Die Kassel Huskies sind faktisch tot - war: Kassel Huskies-Sammelthread

  • Du wirst als Antwort erhalten: Gar nicht. The Artist formally known as Dr. Hell also kurz TAFKADH wird dies nach langem Überlegen verboten haben. Und drin stehen würde ja sowieso nur das was der Fritz denkt und nicht von irgendeinem dahergelaufenem Fanbeauftragten, wäre ja noch schöner in der Phase in der man grad ist.

  • Es ist doch klar, warum sich die Fußballer nicht äußern. Die haben genug Leichen im Keller und wollen ihre schlafenden Hunde nicht wecken. Nimm doch nur das Lizensierungsverfahren, wo die teilnehmende Gesellschaft schuldenfrei ist, man dafür aber zig hochverschuldete Tochtergesellschaften hat. Wenn sich die DFL jetzt hinstellt und sagt "Ja, das wäre gefährlich für uns, wegen so und so.", dann steht doch der erste morgen vor Gericht. Martin Kind z.B. wartet doch nur auf ein günstiges Klima um 50+1 zu Fall zu bringen. Deshalb ist man da so ruhig, hofft aber natürlich insgeheim auch ganz stark, dass die Sache pro DEL ausgeht.

  • 50+1 ist, neben der freiwilligen Beschränkung von Kontingentstellen, das beste Beispiel
    wie blöd stände die DFL da, wenn Kind die Regel ignoriert und bei einem Lizenzentzug einfach mal ordentliche Gerichte anruft...

    Einmal editiert, zuletzt von stu (11. August 2010 um 19:14)

  • Dieser Bericht in sportal bringts doch auf den Punkt. hatte es ja kürzlich schonmal erwähnt. Es geht beim Thema Lizenzentzug wegen Insolvenzeröffnung und beim thema Nichtverlängerung der Lizenz mangels wirtschaftlichkeit nicht um die Inhalte, sondern kassel legt den Finger juristisch in die Wunde eines nicht fehlerfreien Procederes seitens DEL.


    Ich kann mich nur wiederhohlen, hat alles nur aufschiebende Wirkung. Die Verantwortlichen seitens DEL werden vielleicht die Konsequenzen dafür zu verantworten haben, ändert für Kassel aber nichts an der mangelnden Perspektive. Kommt halt ein neuer GF oder Aufsichtsrat, ein Gros der Gesellschafter bleibt gleich. Und die wurden massiv lächerlich gemacht und brüskiert. Ist doch nun genug Zeit, das Procedere zu optimieren, bei der nächsten Lizenzierung würde es dann schon enger.


    Die anderen Gesellschafter wollen nicht mehr mit Kassel, und so wirds bleiben. Kann ja die Freude einiger Huskies Anhänger verstehen, bei jedem vermeintlichen Punktsieg. Nur, es bringt doch für den Profi Eishockey Standort in Kassel auf Sicht rein gar nichts , der ist hinüber...

  • Das wurde aber eigentlich schon begründet. In den Bestimungen steht, daß man bei Insolvenzeröffnung ausgeschlossen werden kann.


    Genau DAS steht da eben laut Dr. Westhelle nicht, was er ja auch veröffentlicht hat!
    ** Wird über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet ist der Auschluss zulässig. **
    Zulässig, da steht nichts von wenn aber, einfach nur zulässig.

    Zitat


    Ausschluss nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Ordnung, aber nicht, wenn die Sanierung der betreffenden GmbH zum Zeitpunkt des Ausschlusses schon weit fortgeschritten ist. Dann überwiegt die Treuepflicht der Gesellschaft gegenüber ihrem Mitglied. So ist die Begründung des LG Köln für seine Entscheidung.

    Da steht auch nichts von fast abgeschlossen oder sonstige Einschränkunen, sondern schlicht und einfach zulässig.
    Genau deswegen frage ich ja schon die ganze Zeit, ist das jetzt gültig oder ungültig?
    Wenn es ungültig ist was ist dann mit dem Vertrag überhaupt, ist der dann überhaupt gültig?. Schließlich würde er dann in wichtigen Teilen geltendem Gesetz wiedersprechen. Genau zu diesen Dingen hat man nie etwas gehört.

