Neue StVO 2020

  • Eben und deswegen frage ich dich.

    Was aber Unsinn ist, da ich dies als Selbstverständlichkeit vorausetze.

    Wenn ich nicht extra betone, dass anpöbeln kein Schlag gegen den Außenspiel rechtfertigt, dann heißt dies nicht, dass irgendjemand das Recht hätte an den Außenspiegel zu schlagen.

    Weil du dich bislang lediglich am Radfahrer ausgelassen hast.

    Du meinst sicher den PKW Fahrer, aber auch das ist Unsinn. Denn ich schrieb dir bereits gestern schon, dass gerne beide zur von dir vorgeschlagenen MPU können. Dass dafür eine Fahrerlaubnis nicht notwengig war wusste ich nicht. Spielt aber auch keine Rolle. Und so habe ich auch heute noch mal extra geschrieben:

    Ansonsten wäre ich nicht traurig, wenn beide auf ihre Eignung am Straßenverkehr teilzunehmen überprüft werden würden.

    Das die Aktion und Reaktion vom Radfahrer in mehreren Fällen nicht richtig war unterschlage ich schon nicht.

    Der Schwerpunkt aber liegt hier eindeutig darin, wenn ein tonnenschwerer PKW mutmaßlich als Waffe benutzt wird. Das ist lebensgefährlich.

  • A24

    da wurde vor Jahren ein Tempolimit eingeführt. Und das Tempolimit hat sich bewährt.

    Dann (Deshalb??) wurde es wieder aufgehoben - das hat sich auch "bewährt" - jetzt wird es wieder gefordert, schon nach etwa einem halben Jahr.....

    .... der Grund ist ein Lehrbeispiel für doie immer und vehement geforderte Eingenveranzwortung der Bürgen

    https://www.zdf.de/nachrichten/politik/tempolimit-autobahn-deutschland-auto-verkehr-100.html#:~:text=A24%3A%20Tempolimit%20wirkt%20und%20wird%20deshalb%20aufgehoben&text=Nach%20mehreren%20schweren%20Unfällen%20mit,zuständigen%20Autobahn%20GmbH%20wieder%20aufgehoben.

    https://www.t-online.de/region/berlin/…st-zurueck.html

  • Da gibt es eine ganz schöne Ungleichheit zwischen Radfahrer und Autofahrer.

    Einmal, sollte es überhaupt Macken gegeben haben, bestenfalls Sachbeschädigung. Im anderen Fall Mordversuch.

    Wenn der Autofahrer mit der Machete oder Pistole auf den Radfahrer losgegangen wäre, dann wäre es versuchter Mord. Aber wegen der Autoindustrie darf man mit "des Deutschen liebstes Kind" grundsätzlich immer alles nahezu straffrei machen.

    Soll der eine 20 Stunden gemeinnützige Arbeit machen, der andere aber für mindestens fünf Jahre in Bau. (Höchststrafe 10 Jahre)

  • Ich meine dass keines der Mordmerkmale zutrifft: Zu den Mordmerkmalen zählen Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit, gemeingefährliche Mittel und das Motiv eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.

    Gemeingefährliche Mittel sind Bomben, Brandbeschleuniger, etc.

    Ich finde auch, beide sollten zur MPU. Ein recht klassischer Fall, wurde ich sagen: Oberlehrer trifft auf „was kümmert mich die STVO“ - beides erlebe ich im Aussendienst täglich.

    Radfahrer, die keinen Radweg oder in der falschen Richtung benutzen, entgegen der Einbahnstraße fahren, rote Ampeln missachten… All das nervt mich bei Radfahrern, zumal sie immer den großen Schaden haben, bei Kontakt mit dem Auto, aber es ist Ihnen anscheinend scheißegal… und man sollte als Radfaher auf dem Schirm haben, dass man selbst der Geschädigte wird. Da hilft einem Recht haben auch nicht, wenn man ein Bein verliert.

    Auf der anderen Seite die Oberlehrer, die bei Fehlern einen Unfall provozieren, weil sie mir zeigen müssen, dass ich was falsch gemacht habe. Z.B. in fremder Stadt 100m vor der Kreuzung einen Spurwechsel versuchen, weil man sich nicht auskennt, im Stau rollt man rechts vorbei und möchte die Spur wechseln und wird von 10 Autos nicht reingelassen, oder wenn es einspurig wird und man bis zum Ende fährt, um dann einzuscheren, Autos, die wild hupend an mir vorbei fahren, weil ich im Stau ganz links fahre um eine Rettungsgasse zu bilden.

