DEL II-GmbH ist gegründet

  • Wie sieht es eigentlich mit Freundschaftsspielen der ESBG Clubs in der Saisonvorbereitung aus ?
    Duisburg hat bekanntlich keine gegen ESBG Clubs vereinbaren dürfen, weil strafbedroht.
    Haben ESBG Clubs Spiele gegen andere Teams außer DEL und eigenen Ligakontrahenten ?
    Nationall/ international ?

  • Interessantes psychologsiches Phänomen ist im Übrigen einmal mehr, dass User, denen zunehmend die sachlichen Argumente ausgehen, im gleichen Atemzug immer mehr die Contenance verlieren.
    Wer mir um 11 Uhr 4 Beleidigungen schickt und ankündigt mich zu ignorieren, um mir um 11 Uhr 6 ohne Zwischenbeitrag wieder zu schreiben, macht sich nicht wirklich glaubwürdiger.

    Seufz, nun denn zum letzten Mail.

    Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.
    Menschen die bewusst Lügen, und auch dazu stehe ich, halte ich für nicht diskussionwürdig.
    Du weißt sehr genau, dass es Beschluss und Urteil gibt, die Quelle stammt sogar von Dir, trotzdem erzählst wiederholt die Lüge das wäre nicht so.
    Du darfst jetzt machen was Du magst. Es gibt in solchen Diskussionen immer Schreiber wie Dich. Wie gesagt, grober Klotz, grober Keil.

    PS: Ich entschuldige mich beim Rest für das zitieren, das war definitiv das letzte Mal.

  • Wie sieht es eigentlich mit Freundschaftsspielen der ESBG Clubs in der Saisonvorbereitung aus ?
    Duisburg hat bekanntlich keine gegen ESBG Clubs vereinbaren dürfen, weil strafbedroht.
    Haben ESBG Clubs Spiele gegen andere Teams außer DEL und eigenen Ligakontrahenten ?
    Nationall/ international ?


    :beer:

  • ist doch logisch, da der Saisonbeginn erst im September liegt sieht der Richter keinen Grund einstweilige Eil-Anordnungen zu erlassen und hat aber trotzdem auf einen sehr zeitnahen Verhandlungstermin entschieden - womit der DEB jetzt offensichtlich ( siehe EHN ) etwas überfordert war und sein Zeitspiel fortsetzt.


    Na sicher, ich drehe mir die Welt oder die Dinge so wie ich sie gerne hätte, hm? :thumbsup:
    Eine einstweilige Verfügung soll subjektive Rechte bereits vor Verhandlunsgbeginn schützen. Da eine Verhandlung nicht mal eben in zwei Monaten abgewickelt wäre, würde sie auf jeden Fall in die kommenden Saison fallen. In diesem Punkt wäre dann eine Dringlichkeit gegeben, sofern eine Aussicht auf Erfolg besteht.
    Jetzt frag dich mal wieso die einstweilige Verfügung nicht eingeleitet wurde? Etwa weil sie Aussicht auf Erfolg hat?
    Sorry, aber ihr schreibt hier zum Teil von Dingen, von denen ihr keine Ahnung habt!

  • Das sagen alle aus der Trittbrettfahrerriege 8)
    Bis zur Urteilverkündung vergehen noch Fristen, danach läuft die Widerspruchsfrist, wer weiß ob die Sache an einem Verhandlungstag abgehandelt werden kann, soviele unwägbarkeiten. Geinner der Verschiebung eindeutig der DEB

    Einmal editiert, zuletzt von Nummer7 (30. Juni 2013 um 12:05)

  • Chris,


    wobei ich dich schon mehrfach gefragt habe, wie die Profis dann dem einfluss der amateure entgehen sollen bzw. ihre interessen adäquat vertreten werden. leider hast du diesen ganz wesentlichen punkt des systemfehlers leider nach wie vor nicht erklären können.


