Urteil: Zuschauer eines Eishockey-Spiels müssen vor Pucks geschützt werden

  • Wir gehen ja nicht ins Stadion UM uns einen Puck an den Kopf schießen zu lassen, auch wenn uns allen bewusst ist, dass das passieren kann.

    Ebensowenig laufen wir übereinen Zebrastreifen UM uns anfahren zu lassen, auch wenn uns dabei bewusst ist, dass das passieren kann.

    Wir zahlen um Eishockey zu schauen und mit einem gewissen Teil auch dafür, dass der Zahlungsempfänger für unsere Sicherheit sorgt.

  • @Dengler
    Das ist mir schon klar, aber mir gehts darum, dass wenn ich mich einem Risiko BEWUSST aussetze, wie es ja im Stadion hoffentlich bei jedem der Fall ist, muss ich hald auch mit den Konsequenzen leben können. Wenn nicht, muss ich daheim bleiben, so unangenehm das auch sein mag. Wir bewegen uns sonst (wie oben schon erwähnt) in Richtung amerikanische Verhältnisse und da hab ich wirklich keine Lust drauf.
    Das mit dem überfahren lassen wir lieber mal sein, das ist für mich eigentlich eh eine andere Geschichte und hat zumindest für mich nichts mit dem Eishockeyspiel, zu dem ich gehe zu tun. ;)
    Ja, wir Zahlen zum Teil auch für unsere Sicherheit und für die ist bis zu einem gewissen Punkt auch gesorgt. Mir persönlich ist es ohne Netz auf den Längsseiten lieber, auch wenn so das Risiko größer ist.

  • Du gehst also ins Stadion, bist dir der Gefahr, der du dich aussetzt, völlig im Klaren und wenn dich dann ein Puck erwischt, willst du den Veranstalter zur Rechenschaft ziehen, weil der es hätte verhindern können?

    Du fährst dann also auch kein Auto, weil du bist dir ja bewusst, dass jemand anderes dir z.B. hinten drauf fahren könnte, bzw. hier nach deiner Logik würdest du den Unfallgegner auch nicht in Haftung nehmen, selbst wenn er zu 100% Schuld wäre?

    Machst du dann wenn du überfahren wirst auch den Veranstalter des Spiels verantwortlich?

    Was soll man dazu noch sagen? :schulterzuck:

    Den Zuschauern, die sich wissentlich einer Gefahr aussetzen, wird Denken & Verantwortlichkeit abgenommen.

    Was meinst du, wieviele sich dieser Gefahr erst gar nicht bewusst sind? Denk mal alleine an die Gelegenheitszuschauer, Eventies oder VIPs, die vielleicht erst zum ersten mal beim Eishockey dabei sind

  • Haben wir einen Juristen hier?
    (Aber wirklich ein Jurist, nicht wie ich so studierte Betriebswirte mit einigen Jura-Lektionen und kleineren Prüfungen dazu)


    Wenn ich ein Ticket kaufe, ist das ein Kaufvertrag. Da gibt es doch so Regeln, dass man bei solcher Art Käufe (analog Busfahrkarte oder Schwimmbadeintritt) automatisch die AGB akzeptiert). Wenn man nun in ide ABG schreibt, dass es vorkommen kann, dass Gegenstände vom Eis in die Zuschauer fliegen und man davor expliziert warnt und deswegen der Besuch auf eigene Gefahr ist.... Könnte das reichen?

  • Es ist wirklich albern. Alle schreien nach Selbstverantwortung und dass es schon viel zu viele Einschränkungen gib denen man ausgesetzt ist, aber wenn man mal irgendwo Schmerzensgeld abgreifen kann, dann verlangt man danach, dass einem selbst die Verantwortung abgenommen wir und ein anderer hätte erkennen müssen, wie furchtbar gefährlich etwas doch war, weil man selbst für diese Erkenntnis zu dämlich war.

    Das Leben ist nunmal lebensgefährlich und es läuft eben nicht immer alles so, wie man das gerne hätte und jetzt schreit man nach dem Rechtsstaat, um dieses Restrisiko anderen aufzuladen. In meinen Augen echt lächerlich und wirklich typisch deutsch.

