Ja, aber die Rechtswirksamkeit der Kündung sollte man da immer vom Arbeitsgericht überprüfen lassen.
Leider machen das viele AN nicht.
Da gebe ich dir recht!
Aber das ist ja dann nach einer Kündigung der zweite Schritt, jedem Arbeitnehmer steht der Rechtsweg dann frei.
Aber es herrscht nunmal immer wieder die Meinung vor, eine Kündigung während einem Krankenstand wäre generell unwirksam und das ist einfach falsch.
Noch was: dies betrachte ich als allgemeine Information, dass dem Spieler Pfleger nicht gekündigt wurde, weiß ich, bzw. hab ich so gelesen. Eine Freistellung vom Dienst ist keine Kündigung.