    Beispiele gibt es auf beiden Seiten genug. Beide gleich bestrafen, zumal bei beiden kein großer Schaden entstanden ist.

  • Ich meine dass keines der Mordmerkmale zutrifft: Zu den Mordmerkmalen zählen Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit, gemeingefährliche Mittel und das Motiv eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.


    Gemeingefährliche Mittel sind Bomben, Brandbeschleuniger, etc.

    Zu den "sonstigen niedrigen Beweggründen" gehört z.B. auch Rache.

    Und jemanden mit einem Auto zu rammen hat auch eine Heimtücke.

    Ich finde auch, beide sollten zur MPU. Ein recht klassischer Fall, wurde ich sagen: Oberlehrer trifft auf „was kümmert mich die STVO“ - beides erlebe ich im Aussendienst täglich.


    Radfahrer, die keinen Radweg oder in der falschen Richtung benutzen, entgegen der Einbahnstraße fahren, rote Ampeln missachten… All das nervt mich bei Radfahrern, zumal sie immer den großen Schaden haben, bei Kontakt mit dem Auto, aber es ist Ihnen anscheinend scheißegal… und man sollte als Radfaher auf dem Schirm haben, dass man selbst der Geschädigte wird. Da hilft einem Recht haben auch nicht, wenn man ein Bein verliert.


    Auf der anderen Seite die Oberlehrer, die bei Fehlern einen Unfall provozieren, weil sie mir zeigen müssen, dass ich was falsch gemacht habe. Z.B. in fremder Stadt 100m vor der Kreuzung einen Spurwechsel versuchen, weil man sich nicht auskennt, im Stau rollt man rechts vorbei und möchte die Spur wechseln und wird von 10 Autos nicht reingelassen, oder wenn es einspurig wird und man bis zum Ende fährt, um dann einzuscheren, Autos, die wild hupend an mir vorbei fahren, weil ich im Stau ganz links fahre um eine Rettungsgasse zu bilden.


    Beispiele gibt es auf beiden Seiten genug. Beide gleich bestrafen, zumal bei beiden kein großer Schaden entstanden ist.

    Ist es überhaupt sicher, dass hier der Radler gegen die StVO verstoßen hat?

    In dem Artikel steht nichts dazu, dass der Radweg benutzungspflichtig war, und wenn man sich das Bild in dem Artikel ansieht, dann spricht die geringe Breite des Weges gegen eine Benutzungspflicht.

  • Zu den "sonstigen niedrigen Beweggründen" gehört z.B. auch Rache.

    Und jemanden mit einem Auto zu rammen hat auch eine Heimtücke.


    Ist es überhaupt sicher, dass hier der Radler gegen die StVO verstoßen hat?

    In dem Artikel steht nichts dazu, dass der Radweg benutzungspflichtig war, und wenn man sich das Bild in dem Artikel ansieht, dann spricht die geringe Breite des Weges gegen eine Benutzungspflicht.

    Und? Dann darf der Radler deiner Meinung nach also gegen das das Auto schlagen und es ev. beschädigen? Ist das von der StVO gedeckt?

  • Und? Dann darf der Radler deiner Meinung nach also gegen das das Auto schlagen und es ev. beschädigen? Ist das von der StVO gedeckt?

    Betrift das nicht StGB?

    Außerdem ging es hier um die (zulässige) Nicht-Benutzung des Radwegs kontra Oberlehrer, um die Sachbeschädigung ging es in dem Post von Sinai gar nicht.

    Und nein, auch ich befürworte diese sachbeschädigung nciht, aber dies hat hier noch niemand gemacht.

    Einmal editiert, zuletzt von Maus (13. September 2023 um 08:20)

  • Ist es überhaupt sicher, dass hier der Radler gegen die StVO verstoßen hat?


    In dem Artikel steht nichts dazu, dass der Radweg benutzungspflichtig war, und wenn man sich das Bild in dem Artikel ansieht, dann spricht die geringe Breite des Weges gegen eine Benutzungspflicht.

    Habe ich mir auch schon überlegt. Denn eine Benutzungspflicht besteht ja nur wenn der Fahrradweg auch als solcher gekennzeichnet ist.

    Und? Dann darf der Radler deiner Meinung nach also gegen das das Auto schlagen und es ev. beschädigen? Ist das von der StVO gedeckt?

    Hat ja wohl niemand behauptet. :rolleyes:

    Beide gleich bestrafen, zumal bei beiden kein großer Schaden entstanden ist.

    Zumindest einer der beiden musste laut Quelle schwerverletzt mit dem Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen werden. Da hat einer(der Fahrradfahrer) also schon einen erheblich größeren Schaden erlitten.