  • Haben wir einen Juristen hier?
    (Aber wirklich ein Jurist, nicht wie ich so studierte Betriebswirte mit einigen Jura-Lektionen und kleineren Prüfungen dazu)


    Wenn ich ein Ticket kaufe, ist das ein Kaufvertrag. Da gibt es doch so Regeln, dass man bei solcher Art Käufe (analog Busfahrkarte oder Schwimmbadeintritt) automatisch die AGB akzeptiert). Wenn man nun in ide ABG schreibt, dass es vorkommen kann, dass Gegenstände vom Eis in die Zuschauer fliegen und man davor expliziert warnt und deswegen der Besuch auf eigene Gefahr ist.... Könnte das reichen?

    Bin zwar kein Jurist, aber die Gerichte sind in der Regel recht streng was die Auslegung angeht, wen AGBs zum Nachteile des Kunden abgefasst werden. Und ein von Dir beschriebener Passus wäre eine klare Benachteiligung, die zudem auch noch den Aspekt "überraschend" mitträgt, da man so etwas nicht unbedingt in den AGBs erwarten würde. Und mal ehrlich - bei welchem Ticketkauf am Schalter werden die AGBs rechtssicher inkludiert. Frag doch mal im Kassenhäuschen, Du möchtest die gerne lesen....

    Und was die Haftung angeht, dann muss man wie immer zwischen Vorsätzlichkeit, grober und einfacher Fahrlässigkeit oder höherer Gewalt unterscheiden. Und durch dieses klare Urteil fällt das Nichtanbringen von Netzen - eine einfache Möglichkeit um der Gefahr abzuhelfen - vermutlich sehr bald unter grobe Fahrlässigkeit und damit ist es dann deutlich schwerer die Haftung auszuschließen.


    Andere Frage:

    Wenn man nun in ide ABG schreibt, dass es vorkommen kann, dass Gegenstände vom von den Zuschauer aufs Eis fliegen und man davor expliziert warnt und deswegen das Schiedsrichten auf eigene Gefahr ist.... Könnte das reichen? ;)

  • Es ist wirklich albern. Alle schreien nach Selbstverantwortung und dass es schon viel zu viele Einschränkungen gib denen man ausgesetzt ist, aber wenn man mal irgendwo Schmerzensgeld abgreifen kann, dann verlangt man danach, dass einem selbst die Verantwortung abgenommen wir und ein anderer hätte erkennen müssen, wie furchtbar gefährlich etwas doch war, weil man selbst für diese Erkenntnis zu dämlich war.

    Das Leben ist nunmal lebensgefährlich und es läuft eben nicht immer alles so, wie man das gerne hätte und jetzt schreit man nach dem Rechtsstaat, um dieses Restrisiko anderen aufzuladen. In meinen Augen echt lächerlich und wirklich typisch deutsch.

    Schmerzensgeld abreifen... also bitte! :pinch:
    Um was diskutieren wir hier? Darum Schmerzensgeld abzugreifen, oder die Tatsache, dass ein Puck im Publikum Schaden anrichten kann, der monetär nicht aufzuwiegen ist?

  • Bin zwar kein Jurist, aber die Gerichte sind in der Regel recht streng was die Auslegung angeht, wen AGBs zum Nachteile des Kunden abgefasst werden. Und ein von Dir beschriebener Passus wäre eine klare Benachteiligung, die zudem auch noch den Aspekt "überraschend" mitträgt, da man so etwas nicht unbedingt in den AGBs erwarten würde. Und mal ehrlich - bei welchem Ticketkauf am Schalter werden die AGBs rechtssicher inkludiert. Frag doch mal im Kassenhäuschen, Du möchtest die gerne lesen....
    Und was die Haftung angeht, dann muss man wie immer zwischen Vorsätzlichkeit, grober und einfacher Fahrlässigkeit oder höherer Gewalt unterscheiden. Und durch dieses klare Urteil fällt das Nichtanbringen von Netzen - eine einfache Möglichkeit um der Gefahr abzuhelfen - vermutlich sehr bald unter grobe Fahrlässigkeit und damit ist es dann deutlich schwerer die Haftung auszuschließen.


