Interessantes aus dem Gericht / Urteile

  • Da sollte man aber auch mal dem Kraftfahrstbundesamt auf den Zahn fühlen, wie es sein kann, dass sowas eine Zulassung bekommen hat.

    Und in den USA könnte man jetzt den Hersteller auf Schadensersatz verklagen und Recht bekommen, da man ja ein Auto bekommen hat, was man nicht gesetzeskonform führen kann. Wobei ich mir tatsächlich vorstellen könnte, dass man diesbezüglich auch hier in Deutschland nicht zu 100 % verliert.

  • Klagen, Verklagen, Gerichte blockieren .... :hammer:

    Das der Mann abgelenkt war ist doch offensichtlich. Fehler einsehen und draus lernen ;)

  • Klagen, Verklagen, Gerichte blockieren .... :hammer:

    Das der Mann abgelenkt war ist doch offensichtlich. Fehler einsehen und draus lernen ;)

    hast schon Recht - klar war da eine Ablenkung.

    Es geht aber darum, dass das Auto - und nicht nur dieses - so konstruiert wurde, dass diese Ablenkung zwangsläufig nötig ist und - vor allem = der Vorwurf von Maus - dass dies von der zuständigen Stelle in Deutschland so genehmigt/abgenommen wurde. Die haben quasi dem bedienenden Autofahrer ein Falle gestellt.

  • Hat ein scheinbar so modernes Auto nicht einen automatischen Intervall?

    Wer weiß das sich diese Funktion in einem Untermenü versteckt, sollte wohl nicht auf Manuell eingestellt fahren.

  • Klagen, Verklagen, Gerichte blockieren .... :hammer:

    Das der Mann abgelenkt war ist doch offensichtlich. Fehler einsehen und draus lernen ;)

    hast schon Recht - klar war da eine Ablenkung.

    Es geht aber darum, dass das Auto - und nicht nur dieses - so konstruiert wurde, dass diese Ablenkung zwangsläufig nötig ist und - vor allem = der Vorwurf von Maus - dass dies von der zuständigen Stelle in Deutschland so genehmigt/abgenommen wurde. Die haben quasi dem bedienenden Autofahrer ein Falle gestellt.

    Es macht doch einen Unterschied, ob ob man jetzt durch die Bedienung eines Smartphones, oder durch die Bedienung das Scheibenwischers abgelenkt wurde.

    Denn die Bedienung des Schebinwischers gehört für mich wie Gas geben, bremsen, lenken, schalten, oder blinken zur Bedienung eihnes Autos dazu.

    Und da geht es am Ende nicht nur darum, ob hier dem bedienenden Autofahrer eine Falle gestellt wurde, die dann ein Bußgeld kostet oder auch noch ein Fahrverbot oben drauf, der nächste kommt vielleicht nicht nur so ein bisschen von der Straße ab (scheint ja eher glimpflich ausgegangen zu sein), sondern rammt dann z.B. ein Baum, einen Fußgänger, einen Radler, oder ein anderes Fahrzeug, und man hat dann neben einem höheren Sachschaden im Zweifel auch Personenschaden, der auch tödlich enden kann.

    Da geht es einfach um die Sicherheit.

  • Sollte so jemand weiter im Polizeidienst bleiben dürfen?


    https://www.tagesspiegel.de/berlin/rassist…en-9430577.html

    Das Thema ist noch nicht beendet.

    Die Aussagen der Richterin sprechen mal wieder Bände:


    Zitat

    Zudem berichtet der Verein, dass die Richterin bei der Urteilsbegründung ihre Fassungslosigkeit über die lange Verschleppung des Verfahrens geäußert habe – sowie darüber, dass Stefan K. nach wie vor im Polizeidienst tätig ist. Bei jeder anderen Berufsgruppe hätte solch eine erstinstanzliche Verurteilung vermutlich eine Suspendierung nach sich gezogen. Laut BZ soll die Richterin gesagt haben: „Wir hätten eine höhere Strafe verhängt. Was wir hier wegen des Verschlechterungsverbots in der Berufung aber nicht dürfen.“


    https://taz.de/Nach-Urteil-we…riffs/!5921950/

    https://www.bz-berlin.de/polizei/mensch…erperverletzung

  • laut Freiburger Verwaltungsgericht muss ein wegen rassistischer und antisemitischer Posts freigestellter Polizeischüler sein Gehalt von über einem Jahr zurückzahlen

    https://www.swr.de/swraktuell/bad…zahlen-100.html

    Hier noch ein paar Einzelheiten zu dem Fall.

