Wenn ich ein Auto kaufe, meinen "alten" dafür in Zahlung gebe und an dem Auto ein Defekt ist, der erst im Nachhinein erkannt wird - kann man mir das dann ankreiden? Also kein Schaden an der Karosserie, sondern beispielsweise am Motor.
Hast du etwa schon einen Verdacht zu dem möglichen Schaden bzw. du weißt den sogar und verschweigst ihn?
Dann kann man dich drankriegen wegen "arglistiger Täuschung".
Wenn der Schaden dir aber wirklich unbekannt war, man davon ausgehen kann, dass du den auch nicht erkennen kannst/musst, dann kann man dir nacher nichts anhaben, wenn du den Wagen unter Auschluss der Gewährleistung verkaufst. Vorallem, wenn du ihn einem Händler in Zahlung gibst, weil bei dem erwartet man, dass er einen möglichen Schaden auch vorm Kauf erkennt.