Auf- und Abstieg ab 20/21 - Einigung gefunden

  • Ok. Dann ich dich noch mal.
    Wenn es wegen 15.000 eine Farce der DEL ist- und das lese ich aus dem Post- muss mab aber auch sagen oder fragen warum eine Bank wg. 15.000 ein Formular ändert/anderes Formular nimmt.
    Und warum zum Henker kann das ein Geschäftsführer, wo er dich genau weiß um was es geht, so was zulassen.
    So, fertig.

    Jetzt hab dich nicht so. Immerhin hat er es innerhalb von einem Jahr geschafft von Schuldscheinen zu einer Bürgschaft zu kommen ;) Jetzt war es halt leider das falsche Formular, aber manche brauchen bei Lernprozessen halt leider etwas länger ;)

    @bone02943: Mein Gott, bist du naiv.
    Versuch mal in deiner freien Wirtschaft einen Vertrag mit einer staatlichen Institution zu bekommen und gibt das falsche Formular ab. Viel Erfolg. Und da gibts auch kein Nachbessern. Wenn da das falschen Seitenformat verwendest wird deine Bewerbung aussortiert.

  • Bone02943: Mein Gott, bist du naiv.
    Versuch mal in deiner freien Wirtschaft einen Vertrag mit einer staatlichen Institution zu bekommen und gibt das falsche Formular ab. Viel Erfolg. Und da gibts auch kein Nachbessern. Wenn da das falschen Seitenformat verwendest wird deine Bewerbung aussortiert.

    Man merkt du hast in der Wirtschaft keine Ahnung. Denn wenn ich einen Vertrag abschließen will, dann finde ich eine Lösung, außer es geht einfach nicht.
    Bisher schweben aber nur ein falsches Formular, oder aber 15.000€ herum. Wer weiß an was es wirklich lag.
    So wie es bekannt ist, an einer nichtigkeit, die man hätte beheben können.

  • Ich behaupte mal jeder Geschäftspartner in der freien Wirtschaft hätte diese Bürgschaft akzeptiert, da von einer Bank nach allen Regeln ausgestellt. Da die DEL diesen Auf - und Abstieg partout nicht will ist sie die einzige Institution die es nicht akzeptiert.

    Du bist der, der nix kapiert. Ich bin Firmeninhaber in der freien Wirtschaft. Wenn ich von dir eine selbstschuldnerische Bürgschaft verlange, sagen wir von 50000€ und du bringst mir die Bürgschaft aufgeteilt in 40.000 selbstschuldnerische und 10.000€ nicht selbstschuldnerisch, obendrein auf Formularen einer anderen Firma, nicht auf den von mir verlangten eigenen-was denkst du, würde ich dir erzählen?!

  • @a.-d.

    Würdest du sofort alles einstellen, jegliche Einigung aussetzen und selbst wenn es nur um 0,3% des Gesamtauftrages geht, alles wegwerfen?
    Oder vielleicht doch versuchen den Auftrag trotzdem an Land zu ziehen, sofern die Sicherheiten stimmen?

  • Man merkt du hast in der Wirtschaft keine Ahnung. Denn wenn ich einen Vertrag abschließen will, dann finde ich eine Lösung, außer es geht einfach nicht.Bisher schweben aber nur ein falsches Formular, oder aber 15.000€ herum. Wer weiß an was es wirklich lag.
    So wie es bekannt ist, an einer nichtigkeit, die man hätte beheben können.

    Du Oberschlaumeier, dann nimm doch mal an einer Ausschreibung der öffentlichen Hand teil und mach den Fehler. Da wird deine Bewerbung postwendend zurückgeschickt, weil 5 andere es richtig gemacht haben.

  • Es war ein Vertrag zwischen der DEL und der ESBG und nicht zwischen der DEL oder der ESBG mit einem Gesellschafter der ESBG.

    Puhhhh, und ich dachte schon - nicht zuletzt aufgrund Deiner Posts - da hätten quasi 14 DEL-Gesellschafter einen Vertrag mit der ESBG abgeschlossen...

  • Du Oberschlaumeier, dann nimm doch mal an einer Ausschreibung der öffentlichen Hand teil und mach den Fehler. Da wird deine Bewerbung postwendend zurückgeschickt, weil 5 andere es richtig gemacht haben.S

    Was zum Geier hat jetzt der neue Flughafen in Berlin mit der ganzen Sache zu tun?

  • Eigentlich ist es doch ganz einfach.

    Wenn man es gewollt hätte, wäre sicher eine Lösung (auch mehrere Varianten ohne Risiken) zu finden gewesen und da es kein Lösung gibt kann sich jeder denken warum!

    Was ist daran so schwer genau das zuzugebn unter den Usern hier? Es weiß doch eh jeder.