    Ansonsten, es KÖNNTE die Treuepflicht überwiegen, denn bisher gab es noch keine Entscheidung sondern nur bestätigte EVs weil es eventuell sein KÖNNTE. Das sollte man nicht übersehen.

    Du wirst doch nicht der Propagandmaschinerie der Huskus erlegen sein die auch dauernd von Siegen schreibt.

  • Der ideale Fanartikel wäre doch Toilettenpapier, frei nach dem Motto "Die Huskies sind fürn A....h". :D

  • Tja. Weil mit Nethery EIN Fürsprecher für die Huskies gefunden wurde, ist man dort jetzt überzeugt, dass alle so gehandelt hätten.. Entschuldigung Herr Dahlem, aber das ist total falsch. Alleine schon deshalb, weil Frankfurt den Ausschluss akzeptiert hat und Verantwortliche anderer Vereine negativ darüber reden, wie Kassel vorgeht.. Man dreht es sich so dort hin, wie man es braucht..

  • Nethery kann es nachvollziehen, was ihn für mich noch zu keinen Fürsprecher macht. Wenn jemand im Hintergrund mit einem ehrgeizigen Millionenprojekt hat, dem es nur ums Profit geht und man selber offensichtlich ein ziemlich skrupelloser Anwalt ist, dem gewisse Gepflogenheiten im Sport unbekannt ist, kann ich das auch verstehen, daß man so handelt. Ich muß es aber nicht für gut heissen.

    chris


  • Genau DAS steht da eben laut Dr. Westhelle nicht, was er ja auch veröffentlicht hat!
    ** Wird über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet ist der Auschluss zulässig. **
    Zulässig, da steht nichts von wenn aber, einfach nur zulässig.

    Da steht auch nichts von fast abgeschlossen oder sonstige Einschränkunen, sondern schlicht und einfach zulässig.
    Genau deswegen frage ich ja schon die ganze Zeit, ist das jetzt gültig oder ungültig?
    Wenn es ungültig ist was ist dann mit dem Vertrag überhaupt, ist der dann überhaupt gültig?. Schließlich würde er dann in wichtigen Teilen geltendem Gesetz wiedersprechen. Genau zu diesen Dingen hat man nie etwas gehört.

    Ansonsten, es KÖNNTE die Treuepflicht überwiegen, denn bisher gab es noch keine Entscheidung sondern nur bestätigte EVs weil es eventuell sein KÖNNTE. Das sollte man nicht übersehen.

    Du wirst doch nicht der Propagandmaschinerie der Huskus erlegen sein die auch dauernd von Siegen schreibt.


    Jetzt mal halblang, steigere dich doch nicht so in die Sache rein. Habe ich irgendetwas von "siegen" geschrieben, oder gar von Gerichtsurteilen in der Sache selbst? Eben 8)

    Du hast eine Frage gestellt, und ich habe sie anhand der Sachlage beantwortet, und ich mache es gerne wieder:

    Auch wenn der genaue Wortlaut "...ist der Ausschluß zulässig" lautet, so ändert das nichts an der Begründung des Landgerichts: Dieses hat die Rechtmässigkeit der einstweiligen Verfügung bestätigt, und zwar mit der Begründung, daß ein Ausschluss nicht mehr zulässig sei, wenn die Sanierung bereits "weit fortgeschritten" ist. Das Gericht hat also keinerlei fundamentale Zweifel an der Formulierung selbst angebracht, also gilt auch in Zukunft, daß mittels dieses Passus Vereine ausgeschlossen werden können, die das Insolvenzverfahren eröffnen. Allerdings ist für die Zukunft die Frage offen, was denn nun "weit fortgeschritten" bedeutet, ob z.B. ein Planinsolvenzverfahren, welches ja schneller abgewickelt wird, grundsätzlich in die Richtung "weit fortgeschritten" geht.

    Wie du meinem Beitrag sicherlich entnommen hast, halte ich daher die Begründung des Gerichts für sehr schwammig und wenig aussagekräftig. Nichtsdestotrotz hast du geschrieben

    Zitat

    ...von den ganzen super Juristen die immer erzählen das hätte keine Auswirkung konnte noch NIE einer DAZU Stellung nehmen.

