielertrick die DEL zuletzt gefunden hat, das Verfahren zu verzögern?
    Wie nennst Du denn das Verhalten der ESBG, einen nicht mit der Schiedsgerichtsordnung konformen Schiedsrichter zu benennen, um das Verfahren zu verzögern?

    Tja da muss man dem Jürgen schon recht geben, wenn eine Organisation zu doof ist die Unterlagen vollständig und in der richtigen Form abzugeben, ist es wohl unangebracht der andere Partei Taschenspielertricks zu unterstellen.

  • Wurde der von der DEL benannte Schiedsrichter überhaupt schon auf Befangenheit geprüft? Ich meine eher nicht, da die DEL2 ihn ja einfach so akzeptiert hat.

    Vermutlich hat die DEL aber ohnehin einen Schiedsrichter benannt, der sich genügend in der Sportsgerichtsbarkeit und insbesondere im Eishockey auskennt, aber noch niemals nicht für irgendeinen DEL-Club oder gar für die DEL tätig war...

    ... man fragt sich nur auf welchen Bäumen solche Juristen wachsen, die einerseits über das nötige Wissen und die nötige Erfahrung verfügen, andererseits aber von Luft und Liebe leben und es anscheinend nicht nötig haben auch mal den einen oder anderen Fall zu übernehmen, um sich irgendwie ihre Brötchen zu verdienen.

    Dem ganzen Konstrukt, dass jede Seite einen Schiedsrichter benennt, der dann aber bitte schön möglichst vollkommen neutral sein soll, wohnt doch schon im Ansatz ein gewisser Widerspruch inne. Viel besser wäre es in meinen Augen gewesen die Schiedsrichter gleich allesamt vom DIS benennen zu lassen und gut wäre es gewesen.

    Man muss sich in der Sache doch gar nicht mit Eishockey auskennen oder damit etwas zu tun haben, sondern man muss Verträge prüfen können und ob sich beide Parteien vertragsgemäß verhalten haben. Solche Anwälte wachsen in der Tat auf Bäumen, würde ich sagen.

  • Ich will ja jetzt hier nicht nochmal die letzten zig Seiten aufrollen, aber die zentrale Frage ist doch, "kann die DEL auf die vorgelegten Bürgschaften in ihrem Sinne zugreifen". In meinen Augen lautet die Antwort ja, denn wenn das nicht so wäre, wäre die Ablehnung ein einfaches Ding gewesen. Stattdessen zieht man sich auf einen nicht exakten Vordrucktext zurück. Soll das die ständig wiederholte Professionalität sein? Das ist höchstens der letzte Strohhalm, an den sich die DEL noch klammert.

    Ein von einer Partei benannter Schiedsrichter soll völlig unvoreingenommen und neutral sein? Ich bin sicher, der von der DEL benannte Mann ist das. Er hat keine eigene Meinung zu diesem Thema und hatte noch nie etwas mit Eishockey zu tun.

    Und jetzt kommen die Tatsachenverdreher und sagen, wenn ein Schiedsrichter von der Gegenseite abgelehnt wird, ist man selbst schuld. Tut mir leid, aber die DEL mitsamt ihren Anhängern hier und ihren Argumenten kann ich noch viel weniger ernst nehmen als die DEL2.

  • Sorry, aber die DEL2 ist doch selbst schuld.
    Es ist doch seit Jahren bekannt, dass die DEL nicht wirklich einen Aufstieg will und die DEL2 hat es auch beim 2. Mal nicht geschafft wasserdichte Unterlagen abzugeben und hat einen nicht konformen Schiedsrichter benannt.
    Das ist in dem Fall dann halt nicht die böse DEL, sondern die unfähige DEL2.

    Klar, könnte die DEL etwas Entgegenkommen zeigen, macht sie aber nicht, weil sie im Recht ist und nicht will.
    Das hat die DEL2 aber scheinbar immer noch nicht kapiert.

  • Ich will ja jetzt hier nicht nochmal die letzten zig Seiten aufrollen, aber die zentrale Frage ist doch, "kann die DEL auf die vorgelegten Bürgschaften in ihrem Sinne zugreifen". In meinen Augen lautet die Antwort ja,

    Dein Nachname ist aber nicht Schoch... oder? 8o;)

  • Sag mal, @astra, was rauchst Du eigentlich so?

    Hat jetzt die DEL2 einen nicht mit der Schiedsgerichtsordnung konformen Schiedsrichter vorgeschlagen oder nicht? Hat die DEL diesen Schiedsrichter abgelehnt oder hat das D.I.S. so entschieden? Was sind für dich eigentlich Tatsachen? Wie alt bist Du eigentlich?


    @Roland
    http://www.dis-sportschiedsgericht.de/de/67/content/…dsrichtern-id59

    Abgesehen von diesen Schiedsrichtern sind die Parteien natürlich von ihrer Benennung frei.

  • Man muss sich in der Sache doch gar nicht mit Eishockey auskennen oder damit etwas zu tun haben, sondern man muss Verträge prüfen können und ob sich beide Parteien vertragsgemäß verhalten haben. Solche Anwälte wachsen in der Tat auf Bäumen, würde ich sagen.

    Kann ein Jurist der auf Erbrecht spezialisiert ist, einfach so sagen wir in einer Scheidungssache über einen Ehevertrag profund entscheiden? Mmmmhhhh, hätte da meine Zweifel. Zumindest über gute Kenntnisse im Sportrecht sollte der Kandidat für das Schiedsgericht wohl mindestens verfügen und "Branchenkenntnisse" wären durchaus hilfreich, wenn ich es einmal so formulieren darf. Zumindest kenne ich es beruflich so, dass Anwälte - vor allem die guten - ziemlich spezialisiert sind.

    Aber wie auch immer, wenn man ein Konstrukt hat, welches vorsieht dass jede Seite einen Schiedsrichter vorschlägt, muss man sich auch nicht wundern wenn dabei Kandidaten herauskommen, die halt doch nicht ganz so neutral sind. Vermutlich werden sich da beide Seiten auch nicht viel geben. Jedenfalls hätte man sich diesen ganzen Zinnober ersparen können, wenn das DIS einfach die Schiedsrichter ernannt hätte. Ist bei normalen Gerichtsverhandlungen ja auch so, dass die Richter ganz einfach vom Gericht bestellt werden.