    Andere Frage:

    Wenn man nun in ide ABG schreibt, dass es vorkommen kann, dass Gegenstände vom von den Zuschauer aufs Eis fliegen und man davor expliziert warnt und deswegen das Schiedsrichten auf eigene Gefahr ist.... Könnte das reichen? ;)


    Auch kein Jurist, aber selber schon von einem ähnlichen Fall (Haftungs-/Gewährleistungsausschluss) betroffen:

    Nein.

    Wenn in AGBs oder in Verträgen etwas Rechtswidriges zu Ungunsten des Verbrauchers (in unserem Fall der Zuschauer) drinsteht, dann ist dies unwirksam, selbst wenn es im Vertrag/AGB heißt, dass man es mit Abschluss des Vetrages akzeptiert.

    Da die aktuelle Rechtssprechung sagt, dass der Veranstalter die Zuschauer vor Pucks schützen muss, wäre ein solcher Haftungsausschluss über den Hinweis darauf und "Auf eigene Gefahr" rechtswidrig, es gibt dann wahrscheinlich sogar noch zusätzlich einen auf den Deckel wegen rechtswidrigen AGBs/Haftungsausschluss.

    Dazu kommt auch noch das von Lone Wolf angesprochene Problem, ob die AGBs überhaupt auch ausreichend rechtssicher mitgeteilt worden sind.

  • nach dem Tod des Jungen (letztesjahr) in Frankreich, wurden dort einige Stadien Aufgerüstet..... In Colmar, Mulhouse wo der Zuschauer nah drann Sitzt wurden seitlich Netze angebracht. Auf "erhöhten" Tribünen wie in Strasbourg, gibt es keine Netze.

    Einmal editiert, zuletzt von Klapper (17. September 2015 um 16:35)

  • Diese ganze Diskussion gab es doch schon mal vor gut 10 Jahren nach einer Verletzung in Hamburg http://www.tagesspiegel.de/sport/rundum-vernetzt/565402.html
    Daraufhin wurden in den meisten Stadien Seitennetze angebracht, so auch in Landshut.
    Ich meine aber, dass dann an der DIN 18036 nachgebessert wurde, es musste eine höhere Plexiglasscheibe verwendet werden und dann verschwanden auch die Seitennetze wieder.

    Edit: hab's nun gefunden: http://www.hockeyweb.de/del/seitennetze-bald-nicht-mehr-notwendig-13175#

  • Danke für den "Kasperl", bei manchen scheint mir, er spricht mit der Erfahrung einiger Pucktreffer.

    Ernsthaft: Die AGBs sind schlichtweg fürn Arsch. Da kann man hineinschreiben was man will, hinterher im Schadenfall wird das ganze zerpflückt und das ist gut so.
    Ein Veranstalter hat für die Unversehrtheit seiner Besucher zu sorgen. Es kann nicht sein, dass sich einzelne Vereine und Stadienbetreiber über geltendes Recht hinwegsetzen.
    .
    Für was bezahlt ein Besucher Eintrittsgeld? Für den Event? Für die Beleuchtung? Dass der Superstar ein dickes Auto fahren kann?
    Nö, er bezahlt für seine Sicherheit. Alle Besucher müssen sich darauf verlassen können, dass von Veranstalterseite alles gemacht wurde, um ihn zu schützen. Teilweise leider auch vor anderen Besuchern, das nennt man Ordnungsdienst.

    Falls der Veranstalter dieser Pflicht nicht nachkommt und es bleibt jemandem ein Schaden, dann Gnade ihm Gott oder ein anders höheres Wesen seiner Wahl. Da gehts nicht mehr um Schmerzensgeld, das in D sowieso lächerlich gering ausfällt, da gehts ans Eingemachte: Krankenhausaufenthalte, Rehamaßnahmen, Umgeschulungen, Pflege, Erwerbsminderungsrente, etc .... Das musst mal mitgemacht haben, ich wünsch es keinem. Wer dann sogar vor Gefahren gewarnt hat (AGBs s.o. haha), ohne was dagegen getan zu haben, der reitet sich mit Schwung in die Shice. Zu Recht.

    Ach ja, kann jedem passieren. Mein Posting vom letzten Jahr:> Puck verletzt Kind lebensgefährlich <
    Roland: Hat sich da inzwischen was getan in Deggendorf?

