Strafen mit Videobeweis

  • Hallo die Herren Schiedsrichter,

    wie läuft eigentlich eine bestrafung im nachhinein anhand von videoaufzeichnungen ab.

    - wird das video von personen die nicht live dabei waren ausgewertet
    - meinung des hsr oder der lr eingeholt, evtl nur anhand eines zusatzberichtes
    - wird das material mit einem bestimmten personenkreis begutachtet
    - kommen evtl eindrücke eines spielers vor dem vergehen dazu

    und und und

    stelle mir das ein bißchen kompliziert vor, wenn unter der woche alle irgendwo antanzen müssen um das vergehen auszuwerten und zu bestrafen.

    ich stelle mir da quasi ne "illustre kafferunde" vor die das video bewertet.

    man liest ja auch hier, obwohl alle das gleiche video sehen gibt es im regelfall mindestens 3 meinungen:-).

    dankschee für die infos

    gruß aus rav
    forrest

  • Zitat

    Original von forrest
    obwohl alle das gleiche video sehen gibt es im regelfall mindestens 3 meinungen:-).

    Ich weiß was du damit meinst. Allerdings, und damit möchte ich niemandem zu nahe treten, kommt in den allermeisten Fällen nur eine einzige Meinung dabei raus - und zwar dann, wenn man Fans der beteiligten Mannschaften rauslässt.

  • Im Regelfall werden die Schiris angerufen, oder zur Aussage herbestellt.
    Danach entscheidet das Sportgericht über die Strafe, ähnlich wie in einem Zivilprozess

    Wie das im Detail abläuft kann ich aber auch nicht sagen, da ich noch nie ein solches Spiel hatte (gott sei dank)

  • Ich nehme mal an, dass Forrest auf das Spiel Ravensburg gegen Köln anspielt und er den Check von Richards an McLlwain meint. Dazu noch kurz ne Frage, wird die Strafe von nem Pokalspiel auch auf die Liga übergreifen?
    Hier zu sehen:
    VIDEO
    ca bei 3/4 des Videos nach Tor Nr. 2 und 3 für Köln.
    Er wurde halt wegen Ellenbogencheck rausgestellt mit ner Matchstrafe und ich glaube kaum, dass wir noch wirklich viele Pokalspiele haben (maximal noch 3)

    Einmal editiert, zuletzt von SucKeL (4. September 2008 um 09:13)

  • Zitat

    Original von SucKeL
    Ich nehme mal an, dass Forrest auf das Spiel Ravensburg gegen Köln anspielt und er den Check von Richards an McLlwain meint. Dazu noch kurz ne Frage, wird die Strafe von nem Pokalspiel auch auf die Liga übergreifen?

    Nach einer Matchstrafe ist er für die restliche Pokalsaison gesperrt. Die ESBG (bzw. DEL je nachdem) kann auch Sperren für den Meisterschaftsspielbetrieb aussprechen, da gibts eh ne Sportgerichtsverhandluung.

  • auf dem video schaut das so aus, als hätte richards seine arme zurückgezogen, weil er sich erschrocken hat. ist jedenfalls meine meinung, dass da keine absicht zu sehen ist.

    btw:
    gibt es irgenwo das eigentor von rev-köln zu sehen?

  • tach,

    mir geht es nicht darum wie lange richards oder sonst wer gesperrt ist.

    nur interesse halber die frage, da immer öfters von bestrafungen anhand von videomaterial berichtet wird.

    gruß aus rav

  • Hallo zusammen,

    aus aktuellem Anlass weiß ich das gerade ziemlich genau ;)

    Der SR erläutert den Fall in einer Zusatzmeldung. Dann schickt er eine Kopie des Spielberichts und der Zusatzmeldung an das dafür zuständige Kontrollausschußmitglied (abhängig von der Liga).

    Der wiederum stellt den Strafantrag. Sollte Videomaterial vorhanden sein, kann sich der Kontrollausschuß dieses Material beschaffen, z.B. direkt über die Medien, über die SR oder über die Vereine. Das Strafmaß wird dann entsprechend ausfallen.

    Erst wenn der Strafantrag vom betroffenen Spieler/Verein abgelehnt wird, kommt es zu einer Verhandlung vor dem Sportgericht, dort werden die Beteiligten als Zeugen geladen, das evtl. vorhandene Videomaterial wird dann auch gesichtet und dann entscheidet der Richter über die Strafe.

    Ich hoffe, das war jetzt ausführlich genug... ;)