    Ohne die Kinderpornos wäre er wahrscheinlich davongekommen.

    Es ist leider auch nicht der einzige Fall, wo solche Chatgruppen erst entdeckt wurden, weil gegen einen der beteiligten Polizisten wegen Kinderpornos ermittelt wurde.


    https://www.lto.de/recht/nachrich…istischer-chat/

  • Das ist ganz harter Tobak.

    Es geht um Polizeigewalt mit Todesfolge, Verabredung zur Anwendung von Gewalt, Prahlerei mit der Gewaltanwendung, Provozierung und Erfindung von Widerstandshandlungen, um Gewalt auszuüben, Verfolgung Unschuldiger, Fälschung von Strafanzeigen gegen das Opfer, Falschaussagen, und Geheimnisverrat.

    Nach dieser Gewaltet hat u.a. einer der beteiligten Polizisten eine Textnachricht „Gerade einen umgeklatscht“ geschrieben, ein andere prahlte mit den Folgen des Einsatzes.

    Und dass der Innenminister Reul so betont hat, dass die Inhalte der Textnachrichten "nicht rechtsextrem und auch nicht rassistisch" sind, macht es auch nicht besser.

    Es hinterlässt eher einen allgemein schlechten Eindruck, wenn der Herr Reul dies so betonen muss.

    In den Chats, deren Inhalt der Deutschen Presse-Agentur bestätigt wurde, sollen sich zwei Beamte für eine gemeinsame Streifenfahrt vorgenommen haben, dabei „nehmen wir auf jeden Fall jemanden fest und machen jemanden kaputt“.

    Noch weitere Nachrichten laut Deutschen Presse-Agentur:

    Zitat

    „Hätte ich das gewusst, dass der so ein Hurensohn ist, hätte der mehr kassiert.“

    „Irgendwann kriegen wir den sicher noch mal.“

    Zitat

    „Ich habe dem Türken gestern ein Kick gegeben"

    „Im Ernst, der ist hart geflogen. Schicke Dir morgen mal Bilder von seiner Fresse.“

    https://perspektive-online.net/2023/04/toedli…n-fuenf-beamte/

    https://www.zeit.de/gesellschaft/z…www.bing.com%2F

  • Der Willkürmaßnahme Schutzhaft werden mal endlich Grenzen aufgezeigt.

    Ich hoffe, dass hat auch entsprechende Konsequenzen für die, die diese Schutzhaft rechtswidrigerweise angeordnet haben, auch wenn die Hoffnung gering ist.


    https://www.juraforum.de/news/rechtlich…n-werden_258762

    Das wird dem Maggus aus Nürnberch aber so gar nicht gefallen ... allein deswegen ist es ein gutes Urteil. :pfeif: :thumbsup:

  • Das wird dem Maggus aus Nürnberch aber so gar nicht gefallen ... allein deswegen ist es ein gutes Urteil. :pfeif: :thumbsup:

    Nur ob bayerische Gerichte auch so urteilen werden? :pfeif:  ;)

    Aber jetzt mal wieder im Ernst, viel mehr sehe ich in Bayern den Innenminster Herrmann als Schuldigen, und auch als Lügner an.

    Lügner deshalb, weil er als es um die gesetzliche Einführung dieser Schutzhaft ging, versprochen hat, dass dieses Gesetz nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn es um schwerste Straftaten gegen Leib und Leben geht, genutzt werden soll.

    So sehr die "Klimakleber" vielleicht auch nervig sind, muss man sich aber einig sein, dass das keine "schwersten Straftaten gegen Leib und Leben" sind.

