Interessantes aus dem Gericht / Urteile

  • Das Problem ist dass schon jetzt zuweilen viele Spiele zu Risikospielen erklärt werden, ohne das es dazu in der Vergangenheit Gründe gab. Es ist natürlich richtig, dass vorallem Derbys und "Hassspiele" als Risikospiele gelten. Aber wenn ich sehe was mittlerewile alles als Risikospiel gilt, dann ist es nicht zu rechtfertigen, dass die Polizei dann auch weiterhin noch selbst entscheidet, was ein Risikospiel ist und was nicht. Vorallem nicht wenn andere privat dafür bezahlen sollen.

    In München gilt ja quasi jedes Spiel als Risikospiel. Gut dem FC Bayern mag es finanziell egal sein. Aber frage mal in Giesing nach, was die davon halten, wenn sie für jedes Heimspiel, auch gegen Sandhausen, Freiburg II. und co., die Polizei bezahlen sollen.

    Wünschenswert wäre die DFL/der DFB selbst stuft die jeweiligen Partien als Risikospiele ein.

    Und wer meint es wäre vertretbar dass die DFL bzw. die Vereine für die Einsätze bezahlen sollen, darf sich dann generell mal fragen ob nicht auch sonst Polizei und Rettungskräfte privat bezahlt werden sollen. Denn da kann ich auch fragen wozu ich die Polizei auf der Wiesn oder anderen Festen querfinanzieren soll, wenn ich dort gar nicht zu gange bin. Sollen doch die Veranstalter, Wirte, Schausteller die Bezahlung der Polizei übernehmen.

    Naja da bist ja selber Schuld wenn du da nicht zu gange bist, du könntest aber ohne Probleme ohne Eintritt bezahlen oder auch nur einen € dazulassen zu müssen, einfach hingehen bei den großen Volksfesten 16 Tage lang 13 Stunden am Tag. Wie du auch mit deinen GEZ Gebühren das ganze Jahre TV oder Radio konsumieren kannst ob du willst oder nicht, das finanzierst du mit weil ein weites Gesellschaftliches Interesse dahintersteckt.

    In ein Fussballspiel das 90 Minuten dauert kann ich nicht einfach so gehen, durch die hohe Anzahl an DK´s und die Teils hohen Eintrittspreise sehr elitär das Ganze.

    Man muss auch mal die Wertschöpfung im Auge haben, man kann es glauben oder nicht, in den 16 Tagen Wiesn wird deutlich mehr Umsatz gemacht als der große FCB im ganzen Jahr macht

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen in 16 Tagen Oktoberfest wird 1 Mrd Umsatz generiert, die 36 Bundesligaklubs setzen 5,2Mrd um dafür braucht es 612 Bundesligaspiele und noch geschätzte 100 Pokalspiele. Setz mal diesen Aufwand gegenüber.

  • Bin da vollends bei Bone02943 .

    Ich hätte kein Problem damit, wenn BuLi Teams sich an den Kosten beteiligen würden, aber wie weit ist denn die Tragweite einer solchen Entscheidung.

    Es ist wie Bone02943 schon sagt, dass man durch so eine Entscheidung unliebsame Personen in den finanziellen Ruin treiben könnte.

    Die Polizei ist kein Privatunternehmen und der Schutz durch die Polizei ist meiner Ansicht nach Aufgabe des Staates, ohne Wenn und Aber.

    Ich verstehe jeden, der sich über das unnötige Ausmaß der Einsätze und deren Kosten beschwert, aber dann muss man eben anders an die Sache rangehen.

    Dann gibt es eben mehr Geisterspiele, Verbot von Gästefans etc.

    Das funktioniert in anderen Ländern auch. Wer nicht hören kann muss fühlen, aber es darf nicht die Ausmaße annehmen, dass die Kleinen (Demos, Verstaltungen) darunter leiden, dass sich irgendwelche Chaoten Fussballspiele als Bühne nehmen.

  • Man muss auch mal die Wertschöpfung im Auge haben, man kann es glauben oder nicht, in den 16 Tagen Wiesn wird deutlich mehr Umsatz gemacht als der große FCB im ganzen Jahr macht

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen in 16 Tagen Oktoberfest wird 1 Mrd Umsatz generiert, die 36 Bundesligaklubs setzen 5,2Mrd um dafür braucht es 612 Bundesligaspiele und noch geschätzte 100 Pokalspiele. Setz mal diesen Aufwand gegenüber.

