Bayreuther Spieler

  • Zu "Arbeitsamt zahlt bei Insolvenz 3 Monate" :

    Ist es nicht so, dass Insolvenzgeld für offene Lohnansprüche aus der Zeit von bis zu 3 Monaten v o r Insolvenzeröffnung oder

    Abweisung des Insolvenzverfahrens gezahlt wird ?? (§§ 165 ff. Sozialgesetzbuch III).
    Nur mal angenommen, die Spieler hätten ihre Löhne bisher erhalten und eine Insolvenz wird z.B. zum 15.02.2024 eröffnet oder

    abgewiesen, dann würde doch Lohn von der Arbeitsagentur nur bis 15.02.2024 gezahlt werden, danach aber nichts mehr.
    Oder liege ich hierbei falsch ?

  • Das dauert aber auch oft einige Zeit, bis die Leistungen ausgezahlt werden. Mag von ARGE zu ARGE divergieren, aber die müssen ja erst mal prüfen mit dem Insolvenzverwalter sprechen, Arbeitsbescheinigungen erhalten usw.

    Die Spieler wiederum werden wohl kaum einfach mehrere Wochen warten wollen, bis sie das Geld haben und dürften Wechsel zu Vereinen forcieren, bei denen sie am Monatsende das Gehalt haben.

    da gibt es das Instrument Vorschuss - geht recht fix

    ein guter Spielerberater weiß auch wie und wo er die Anträge mit und für seinen Spieler stellen kann

    andererseits ist der IV in der Regel auch bemüht so schnell wie möglich Insolvenzgeldbescheinigungen auszustellen.

    Problem kann da vielleicht bei einer desolaten Buchhaltung bestehen oder unklaren Gehaltsverhältnissen, vor allem was ausstehende Gehälter anbetrifft.

    Ein Fallstrick könnten möglicherweise die Mieten sein, die ja sehr wahrscheinlich direkt von der GmbH bezahlt wurden/werden sollten. (Ist aber eine Vermutung meinerseits) - das sind ja Zahlungen der GmbH, die ja nur steuerrechtlich in das Gehalt einberechnet werden als geldwerter Vorteil. Wie das für die Weiterbezahlung durch den IV aussieht, weiß ich nicht, da die Wohnungen ja von der GmbH angemietet sein dürften. Da könnten Spieler plötzlich ohne Wohnung dastehen. -

  • Zu "Arbeitsamt zahlt bei Insolvenz 3 Monate" :

    Ist es nicht so, dass Insolvenzgeld für offene Lohnansprüche aus der Zeit von bis zu 3 Monaten v o r Insolvenzeröffnung oder

    Abweisung des Insolvenzverfahrens gezahlt wird ?? (§§ 165 ff. Sozialgesetzbuch III).
    Nur mal angenommen, die Spieler hätten ihre Löhne bisher erhalten und eine Insolvenz wird z.B. zum 15.02.2024 eröffnet oder

    abgewiesen, dann würde doch Lohn von der Arbeitsagentur nur bis 15.02.2024 gezahlt werden, danach aber nichts mehr.
    Oder liege ich hierbei falsch ?

  • Es geht keiner. Die nächsten 3 Monate sind Gehälter gesichert.

    Die Playroll übernimmt der Staat. 3 Monate lang

    Hab jetzt keine Lust den anderen Thread auch durchzuschauen. Frag mich nur wie oft du das noch schreiben möchtest….

    Lese es übrigens auch so raus wie MoCrozier das es nur für den Ausfall VOR Eröffnung der Insolvenz geht.

    Bei einer PLANISOLVENZnwäre es was anderes. Da zahlt das Arbeitsamt 3 Monate die Gehälter. Es ist bei 2 Mio miese aber nicht davon auszugehen das es einen Planinsolvenz gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Kotelett51 (24. Januar 2024 um 20:31)

  • Lese es übrigens auch so raus wie MoCrozier das es nur für den Ausfall VOR Eröffnung der Insolvenz geht.

    der Insolvenzantrag ist aber nicht gleich die Eröffnung, das kann zeitlich einiges auseinanderliegen

    Im Moment sind wir noch beim Antrag und dann kommt die Prüfung

  • Auf deine Ausführungen bin ich gespannt

    Hab nun auf verschiedenen Seiten geguckt. Das Insolvenzgeld wird für den etwaigen Ausfall VOR Eröffnung der Insolvenz genutzt.

    Falls du deine Aussage mit Fakten unterlegen kannst, gerne her damit mit Quellenangabe.


    Mal zwei Quellen die ich auf die Schnelle gefunden habe:

    https://rightmart.de/arbeitsrecht/insolvenz-arbeitgeber#:~:text=Beträgt%20bei%20Abschluss%20des%20Insolvenzverfahrens,Fall%20steht%20Ihnen%20Insolvenzgeld%20zu.&text=Der%20Insolvenzverwalter%20muss%20Ihnen%20das%20Gehalt%20weiterhin%20bezahlen.


    https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-r…samt%20getragen.


    der Insolvenzantrag ist aber nicht gleich die Eröffnung, das kann zeitlich einiges auseinanderliegen

    Im Moment sind wir noch beim Antrag und dann kommt die Prüfung

    Stimmt. Die Aussage das man nach Eröffnung aber erstmal 3 Monate auf Kosten des Arbeitsamtes spielt wird dadurch trotzdem nicht richtig.

    Einmal editiert, zuletzt von Kotelett51 (24. Januar 2024 um 20:53) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Kotelett51 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hab jetzt keine Lust den anderen Thread auch durchzuschauen. Frag mich nur wie oft du das noch schreiben möchtest….

    Lese es übrigens auch so raus wie MoCrozier das es nur für den Ausfall VOR Eröffnung der Insolvenz geht.

    Bei einer PLANISOLVENZnwäre es was anderes. Da zahlt das Arbeitsamt 3 Monate die Gehälter. Es ist bei 2 Mio miese aber nicht davon auszugehen das es einen Planinsolvenz gibt.

    Ist das so?


    https://www.t-online.de/finanzen/news/…leite-ist-.html


    Daneben gibt es aber auch zwei weitere Fälle, in denen die Zahlung des Insolvenzgeldes möglich ist:

    Wenn der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird.

    Wenn das Unternehmen seinen Betrieb vollständig einstellt.

  • Andererseits hat natürlich hat der Insolvenzverwalter ab Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für den Fall, dass er den Betrieb weiter aufrecht erhält, dann auch die Pflicht, weiterhin die Gehälter an die Beschäftigten (hier Spieler) zu bezahlen. Aber eben nur, wenn er den Geschäftsbetrieb nicht einstellt.

  • Ja, hab jetzt selbst mal nachgelesen und bin der gleichen Meinung wie du.


    die Fakten

    Ich hab mich nochmal reingelesen. Sieht so aus, dass Du recht hast.

    Relevant ist nicht die Antragstellung sondern die Insolvenzeröffnung.

    Sorry und mea culpa.

  • da nun die 2 nächsten Heimspiele schon abgesagt wurden gehe ich davon aus der Spielbetrieb nicht mehr lange aufrecht erhalten werden kann .