Interessantes aus dem Gericht / Urteile

  • Unfassbar, dass sowas als rumblödelei durchgehen soll. Aber genau da ist er, der Antisemitismus, in der Mitte der Gesellschaft. Er ist Salongfähig, noch immer.

  • Unfassbar, dass sowas als rumblödelei durchgehen soll. Aber genau da ist er, der Antisemitismus, in der Mitte der Gesellschaft. Er ist Salongfähig, noch immer.

    Und von Polizeigewerkschaftlern wird sowas ja noch als "Spaß-Aktion" verniedlicht, wie ja bei uns in BaWü:


    https://www.swr.de/swraktuell/bad…schaft-100.html

    https://www.t-online.de/region/stuttga…saktionen-.html


    Oder der Herr Ostermann mal so ganz allgemein:


    https://www.24hamburg.de/niedersachsen/…r-90852466.html


    Oder mal ganz heftig vom Herrn Ostermann:


    Externer Inhalt twitter.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.

  • Andere werden wegen des Verdachts der Unterschlagung von 1,30 Euro Pfand fristlos gekündigt, da ein „irreparabler Vertrauensverlust“ vorliegt, mit Bestätigung durchs Arbeitsgericht.

    Wie stellst du jetzt den Zusammenhang zu einem erstinstanzlichen Urteil zu einem arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzprozess her? Wenn du so was schon erwähnst, dann solltest du nicht unterschlagen, dass das BAG die Kündigung letztinstanzlich für rechtswidrig erachtete. Nicht jedoch aus dem Grund, dass hier kein Vertrauensverlust vorlag. Denn eine Straftat gegenüber dem Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen.

    Letztlich scheiterte die Kündigung auf zweiter Stufe im Rahmen der Interessenabwägung. Da halte ich es schon auch für vertretbar, dass ein 30 Jahre, bestehendes, wohl beanstandungsfreies Arbeitsverhältnis und der relativ geringe Schaden letztlich zu Gunsten der Arbeitnehmerin sprachen und vorher eine Abmahnung auszusprechen gewesen wäre.

  • Der Focus darf nach dem Urteil des Amtsgerichts München keine Ärztesiegel mehr vergleichen und veröffentlichen

    Zitat

    Gegen eine Lizenzgebühr von rund 2.000 Euro netto könnten Ärzte ein Siegel unter der Rubrik "Focus Empfehlung" erhalten und damit für sich werben. Die Vergabe der Siegel zwecks Werbung verstoße "gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot", urteilte die Kammer.

    https://www.t-online.de/gesundheit/ges…e-siegeln-.html

  • Aber jeder hält den Finanztip vom Tenhagen und vor allen Dingen Tenhagen selbst für qualifiziert. :facepalm: Das ist viel schlimmer als sich ein Gütesiegel beim Focus zu kaufen.

  • Das ist auf jeden Fall ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung in diesem Fall, aber noch lange nicht das Ende.

    Und werden jetzt nach dem Todesschützen auch die 4 anderen PolizistInnen endlich vom Dienst suspendiert?

    Denn die waren bis jetzt weiter im Dienst.

    Wer weiß, ob es überhaupt zu dieser Anklage gekommen wäre, wenn der Anrufer nicht mit der Notrufzentrale weiter verbunden geblieben wäre, und es so wenigstens eine akustische Aufzeichnung des Geschehens in der Notrufzentrale gegeben hat, oder ob sonst die falschen Darstellungen von der Polizei und Innenminister Reul weiter das Meinungsbild bestimmt hätten.

    Es war auch extrem wichtig, dass große und wichtige Teile der Presse diesen Fall so aufmerksam beobachtet und auch selber recherchiert haben, und dabei auch einige Unregelmäßigkeiten im Nachgang und bei den Ermittlingen bei der Polizei aufgedeckt haben.

    Extrem wichtig ist auch, dass der Todesschütze hier wegen Todschlag, und nicht nur Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt wird.

    Die Anklage wegen Todschlag hat Innenminister Reul übrigens versucht zu verhindern, soviel zum Thema Gewaltenteilung.

    Gut, dass die Staatsanwaltschaft und das weisende Justizministerium hier "stabil" geblieben sind, schade, dass man sowas, was selbstverständlich sein sollte. lobend erwähnen muss.

    Es wird langsam Zeit, dass der Inneminister Reul Verantwortung übernimmt und endlich abtritt.

    Der Fall Mouhamed Drame ist nur die unrühmliche Spitze des Polizeiproblems Dortmund Nord.

