Eben und deswegen frage ich dich.
Was aber Unsinn ist, da ich dies als Selbstverständlichkeit vorausetze.
Wenn ich nicht extra betone, dass anpöbeln kein Schlag gegen den Außenspiel rechtfertigt, dann heißt dies nicht, dass irgendjemand das Recht hätte an den Außenspiegel zu schlagen.
Weil du dich bislang lediglich am Radfahrer ausgelassen hast.
Du meinst sicher den PKW Fahrer, aber auch das ist Unsinn. Denn ich schrieb dir bereits gestern schon, dass gerne beide zur von dir vorgeschlagenen MPU können. Dass dafür eine Fahrerlaubnis nicht notwengig war wusste ich nicht. Spielt aber auch keine Rolle. Und so habe ich auch heute noch mal extra geschrieben:
Ansonsten wäre ich nicht traurig, wenn beide auf ihre Eignung am Straßenverkehr teilzunehmen überprüft werden würden.
Das die Aktion und Reaktion vom Radfahrer in mehreren Fällen nicht richtig war unterschlage ich schon nicht.
Der Schwerpunkt aber liegt hier eindeutig darin, wenn ein tonnenschwerer PKW mutmaßlich als Waffe benutzt wird. Das ist lebensgefährlich.