    Das die DEL (ob von einem Club initiert oder von mehreren ist doch egal) das so nicht zugibt ist nochmal eine andere Nummer, aber hier?

  • Du bist der, der nix kapiert. Ich bin Firmeninhaber in der freien Wirtschaft. Wenn ich von dir eine selbstschuldnerische Bürgschaft verlange, sagen wir von 50000€ und du bringst mir die Bürgschaft aufgeteilt in 40.000 selbstschuldnerische und 10.000€ nicht selbstschuldnerisch, obendrein auf Formularen einer anderen Firma, nicht auf den von mir verlangten eigenen-was denkst du, würde ich dir erzählen?!

    Um in Deinem Beispiel zu bleiben: sowohl die 40.000 €, als auch die 10.000 € waren selbstschuldnerisch, also inhaltlich vollkommen gleichwertig. Lediglich das Formalurblatt bzw. der Wortlaut - aber eben nicht der Inhalt - war etwas anders.

    Dies kann man anfechten. Was ich persönlich auch nicht gelaubt hätte, by the way. Muss man aber akzeptieren, by the DEL2.

    Ob dies im Sinne der Sache gut und richtig ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Letztlich sogar auch für die DEL, deren meiste Vereine m.E. eigentlich eine Coop wollten, nun aber genauso über die Sperrminorität Weniger gestolpert sind, wie die "unfähige" DEL2, wie das "unfähige" Bietigheim.

    IMHO für (fast) alle Beteiligten und für den Sport im Ganzen schlecht, für einige gut. ... aber die Zukunft wird es weisen, die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Einmal editiert, zuletzt von micta (20. Januar 2018 um 01:57)

  • Das Wort nicht selbstschuldnerisch bei den 10000 Euro hast du schon gelesen? Wie kann es da gleich sein, wenn der Begriff anders lautet? Das wird sicherlich einen Grund haben, denn sonst könnte man das nicht streichen. Gruß Franky

  • Das Wort nicht selbstschuldnerisch bei den 10000 Euro hast du schon gelesen? Wie kann es da gleich sein, wenn der Begriff anders lautet? Das wird sicherlich einen Grund haben, denn sonst könnte man das nicht streichen. Gruß Franky

    Das "Wörtchen" 'nicht' - also nicht selbstschuldnerisch - habe ich sogar sehr genau gelesen.

    Hab dies mal in Post 2795 nach meinem bestem Wissen (bin kein Jurist) versucht genau aufzudröseln,

    Wenn eine im Feuer stehende Bürgschaft nicht selbstschuldnerisch gewesen wäre, wäre der Fall für mich vollkommen klar -> die verlangte Bürgschaft ist definitiv ungültig.


    Aber eben dies ja war einfach nicht der Fall.


    Die von Bibi hinterlegte Bürgschaft war zu 100% selbstschuldnerisch - was im alltäglichen Bankgeschäft auch vollkommen normal ist - hat aber dennoch irgendwie - laut Schiedsgericht - nicht mit dem Vertrag übereingestimmt.


    Anders ausgedrückt: der Coop-Vertrag hat eine gewisse Formalie für die selbstschuldnerische Bürgschaft verlangt. Sozusagen On-Top.


    Der Streit dehte sich nun nicht darum, ob die Bürgschaft selbstschuldnerisch war oder nicht...


    Sondern einzig darum, ob die vertraglichen Formalien -nicht Inhalte - eingehalten wurden.

    Einmal editiert, zuletzt von micta (20. Januar 2018 um 03:42)

  • Das war aber nicht die Frage / Beispiel von a.-d. Bei ihm war das Beispiel mit einer schuldnerische und einer nicht schuldnerische Bürgschaft (aufgeteilt). Wenn es also inhaltlich vollkommen gleich ist, warum muss ich bei der einen Bürgschaft das Wort nicht davor schreiben? Macht doch keinen Sinn. Das wird schon ein Unterschied sein. Gruß Franky

  • Du Oberschlaumeier, dann nimm doch mal an einer Ausschreibung der öffentlichen Hand teil und mach den Fehler. Da wird deine Bewerbung postwendend zurückgeschickt, weil 5 andere es richtig gemacht haben.

    Oh... Jetzt ist die DEL schon eine staatliche Institutionen. Die Arroganz der DEL Schergen wird immer abenteuerlicher. Ich denke der kleinste gemeinsame Nenner hinsichtlich der DEL lsutet: Einige wollen den Aufstieg unter keinen Umständen. Und da wäre es wünschenswert zu wissen um welche Vereine es sich handelt. Transparenz gibt es bisher ja nur von Seiten der DEL2.