    Und trotzdem kommen wir alle für die Kosten auf. Ob wir da hingehen oder nicht. Und da spielt es auch keine Rolle, ob ich eine Eintritskarte brauch, oder erstmal 300€ aufbringen muss um dahin zu fahren und übernachten zu können. Am Ende ist es eine Veranstaltung, so wie es viele Veranstaltungen gibt, egal ob das nun Fußball, Eishockey, die Wiesn, eine Demo oder ein Konzert ist.
    Stell dir mal vor die Starbulls Rosenheim "dürfen" ab nächster Saison die Polizei bei den Heimspielen gegen, Kaufbeuren, Landshut, Regensburg, Selb, *Weiden, Ravensburg, Krefeld,... bezahlen, weil die Polizei bei all diesen Spielen Konfliktpotential erkennt und ein Risikospiel draus macht.
    Ich denke es wäre für alle besser, auch abseits vom Sport, wenn die Polizei staatlich finanziert bleibt.

    Macht das nicht das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde/Stadt?

    Teilweise schon ja, wie in München, wo jedes Heimspiel des FC Bayern und 1860 vom Stadtrat als Risikospiel eingestuft wurde. Heißt dann am Ende die Bayern dürften den Polizeieinsatz gegen ihre Freunde aus Bochum bezahlen, wie aber auch bei jedem anderen Heimspiel. Und 1860 so Spiele mit dem hohen Risikofaktor wie gegen Freiburgs zweite.
    Aber oft ist es auch die Polizei selbst, die Spiele als Risikospiel einstufen.

  • Macht das nicht das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde/Stadt?


    Laut einem Tagesschau-Artikel von 2019 zu diesem Thema Hochrisikospiele und Kostenübernahme scheint es gar nicht so klar zu sein wer dies nach welchen Kriterien entscheidet.


    Während die "Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze" (ZIS) von Seiten der Polizei mitteilt, dass Vereine und Verbände die Organe für der Risikoeinschätzung sind, sagt der DFB wiederum, dass die Polizei am Spielort dafür verantwortlich sei.


    Außerdem gibt es da halt auch noch verscheidene Einschätzungen, die fußballtechnisch (also mehr das Regelwerk vom Fußball betreffen) oder eben polizeitechnisch sind, und damit eher den Polizeieinsatz betreffen.


    Wenn man sich die beiden anderen Artikel so ansieht (der von SWR ist von gestern) entscheidet am Ende die Polizei am Spielort darüber, was ein Spiel ist, wo mehr Personal/Material zum Einsatz kommt (wie man so ein Spiel am Ende auch immer bezeichnen mag).


    "Bestes" Beispiel wäre da das Spiel in Wolfsburg am 1. Spieltag der Saison 2002/23 mit der Skandalkontrolle der Polizei gegen die Gästefans aus Bremen, der Abgesehen vom Drohneneinsatz (über den nicht entschieden wurde) gerichtlich als komplett rechtswidrig festgestellt wurde.

    Da hat die Polizei auch "aus dem nichts" ohne Absprache mit den Vereinen das Spiel als Risikospiel eingestuft und so den VFL Wolfsburg und die Fans damit komplett überrascht, denn der VFL Wolfswurg ist von einem "Grün-Spiel" ausgegangen und wurde auch nicht darüber informiert, dass die Polizei in Wolfsburg ein Risikospiel daraus gemacht hat, von den rechtswidrigen Maßnahmen erst gar nicht zu reden.


    PS: Selbst die Polizei aus Bremen hat danach mitgeteilt, dass das alleine eine Entscheidung der Polizei in Wolfsburg war.......... :pfeif:


    Fußball-"Risikospiele": Hohe Kosten - kaum Erkenntnisse
    Der Rechtsstreit um Kosten für Polizeieinsätze bei "Risikospielen" im Fußball geht weiter. Dabei ist unklar, was ein "Risikospiel" genau ist - und wie viele es…
    www.tagesschau.de


    Bundesliga: Risikospiel im Fußball - Viel Personal, hohe Kosten - wer legt das fest?
    Der Rechtsstreit um Polizeieinsätze geht weiter. Wer bestimmt, was ein Risikospiel ist? Und wer entscheidet über Personalbedarf und Kosten? Eine Kleine Anfrage…
    www.spiegel.de