  • Ein Teilstück der A4 zwischen Köln und Aachen ist auch so ein Beispiel in dieser Richtung, da gab es nach dem Ausbau auf 6-spurig auch erstmal keine Geschwindigkeitsbegrenzung, und in den ersten 3 Jahren starben auf diesem Teilstück 9 Menschen.

    Nach der Einführung eines Tempolimit gab es nur noch einen tödlichen Unfall auf diesem Teilstück.

    Das hat dazu geführt, dass dieses Jahr Tempolimit wieder aufgehoben wurde, weil es ja "zu sicher" für ein Tempolimit war.

  • Wie dumm muss man eigentlich sein, ein Tempolimit aufzuheben welches extra eingeführt wurde um einen Unfallschwerpunkt zu entschärfen. Und dann auch noch mit der Begründung es habe die letzten Jahre weniger Unfälle gegeben. Merken die das nicht selber? :suspekt:

  • Habe ich mir auch schon überlegt. Denn eine Benutzungspflicht besteht ja nur wenn der Fahrradweg auch als solcher gekennzeichnet ist.

    Ja, aber......

    Auch da gibt es Ausnahmen.

    Wenn z.B. der Radweg durch Verschmutzung, Eis- und Schneeglätte, oder auch durch Falschparker nicht benutzbar ist, dann muss man die Fahrbahn benutzen.

    Es ist aber trotzdem ein wiederkehrender Streitpunkt, ob ein Radweg wirklich nicht benutzbar ist, in München kam es letzten Winter dazu, dass Radler, die wegen verschneiter Radwege stvo-konform die Fahrbahn benutzt haben, trotzdem von Polizisten einen Strafzettel wegen der Nicht-Benutzung des Radweges bekommen haben.

    Das war allerdings so eklatant, dass sich die Polizei München sogar dazu genötigt sah, in einer Pressemeldung und bei Twitter ihre eigenen Mitarbeiter quasi in die Pfanne zu hauen und es richtig zu stellen, dass die Nutzung der Fahrbahn korrekt war/ist, und die Strafzettel zu unrecht verteilt worden sind.


    Und wenn trotz ungeeigneter Wege ein benutzungspflichtiger Radweg rechtswidrigerweise eingericht wurden ist, dann muss diese auch nicht benutzt werden, aber das ist dann natürlich wieder ein Streitpunkt mit einem gewissen Restrisiko (der ADFC hilft da ganz gut), und es dauert meistens sehr lange, bis die Benutzungspflicht wieder verschwunden ist, oder der Weg so nachgebessert wurde, dass er rechtmäßig ist.

    So 500 Meter Luftline von mir wurde auch aus einem Gehweg ein gemischter Rad- und Gehweg gemacht, obwohl von Anfang an klar war, dass dies rechtwidrig war.

    Es hat knapp 10 Jahre gedauert, bis das wieder rückgängig gemacht wurde.

  • Die EU setzt mal wieder an, am Führerschein zu baggern.

    Fände ich gut wenn einiges(nicht alles) davon umgesetzt würde.

    Statt 90km/h Tempolimit für Fahranfänger würde ich aber 100km/h vorschlagen.

    Nachtfahrverbote dagegen würde ich nicht befürworten.

    Gut fände ich vorallem befristete Führerscheine ab 60/70/80 Jahren.

    Ob es eine neue Führerscheinklasse ab 21J. für schwere PKW braucht, hm weiß nicht, aber es klingt erstmal nicht so verkehrt.

  • Fände ich gut wenn einiges(nicht alles) davon umgesetzt würde.

    Statt 90km/h Tempolimit für Fahranfänger würde ich aber 100km/h vorschlagen.

    Nachtfahrverbote dagegen würde ich nicht befürworten.

    Gut fände ich vorallem befristete Führerscheine ab 60/70/80 Jahren.

    Ob es eine neue Führerscheinklasse ab 21J. für schwere PKW braucht, hm weiß nicht, aber es klingt erstmal nicht so verkehrt.

    Weißt Du was eine Fahrerlaubnis derzeit kostet? Wenn man dann ab 60 aller paar Jahre eine neue erlangen soll, dann können das nur noch gut betuchte. Gibt es denn Statistiken das ab 60 die Menschen mehr Unfälle mit Toten verursachen?

    Zu getrennte Fahrerlaubnisse mit 18 und 21: Dann machen die wenigsten eine Fahrerlaubnis mit 18, es kann sich kaum einer leisten drei Jahre später noch eine zu machen. Fahrerlaubnisse kosten hier mittlerweile bis zu 4000 €. Man könnte es wie früher in der DDR mit dem Motorradführerschein machen. Ab 16 konnte man bis 125 ccm fahren und mit der gleichen Fahrerlaubnis ab 18 dann alles.