    Und von "absoluten Ausnahmefällen" kann auch nicht mehr die Rede sein, so oft wie in Bayern diese Schutzhaft gegen die Klimaschützer verhängt wurde.

  • Da ne App zum hochladen, dass wäre Weltklasse!

    Die gibt es.

    Das Problem sind leider die oftmals unwilligen Ordnungsämter, die teilweise sehr unwillig sind, private Anzeigen zu Parkverstößen, oder auch bei zu engen Überholmanövern (mit Beweisvideo), egal ob per App oder auch per Email gemeildet, zu verfolgen.

    Eine Art, diese Anzeigen "abzuwehren" war ja diese Kriminalisierung der Beweisfotos, um nichts anderes ging es da leider.

    Manche Ordungsämter haben aber auf ihrer eigenen Homepage eine Seite dafür, wo man eine private Anzeige samt Beweisbilder hochladen kann.

    Und das ist ja das perverse, manche Ordnugnsämter haben das Hochladen der Anzeigen angeboten, inkl. der Pflicht von Beweisfotos, während andere Ordnungsämter zur gleichen Zeit diese Beweisfotos kriminalisiert haben.


    https://www.chip.de/downloads/Wege…_135690008.html

    https://praxistipps.chip.de/falschparker-p…-so-gehts_29866

    https://www.weg.li/

  • Das Bayerische Oberste Landesgericht verurteilt das rechtswidrige und menschenverachtende Verhalten von mehren PolizeibeamtInnen aufs Schärfste.

    Was wirklich traurig daran ist, dass sowohl das Amtsgericht, als auch das Landesgericht, sowohl das rechtswidrige zwangsweise Entkleiden, als auch die rechtswidrige Anwesenheit und das Entkleiden durch männlichen Beamten bei einer weiblichen Person nicht beanstattet haben.

    Es bleibt nur zu hoffen, dass hier nicht nur die Rechtswidrigkeit der Handlungen durch die PolizeibeamtInnen festgestelt wird, sondern dass dieses rechtswidrige Verhalten auch noch dienst- und strafrechtliche Konsequenzen für die beteiligten PolizeibeamtInnen und weitere Verantwortliche haben wird.

    Denn leider kommt dieses Entkleiden (auch ganz nackt ohne Slip) in Gewahrsam viel zu oft vor, egal ob "freiwillig" oder zwangsweise, und auch mit nicht gleichgeschlechtlichen Beamten.

    Besonders das bayerische Unterstützungskommando (USK) fällt da regelmäßig mit diesen Nacktkontrollen negativ auf, und sieht dies als "gängige Handlung" an, obwohl diese Handlung auch bei Einsätzen des USKs schon mehrfach nachträglich vor Gericht als rechtwidrig erklärt wurde.

    Z.B. wurden bei einer Demonstration die Teilnehmer durch das USK in Gewahrsam genommen (eingekesselt), die Teilnehmer mussten sich dann unter freiem Himmel und ohne Sichtschutz nackt ausziehen, und dann sogar ohne richterlichen Beschluss, ohne Ärzte, und auch durch nicht gleichgeschlechtliche Beamten eine Rektal- und Intimkontrolle über sich ergehen lassen.

    Alle diese Maßnahmen inkl. des Gewahrsams wurden nachträglich vom Gericht in Garmscih-Partenkirchen als rechtswidrig erklärt, aber, "man könne der Polizei keinen Vorwurf daraus machen, dass sie von verschiedenen Maßnahmen die unverhältnismäßgen gewählt hätten".


    Wenn es also abgesehen von der Feststellung, dass das Handeln rechtwidrig war, für die Polizei keine weiteren Konsequenzen hat, dann muss man sich auch nicht wundern, dass sie trotzdem damit weitermacht.


    https://ebibliothek.beck.de/Print/CurrentD…mode=CurrentDoc


    Ausführliches Urteil:

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Docume…N-44869?hl=true

    Einmal editiert, zuletzt von Maus (6. April 2023 um 08:13)