  • Du bist der, der nix kapiert. Ich bin Firmeninhaber in der freien Wirtschaft. Wenn ich von dir eine selbstschuldnerische Bürgschaft verlange, sagen wir von 50000€ und du bringst mir die Bürgschaft aufgeteilt in 40.000 selbstschuldnerische und 10.000€ nicht selbstschuldnerisch, obendrein auf Formularen einer anderen Firma, nicht auf den von mir verlangten eigenen-was denkst du, würde ich dir erzählen?!

    Wenn dem so ist geb ich Dir recht, Du bist allerdings Der einzige, der hier behauptet es geht um eine selbstschuldnerische und um eine nicht selbstschuldnerische Bürgschaft. Davon steht nirgendwo etwas. Wenn Du mehr weißt als alle Anderen, dann Glückwunsch, dann ist die ganze Diskussion wahrscheinlich sowieso sinnlos!

    Die DEL hat das alles schon clever gemacht, nächstes Jahr finden sie wieder ein Haar in der Suppe. Ich bin nur gespannt wie es nach den 3 Jahren oder nach dem 3. Versuch weitergeht. Ob sie wieder einer Zuckerl hinwerfen, oder gleich bei einem entschiedenen Nein bleiben!

  • Das war aber nicht die Frage / Beispiel von a.-d. Bei ihm war das Beispiel mit einer schuldnerische und einer nicht schuldnerische Bürgschaft (aufgeteilt). Wenn es also inhaltlich vollkommen gleich ist, warum muss ich bei der einen Bürgschaft das Wort nicht davor schreiben? Macht doch keinen Sinn. Das wird schon ein Unterschied sein. Gruß Franky

    Moin Franky,

    vielleicht reden wir aneinander vorbei oder ich verstehe Deinen Punkt nicht genau?

    Das Beispiel von a.-d. ist vollkommen in Ordnung: eine selbstschuldnerische und eine nicht-selbstschuldnerische Bürgschaft sind tatsächlich ein fundamentaler Unterschied. Keine Fage.

    Hier ist dies ganz gut erklärt: https://www.inkassoportal.de/lexikon/selbst…che-buergschaft

    Dies war aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Streitpunkt vor dem Schiedsgericht und der Grund für die Anfechtung der Bürgschaft. Sonst hätte das Schiedsgericht auch kein halbes Jahr gebraucht um über den Fall zu entschieden, sondern das Urteil schon nach wenigen Tagen gefällt. Deshalb passt das Beispiel m. E. halt nicht so ganz auf den vorliegenden Fall.

    Man muss die Wörter "selbstschuldnerisch" bzw. "nicht-selbstschuldnerisch" übrigens nicht irgendwo extra in den Bürgschaftsvertrag schreiben. Dies ist lediglich ein Terminus technicus. Was der Bürge machen muss ist seinen Verzicht auf die sog. "Einrede der Vorausklage" und den Verzicht auf die sog. "Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit" zu erklären. Wenn dies erfolgt ist spricht man dann von einer "selbstschuldnerischen Bürgschaft". Wenn dabei der Bürge eine Kreditinstitut ist, spricht man dann auch von einem "Avalkredit".

    In der alltäglichen Praxis läuft dies zum Beispiel so ab, dass etwa ein Vermieter vom Mieter eine Bürgschaft fordert. Da der Vermieter den Mieter aber nicht kennt und befürchtet im Zweifelsfall nicht an sein Geld zu kommen, verlangt er eine "Bankbürgschaft" oder eine "Bürgschaft von der Bank". Oft wird dann gar nicht extra erwähnt, dass es sich dabei um eine selbstschuldnerische Bürgschaft handelt, sondern einfach implizit angenommen, dass eine Bürgschaft von der Bank automatisch selbstschuldnerisch ist. Banken stellen i.d.R. auch überhaupt gar keine anderen Bürgschaften aus.

    Für selbstschuldnerische Bürgschaften gibt es vom Gesetzgeber keinerlei Vorschriften und normalerweise verlangt auch niemand eine bestimmte Form. Es muss lediglich der Verzicht auf die "Einrede" gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erklärt werden, dann akzeptiert man die Bürgschaft. Insbesondere dann wenn sie von einer Bank kommt.

    Im Kooperationsvertrag wurde nun seitens der DEL anscheinend auch eine ganz bestimmte Form verlangt, was aber eigentlich eher unüblich ist. Das Schiedsgericht hat nun entschieden, dass die Bürgschaft nicht diesem Vertrag entspricht, aber keinesfalls dass die Bürgschaft irgendwie inhaltlich ungültig gewesen wäre.

    Ich verstehe auch nicht warum man überhaupt was an der Form geändert hat. Da ist man sicherlich ein unnötiges und letztlich fatales Risiko eingegangen. Andererseits ist es wie gesagt im Alltagsgeschäft vollkommen normal, dass man eine Bürgschaft von jeder halbwegs seriösen Bank einfach akzeptiert und die Sache damit gut ist.

    Grüße, micta