    Das trifft eben in meinen Augen nicht zu, denn der Richter hat mit der Begründung der EV eindeutig dazu Stellung genommen.

    Das hat nichts mit Propaganda der Huskies zu tun, und auch nicht mit fehlenden Gerichtsurteilen. Es wurde einfach eine Entscheidung des Gerichts in Sachen EV getroffen und begründet. Wie es nun weitergeht, werden wir sehen. Ich bin der Meinung, daß diese Begründung so nicht akzeptabel ist, aber das wird dann eben vor Gericht entschieden.

  • Jetzt mal halblang, steigere dich doch nicht so in die Sache rein. Habe ich irgendetwas von "siegen" geschrieben, oder gar von Gerichtsurteilen in der Sache selbst? Eben 8)


    Hineinsteigern? Da siehst mich ziemlich falsch.
    In dem Vertrag steht eben nicht .. kann, sondern ist zulässig und das ist ein Unterschied, ein ziemlicher sogar.
    Ich bin einfach der Meinung man sollte über das schreiben was da steht, denn der Unterschied ist eklatant.

    Zitat


    Du hast eine Frage gestellt, und ich habe sie anhand der Sachlage beantwortet, und ich mache es gerne wieder:
    Auch wenn der genaue Wortlaut "...ist der Ausschluß zulässig" lautet, so ändert das nichts an der Begründung des Landgerichts: Dieses hat die Rechtmässigkeit der einstweiligen Verfügung bestätigt, und zwar mit der Begründung, daß ein Ausschluss nicht mehr zulässig sei, wenn die Sanierung bereits "weit fortgeschritten" ist. Das Gericht hat also keinerlei fundamentale Zweifel an der Formulierung selbst angebracht, also gilt auch in Zukunft, daß mittels dieses Passus Vereine ausgeschlossen werden können, die das Insolvenzverfahren eröffnen.


    Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der EV bestätig, nicht mehr nicht weniger, wie es das begründet hat mit einem Urteil aber auch gar nichts zu tun.
    Fakt ist das Gericht ist aktuell der Meinung der Auschluss ist NICHT zulässig und hat damit den Vertrag in diesem Punkt für nicht einwandfrei erklärt. Ich glaube das sollte man recht einfach erkennen können.

    Zitat


    Allerdings ist für die Zukunft die Frage offen, was denn nun "weit fortgeschritten" bedeutet, ob z.B. ein Planinsolvenzverfahren, welches ja schneller abgewickelt wird, grundsätzlich in die Richtung "weit fortgeschritten" geht.

    Wie du meinem Beitrag sicherlich entnommen hast, halte ich daher die Begründung des Gerichts für sehr schwammig und wenig aussagekräftig. Nichtsdestotrotz hast du geschrieben

    Zitat
    ...von den ganzen super Juristen die immer erzählen das hätte keine Auswirkung konnte noch NIE einer DAZU Stellung nehmen.

    Das trifft eben in meinen Augen nicht zu, denn der Richter hat mit der Begründung der EV eindeutig dazu Stellung genommen.


    Ich wiederhole das ja gern nochmal, dieses *kann* wurde NACH dem Essen Urteil in *zulässig* geändert, die Gründe dazu sind recht klar. Wegen des Hinweises des Gerichts zum Essen Urteil, hat man die kann Klausel, die ja eventuell von anderen Dingen abhängig sein könnte, durch ein schlichtes zulässig ersetzt. Zulässig ohne irgendwelche wenn und aber.
    Genau dieses *ohne wenn und aber* hat das Kölner Gericht nun in Frage gestellt.
    Das ganze ist doch einfach, im Vertrag steht zulässig und das Gericht sagt jetzt nicht zulässig, die Begründung dafür ist nebensächlich, denn am Ende heißt es nichts anderes als dass es eben nicht zulässig ist.
    Man kann nicht einen einen § durch eine *wenn weil* Begründung für unwirksam erklären und gleichzeitig meinen er wäre in der Formulieren weiterhin gültig.

    Zitat


    Das hat nichts mit Propaganda der Huskies zu tun, und auch nicht mit fehlenden Gerichtsurteilen. Es wurde einfach eine Entscheidung des Gerichts in Sachen EV getroffen und begründet. Wie es nun weitergeht, werden wir sehen. Ich bin der Meinung, daß diese Begründung so nicht akzeptabel ist, aber das wird dann eben vor Gericht entschieden.