    KSC gegen Rostock: Wann ist ein Fußballspiel ein Risikospiel?
    Immer wieder werden Spiele in Fußball-Deutschland werden als sogenannte Risikospiele bezeichnet. Was ist darunter zu verstehen? Fragen und Antworten.
    www.swr.de


    Ich sehe halt die große Gefahr, dass das dann zum "Selbstbedienungsladen" für die Polizei wird, wenn die Polizei selber entscheiden kann, was dann ein kostenpflichtiges Risikospiel ist, wie es auch im Artikel vom Spiegel kritisiert wird.


    Wie Hockey G richtig schreibt ist die Polizei kein Privatunternehmen, aber trotzdem hat die Polizei gewisse Eigeninteressen, die sie auch versucht durch entsprechende "Politik" usw. voranzutreiben und umzusetzen.


    Wenn die Polizei selber über diese kostenpflichtigen Risikopspiele entscheidet, dan liefert sich die Polizei selbst damit eine Grundlage dafür auf Kosten von anderen mehr Ressourcen einsetzen zu können ---> Gefahr der Selbstbedienung statt eines sparsamen Ressourceneinsatzes.

    Und an mehr Ressourcen hat die Polizei einfach ein Interesse.

    Obendrein sind die Entscheidungen über Risikospiele alles andere als Transparent, so wie vieles anderes bei der Polizei auch.

    Es geht also um mehr als nur darum, dass man damit "Unliebsame" abkassieren kann.


    Sollte es also am Ende darauf hinauslaufen, dass Fußballvereine an den Kosten für bestimmte Spiele beteiligt werden, und die Polizei entscheidet darüber, dann braucht es aber ein sehr scharfes und neutrales Kontrollorgan darüber.

    Deutlich schärfer und neutraler als die Kontrollorgane, die es bisher für die deutsche Polizei gibt.

  • könnte auch im Verkehrsthread stehen, aber es ist auch ein OLG Urteil und interessant ist es auch

    Zitat

    So entschieden die Richter

    Selbst wenn es gar nicht schneit: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" gilt dennoch. Auch bei trockener Fahrbahn müsse die Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet werden, entschied 2014 das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Anders als das Zusatzschild "bei Nässe" beschränke das Zeichen "Schneeflocke" (amtlich: "Gefahr unerwarteter Glatteisbildung") die angeordnete Höchstgeschwindigkeit nicht auf Zeiten, in denen winterliche Straßenverhältnisse herrschen (Az. 1 RBs 125/14).

    es ging um dieses Schild

    https://images.t-online.de/2021/09/71393738v3/0x0:640x360/fit-in/1366x0/gleich-ob-schnee-liegt-oder-nicht-hier-gilt-tempo-60.jpg

    Böse Falle: Gilt das Schneeflocken-Tempolimit auch im Sommer?
    Schnee im Sommer? Wohl kaum. Gilt also ein Tempolimit mit Schneeflocken-Symbol nur zur kalten Jahreszeit? Ein Urteil, das jeder Autofahrer kennen sollte.
    www.t-online.de

    also aufpassen beim nächsten Mal, wenn es an der Strasse steht 8o

  • könnte auch im Verkehrsthread stehen, aber es ist auch ein OLG Urteil und interessant ist es auch

    es ging um dieses Schild

    https://images.t-online.de/2021/09/713937…lt-tempo-60.jpg

    https://www.t-online.de/mobilitaet/rec…im-sommer-.html

    also aufpassen beim nächsten Mal, wenn es an der Strasse steht 8o

    Bei ABG gibt es die einheitliche Rechtsprechung, daß diese nur gelten, wenn die Regelungen unmißverständlich sind. Hier sollte sich unsere Legislative und Judikative mal kräftig an die eigene Nase fassen. Denn wenn hier wie es in der Erläuterung heißt, Tempo 60 gilt, weil vermehrt mit Glatteis zu rechnen ist.So ist die Erklärung doch völlig für die Füße, an einem schönen Sommertag mit >30° C. Also dann lieber die Schneeflocke weglassen.

  • Also bei „Wasserzeichen“ gilt das Schild bei Trockenheit nicht. Bei „Schneezeichen“ (Schnee ist doch eigentlich auch Wasser) gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung das ganze Jahr über.
    Deutsche Logik at its best.