  • Man könnte aber auch argumentieren, dass sich jeder Zuschauer beim Betreten der Eishalle freiwillig der dem Event immanenten Gefahr eines Pucktreffers aussetzt. Wenn ich Zuschauer eines großen Golfturniers bin, muss ich auch jederzeit damit rechnen einen Golfball abzubekommen. Und der ist um einiges gefährlicher.

  • Du gehst also ins Stadion, bist dir der Gefahr, der du dich aussetzt, völlig im Klaren und wenn dich dann ein Puck erwischt, willst du den Veranstalter zur Rechenschaft ziehen, weil der es hätte verhindern können?Machst du dann wenn du überfahren wirst auch den Veranstalter des Spiels verantwortlich? :wacko:

    So ein Schmarrn! Wer mich missverstehen will, der schafft das auch.
    Nochmal für dich: Wenn mich jemand überfährt und ich kann nachweisen, dass er dies hätte verhindern können, dann lass ich ihm den A.sch aufreißen.

  • Du fährst dann also auch kein Auto, weil du bist dir ja bewusst, dass jemand anderes dir z.B. hinten drauf fahren könnte, bzw. hier nach deiner Logik würdest du den Unfallgegner auch nicht in Haftung nehmen, selbst wenn er zu 100% Schuld wäre?

    Da hast du grundsätzlich Recht, aber für mich ist ein Stadionbesuch hald irgendwie was anderes als die Teilnahme am Straßenverkehr. Mag sein, dass ich da rein rechtlich auf dem Holzweg bin.


    Was soll man dazu noch sagen?

    Das hab ich nur (vielleicht absichtlich ein wenig falsch) aus dem Kontext geschlossen. ;)

  • Ja Asche auf mein Haupt, @Done #30... In dem zuletzt genannten Punkt geb ich dir ja Recht.


    Für was bezahlt ein Besucher Eintrittsgeld? Für den Event? Für die Beleuchtung? Dass der Superstar ein dickes Auto fahren kann?
    Nö, er bezahlt für seine Sicherheit. Alle Besucher müssen sich darauf verlassen können, dass von Veranstalterseite alles gemacht wurde, um ihn zu schützen. Teilweise leider auch vor anderen Besuchern, das nennt man Ordnungsdienst.

    Ich für meinen Teil bezahle, um das Spiel zu sehen. Um weiteren Unmut zu vermeiden, sag ich dir jetzt nicht, dass du dann daheim im Bett bleiben müsstest, da deine Sicherheit dort quasi umsonst gewährleistet ist. ;)
    Dich kann man aber auch so gut missverstehen... :D

  • ....
    Für was bezahlt ein Besucher Eintrittsgeld? Für den Event? Für die Beleuchtung? Dass der Superstar ein dickes Auto fahren kann?
    Nö, er bezahlt für seine Sicherheit. Alle Besucher müssen sich darauf verlassen können, dass von Veranstalterseite alles gemacht wurde, um ihn zu schützen. Teilweise leider auch vor anderen Besuchern, das nennt man Ordnungsdienst.
    ...

    Jetzt verstehe ich warum in der DEL2 möglichst schnell flächendeckend SpradeTV eingeführt werden soll. :rolleyes:

    Wie Dude schrieb sind andere Sportarten deutlich gefährlicher (Golf auch für den ahnungslosen Spaziergänger / Radfahrer in der Nähe). Vor Baseball kann ich aus eigener Erfahrung als Zuschauer auch nur warnen.

  • Es ist auch immer eine Abwägung zwischen vertretbarem Aufwand und Risiko. Auf dem Golfplatz ist das schlicht nicht möglich, ein seitliches Netz im Eishockey aber alles andere als ein Hexenwerk. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

  • Seitliche Netze würd ich furchtbar finden... aber bei nem vollgepackten Stadion kannst halt den Puck dann auch nicht ausweichen auch wennst ihn kommen siehst...

    Es gibt halt Stadien wie das in Kempten (kaum Plexiglas und Netz nur hinterm Tor), wo man dann beim Aufwärmen regelrecht mit Pucks dann abgeschossen wird - wurde dann auch getroffen (Spiel KF - LA). Nix passiert aber allzuweit weg vom Kehlkopf wars nicht. Wenn man dann vom Veranstalter als Gästefan dann gezwungen wird direkt hinter Bandenkurve dicht zu stehen dann muss der Veranstalter bei schweren Puckunfällen haften.