    [/quote]
    Du musst Dich da nicht angegriffen fühlen denn das war nie geplant.
    Entweder ist der Vertrag falsch und muss korrigiert werden, oder das Gericht vertritt eine falsche Rechtsauffassung.
    Nachträglich ein *zulässig* in ein eingeschränktes *zulässig* zu ändern hat schlicht und einfach Folgen, das kann soweit gehen dass die Unterzeichner sagen, unter den Umständen hätten wir niemals unterschrieben.

    Insgesamt finde ich es traurig dass man über so Dinge überhaupt diskutieren muss, warum *kann* durch *zulässig* ersetzt wurde kann ich nachvollziehen. Warum man immer noch meint die klaren Willensäußerungen einer Gemeinschaft wären für diese Gemeinschaft ungültig werde ich nie verstehen.

  • 50+1 ist, neben der freiwilligen Beschränkung von Kontingentstellen, das beste Beispiel
    wie blöd stände die DFL da, wenn Kind die Regel ignoriert und bei einem Lizenzentzug einfach mal ordentliche Gerichte anruft...

    Richtig lustig kann das werden. Anrufen des EU Gerichts, weil das 50+1 sowie die 11 deutschen gegen EU Recht verstoßen, dazu ne Ev und das ganze Ding ist geschichte.
    Kann natürlich sein das dass sich dann über den Ausschluß aus der UEFA hinbiegen läßt, und damit ein klagender Club die Spielberechtigung im DFB verliert, aber da sollte sich mal keiner so sicher sein.

    Die Statuten der DEL sind nämlich nicht so schlecht. Das Problem im deutschen Recht ist doch in dem Fall, das in einem Verfahren solange nix passieren darf was das Urteil vorwegnimmt, solange keine Hauptsachenverfahren gelaufen ist und die rechtsmittel dagegen erschöpft sind. Bei den lahmen Gerichtsmühlen ist das für dne Sport ne Katastrophe.

    Das Ding ist, das es halt noch niergends ein CLub gewagt hat, den weg de rSportgerichtsbarkeit zu verlassen und das ganze vor ordentliche Gerichte zu stellen.
    Dabei nutzt Kassel eigentlich nur das Aufshcieben de rUmsetzung von beschlüßen mittels EV zum herauszögern aus.
    Was dann passiert, wenn Kassel spielt und die Gerichte der DEL recht geben, ist eine andere Sache.

  • meinste wirklich die Gerichte geben der DEL am 28. August recht? dann müssen die Huskies ja sofort aus der DEL raus oder wie soll das eigentlivh funktionieren mit dem Ausschluss.

  • meinste wirklich die Gerichte geben der DEL am 28. August recht? dann müssen die Huskies ja sofort aus der DEL raus oder wie soll das eigentlivh funktionieren mit dem Ausschluss.


    Hast du immer noch net den Mumm, dich zu den Hu§kie§ zu bekennen und denkst du immer noch, du würdest als Crimmitschauer durchgehen? :thumbdown:
    Am 28. August wird gar nix passieren, weil DAS GERICHT am 26. August entscheidet. "Die Gerichte" stimmt nicht. :suspekt:

  • was solln diese anmache? ich habe doch bei meinen Lieblingsvereinen stehen Kassel Huskies und danach TC Crimmitschau, weil ich da einige Freunde habe! und was kann ich dafür das es kein Huskylogo gibt? Da hatte ich halt das von Crimmitschau genommen. Hab keine lust auf stress, außerdem habe ich ja jetzt keins mehr da ein Huskiefan ja hier kein Avatar haben darf.

    Einmal editiert, zuletzt von alexander (13. August 2010 um 08:50)

  • [quote='alexander','index.php?page=Thread&postID=472910#post472910']
    Am 28. August wird gar nix passieren, weil DAS GERICHT am 26. August entscheidet. "Die Gerichte" stimmt nicht. :suspekt:


    du bist abr ein ganz genauer! Dann ebn was passiert am 26. August vor dem Gericht wenn die Huskies verlieren?