  • Weißt Du was eine Fahrerlaubnis derzeit kostet? Wenn man dann ab 60 aller paar Jahre eine neue erlangen soll, dann können das nur noch gut betuchte. Gibt es denn Statistiken das ab 60 die Menschen mehr Unfälle mit Toten verursachen?

    Wie läuft es denn bei LKW Führerscheinen, die sind doch auch nur befristet?

    Ansonsten muss es ja kein komplett neuer Lehrgang sein. Es könnten ja alle theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden wegfallen. Außer jemand ist sich unsicher.

    Es würde also nur die theoretische und praktische Prüfung wiederholt werden müssen, was sicher längst nicht so teuer ist, wie der komplette Lehrgang mit allem Pipapo.


    Statistisch ist dies immer so eine Sache:

    Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, betrachtet die Statistik allerdings mit Bedenken. "Zum einen gibt es in der Altersgruppe weniger Führerscheinbesitzer, vor allem bei den Frauen über 75, zum anderen fahren Senioren häufig nicht so viel beziehungsweise nicht so lange Strecken", sagte er. Bezogen auf die Fahrleistung sei Senioren daher eine ähnliche Unfallhäufigkeit zuzurechnen "wie der Hochrisikogruppe der 18- bis 25-Jährigen".

    Hinzu komme: Die Altersgruppe der 65- bis 75-Jährigen zeige in der Regel noch keine Auffälligkeiten im Vergleich zu jüngeren Autofahrern. "Die Dramatik steigt ab 75 Jahren", sagte Brockmann zu den Erkenntnissen der Unfallforschung. Das seien allerdings rein statistische Werte: "Es gibt auch 80-Jährige, die super fahren können, und 65-Jährige, die bereits Schwierigkeiten haben."

    https://www.tagesschau.de/inland/verkehr…nioren-101.html

    Auch wenn es mit 60 noch keine signifikanten Auffälligkeiten gibt, so finde ich geht es in die richtige Richtung. Denn im hohen Alter steigt nunmal auch die Gefahr durch ältere Verkehrsteilnehmerinnen und Teilnehmer.

    Wenn ich manchmal sehe, dass Menschen die ohne Gehhilfen kaum laufen können, sich dann umständlich in ihren PKW setzen und losfahren. Da frage ich mich dann schon, woher da noch ein schneller Reflex kommen soll, wenn da mal jemand vor die Motorhaube läuft oder allgemein eine unerwartete Situation auftritt.

  • Bei LKW-Führerschein braucht man nur ein Gesundheitsgutachten ab 50. Und 60 ist kein hohes Alter.

    Du wiederholst keine theoretische und praktische Fahrprüfung ohne Fahrstunden nach 40 Jahren, bzw. bestehst Du sie dann nicht. Der EU geht es um Unfalltote, da sagen die Statistiken von Dir aber nichts drüber aus.

  • Bei LKW-Führerschein braucht man nur ein Gesundheitsgutachten ab 50. Und 60 ist kein hohes Alter.

    Du wiederholst keine theoretische und praktische Fahrprüfung ohne Fahrstunden nach 40 Jahren, bzw. bestehst Du sie dann nicht. Der EU geht es um Unfalltote, da sagen die Statistiken von Dir aber nichts drüber aus.

    Nein, der LKW Führerschein muss alle 5 Jahre erneuert werden. Hierzu benötigt man ein allgemein- und augenärztliches Gutachten. Kostet aber nicht viel und ist auch nur alle 5 Jahre.

    Berufskraftfahrer benötigen halt noch ihre 5 Module alle 5 Jahre.

  • Nein, der LKW Führerschein muss alle 5 Jahre erneuert werden. Hierzu benötigt man ein allgemein- und augenärztliches Gutachten. Kostet aber nicht viel und ist auch nur alle 5 Jahre.

    Berufskraftfahrer benötigen halt noch ihre 5 Module alle 5 Jahre.

    Wie, nein? Ich hab doch geschrieben, dass man nur ein ärztliches Gutachten benötigt. Prüfungen muss man keine machen. Nicht nur der Führerschein ist befristet und muss erneuert werden, die Fahrerlaubnis auch und für die braucht man das Gutachten.

    Jetzt sollen ja alle Führerscheine befristet werden, dann darf man mit neuem Bild aller paar Jahre aufs Amt gehen und einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Die Fahrerlaubnis betrifft das aber nicht.