  • Also wer aus dem Ruhrpott kommt kennt doch kaum weißen Schnee.:P

    Düsseldorf, die Metropole an der Ruhr 😅

    Der alte Kumpel Jürgen1962 kann bestimmt ein Lied vom Koks singen.

    Aber der Schnee auf dem wir alle talwärts fahren kennt heute jedes Kind 🤷🏻‍♂️

    Glück auf!

  • Düsseldorf, die Metropole an der Ruhr 😅

    Der alte Kumpel Jürgen1962 kann bestimmt ein Lied vom Koks singen.

    Aber der Schnee auf dem wir alle talwärts fahren kennt heute jedes Kind 🤷🏻‍♂️

    Glück auf!


    Schreibtisch des Ruhrgebiets – Wikipedia

    Zitat:

    Manchmal wird dieser Begriff mit der „sauberen“ Verwaltungstätigkeit gegenüber der „dreckigen“ Produktion konnotiert.[5] In seinem Lied Bochum spielte Herbert Grönemeyer mit der Frage „Wer wohnt schon in Düsseldorf?“ auf diesen Aspekt an.

    Ende Zitat.

    Tatsächlich hatte ich letztes Jahr einmal Schnee geschippt. Davor die Jahre? Diesen Winter gar nicht. Als ich Kind war, konnten wir jeden Winter mit dem Schlitten fahren. Wir heizten damals aber nicht mit Koks, sondern mit Briketts (Braunkohle) und Eierkohlen (Steinkohle).

  • Bei ABG gibt es die einheitliche Rechtsprechung, daß diese nur gelten, wenn die Regelungen unmißverständlich sind. Hier sollte sich unsere Legislative und Judikative mal kräftig an die eigene Nase fassen. Denn wenn hier wie es in der Erläuterung heißt, Tempo 60 gilt, weil vermehrt mit Glatteis zu rechnen ist.So ist die Erklärung doch völlig für die Füße, an einem schönen Sommertag mit >30° C. Also dann lieber die Schneeflocke weglassen.


    Oder man benutzt das andere Schneeflocke-Zeichen, da dürfte es weniger Missverstände geben.


    https://www.fuehrerscheine.de/wp-content/uploads/2019/10/Zeichen_113_-_Gl%C3%A4ttegefahr.png


    Schnee- oder Eisglätte Verkehrszeichen 113 | Führerscheine.de
    Welche Bedeutung hat das rote Dreieck mit Schneeflocke/ Eiskristall in der Mitte? Welches Verhalten ist beim Gefahrenszeichen 113 "Schnee- oder Eisglätte"…
    www.fuehrerscheine.de
  • Bei ABG gibt es die einheitliche Rechtsprechung, daß diese nur gelten, wenn die Regelungen unmißverständlich sind. Hier sollte sich unsere Legislative und Judikative mal kräftig an die eigene Nase fassen. Denn wenn hier wie es in der Erläuterung heißt, Tempo 60 gilt, weil vermehrt mit Glatteis zu rechnen ist.So ist die Erklärung doch völlig für die Füße, an einem schönen Sommertag mit >30° C. Also dann lieber die Schneeflocke weglassen.

    Ein Verkehrsschild stellt einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung dar. Ein Verwaltungsakt muss hinreichend bestimmt sein.

    Ein Verwaltungsakt ist hinreichend bestimmt, wenn die durch ihn getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig zu erkennen ist, dass die Adressaten und sonstigen Beteiligten nach § 13 VwVfG ohne Weiteres erkennbar ist, was genau von ihm gefordert ist und wem sie ihr Verhalten danach richten können und die Behörde, die mit dem Vollzug betraut sind oder für deren sonstiges Verwaltungshandeln der Verwaltungsakt von Bedeutung ist, seinen Inhalt etwaigen Vollsteckungshandlungen oder sonstigen Entscheidungen zugrunde legen können. (Quelle: Vgl. BVerwG NVwZ 2005, 933 (938 f.); BeckOK-VwVfG/Tiedemann, 61. Edition Stand 01.10.2023, § 37 Rn. 1.)


    Ohne dass Urteil nun näher studiert zu haben, kann ich diesen Richterspruch der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Moment nicht nachvollziehen.