    Und auch für den komplett rechtswidrigen Polizeieinsatz im Hambacher Forst hat er keine Verantwortung übernommen, dazu die Polizeigewalt in Lützerath, wo er trotz allem Abstreiten zu Beginn auch schon eingestehen musste, dass da Sachen von Seiten der Polizei passiert sind, die "nicht gut aussehen", und man deswegen von Amts wegen Anzeigen gegen Polizisten erstattet hat, oder auch immer wieder Verstöße gegen die Dienstvorschriften beim Einsatz von Tasern, wie auch hier im Fall Mouhamed Drame, oder auch tötliche Einsätze von Tasern, sowie die sehr fragwürdigen Vorschriften für den Einsatz von Bodycams, deren Einsatz dadurch quasi alleine der Willkür der PolizistInnen unterliegen, oder auch die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht in NRW.


    Externer Inhalt twitter.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.

    https://www.nordstadtblogger.de/toedlicher-pol…lizistinnen-an/

    https://twitter.com/solimouhamed

  • Ein Problemviertel soll eine einstweilige Hinrichtung durch die Polizei rechtfertigen?

    Vermutlich wäre es besser gewesen, wenn er erstmal einen Beamten abgestochen hätte. Dann hätte wäre wären wieder eine Woche lang alle entsetzt gewesen und dann Gras drüber.

    Warum hat der gleich nochmal das Messer gezogen und damit rumgefuchtelt? Gemüse schneiden wollte er damit vermutlich nicht.

    Ich will nicht in Abrede stellen, dass man die Situation hätte vielleicht besser lösen können. Wer jedoch ein Messer zieht und die Polizei damit bedroht, der begibt sich in eine Gefahr, für die er niemand anderen verantwortlich machen kann.

  • Vermutlich wäre es besser gewesen, wenn er erstmal einen Beamten abgestochen hätte. Dann hätte wäre wären wieder eine Woche lang alle entsetzt gewesen und dann Gras drüber.

    Warum hat der gleich nochmal das Messer gezogen und damit rumgefuchtelt? Gemüse schneiden wollte er damit vermutlich nicht.

    Ich will nicht in Abrede stellen, dass man die Situation hätte vielleicht besser lösen können. Wer jedoch ein Messer zieht und die Polizei damit bedroht, der begibt sich in eine Gefahr, für die er niemand anderen verantwortlich machen kann.

    Hat da wirklich jemand die Polizei mit einem Messer bedroht, oder wurdest du nur gut genug von dern falschen Darstellung der Polizei und Innenminister Reul manipuliert?

    Denn die aktuellen Ermittlungsergebnisse sagen, dass Mouhamed Drame für niemanden eine aktute gefahr war, und er niemanden mit dem Messer angegriffen bzw. bedroht hat.

    Deswegen lautet auch die Anklage beim Todesschützen auf Todschlag, und nicht nur auf Körperverletzung mit Todesfolge.

    Mich würde ganz dringend interessieren, wer da wirklich in einem Gefahrenbereich war, falls es tatsächlich zu einem Angriff durch Mouhamed Drame gekommen wäre, denn ein Teil der PolizistInnnen, darunter der Todesschütze, und auch die Polizistin, die rechtswidrig das Pfefferspray gegen Mouhamed Drame eingesetzt hat, waren durch einen 2 Meter hohen Zaun von Mouhamed Drame getrennt.

    Und die Taser durften laut Dienstanweisungen der Polizei NRW in dieser Situation so oder so nicht eingesetzt werden, egal ob die Situation statisch oder dynamisch war.

  • Und schon wieder wird die Polizei in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht in ihre Schranken verwiesen:


    Externer Inhalt twitter.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.

    https://www.ndr.de/nachrichten/ha…beitung100.html

    https://www.tagesschau.de/inland/innenpo…mining-103.html


    Und dieses Urteil betrifft nicht nur Hamburg und Hessen, sondern alle Bundesländer, speziell kann man da schon NRW nennen, die schon einen entsprechenden Passus in ihrem Polizeigesetzt verabschiedet hat, dazu Bayern, die so eine Software zum Jahresbeginn einführen wollte, aber wegen dieser Verfassungsbeschwerde erstmal abgewartet hat, sowie andere Bundesländer, die den Einsatz solcher Solfware ebenfalls geplant haben.

    PS: Wir wollen doch keine Polizeistaat haben!

  • Und wie kommst Du drauf, dass wir einen Polizeistaat haben? Gerade die Urteile des BVG sollten doch zeigen, dass wir keinen Polizeistaat haben...

  • Und wie kommst Du drauf, dass wir einen Polizeistaat haben? Gerade die Urteile des BVG sollten doch zeigen, dass wir keinen Polizeistaat haben...

    Aber man muss erstmal dagegen klagen ... ja sicher noch kein Polizeistaat an sich, aber man versucht es halt schon.