    Deine Frage versteh ich nicht ganz. Besteht dazu überhaupt die Notwendigkeit sich dem Einfluss der Amateure zu entziehen? Kurz darauf sollten sie eine adäquate Vertretung haben. Kann nicht ganz folgen, sorry. Ich denke jedenfalls schon, dass die Profiligen nicht alleine ihr eigenes Süppchen kochen sollten. Es muss eben alles im Einklang passieren, ein Konzept das von DEL bis zur untersten Liga durchdacht und mit allen Ligen abgestimmt ist und dazu gehört eben auch die Amateurklasse, die eben mal das Fundament einer jeden Sportart ausmacht. Ohne Amateure keine Profis.

    chris

  • Andreas 2 schrieb:

    Du interpretierst hier Dinge herein, die schlichtweg mit den Realitäten nichts zu tun haben. Zunächst solltest Du dir mal klar werden, vor welcher Kammer des LG München verhandelt werden soll. Hiernach ist es klar, daß es bei der Tragweite der Entscheidung unbedingt und dann natürlich auch "üblicherweise" (in solchen Sachen) zu einer Anhörung kommen muss und nicht per Beschluss nach 08/15-Verfahren.

    Da es in Kartellrechtsverfahren in der Regel um Rechtsfragen geht, ist die Entscheidung im Verfahren über die Einstweilige Verfügung durchaus präjudizierend für das Hauptverfahren.

  • Du weißt sehr genau, dass es Beschluss und Urteil gibt, die Quelle stammt sogar von Dir, trotzdem erzählst wiederholt die Lüge das wäre nicht so. .

    Was ist bloß in dem von mir bewußt einfach ausgewählten verlinkten Artikel so schwer zu verstehen ?
    Es ist wie es ist: es hat in dem abgelehnten ESBG- Eilantrag weder eine Anhörung des DEB, weder eine Anhörung noch ein "Urteil" gegeben

    "Das Gericht kann in dringenden Fällen über den Antrag ohne mündliche Verhandlung mit Beschluss" wäre der Satzteil, den man dafür zur Kenntnis nehmen müßte udn idealerweise auch verstehen sollte. Aber wahrscheinlich war jetzt wieder alles ganz anders gemeint.


    übrigens hätte die ESBG auch gegen den ablehnenden Beschluß Widerspruch einlegen können.
    "Gegen einen Beschluss kann gemäß §§ 936, 924 ZPO Widerspruch eingelegt werden. Nach dem Widerspruch entscheidet das Gericht über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung durch Endurteil "

    Und siehe da: dann hätte es sogar hier ein von einigen so ersehntes Urteil gegeben.
    Es spricht für sich, dass sie das nicht getan hat.

  • Ok einen Versuch bekommst vor dem Ignore Button:
    Die in deinen Augen wenig sachkundigen, sind zumindest in der Lage sich mit einem Problem realistisch auseinander zu setzen und Meinungen und Ansichten zu überdenken.
    Ja, auch ich war nie ein Freund der DEL. Ich hätte auch am liebsten alle Ligen unter dem Dach eines starken Verbandes. Aber Realität ist nun mal das es die DEL gibt in daran wird sich auch nichts mehr ändern. Von daher ist nunmal der einzig gangbare Weg um zu einer Verzahnung zu kommen eine Annäherung an die DEL.
    Und den starken Verband haben verdammt noch mal auch nicht. Das ist nur noch ein starrer Bürokraten Laden der selber nichts regelt und nur aktiv wird, wenn du ihm die Pistole auf die Brust setzt.
    Und Heilsbringer ist die DEL mit Sicherheit nicht, aber das was jetzt passiert ist doch die einzige Möglichkeit, die verkrusteten Strukturen aufzubrechen. Und das wird sicherlich innerhalb der Mittel eines Rechtsstaates passieren, da gibt es Mittel und Wege und v.a. jede Menge Leute die da mehr Ahnung haben als hier so mancher Hobbyanwalt.

  • @chris(evr)

    Deine Frage versteh ich nicht ganz. Besteht dazu überhaupt die Notwendigkeit sich dem Einfluss der Amateure zu entziehen? Kurz darauf sollten sie eine adäquate Vertretung haben. Kann nicht ganz folgen, sorry. Ich denke jedenfalls schon, dass die Profiligen nicht alleine ihr eigenes Süppchen kochen sollten. Es muss eben alles im Einklang passieren, ein Konzept das von DEL bis zur untersten Liga durchdacht und mit allen Ligen abgestimmt ist und dazu gehört eben auch die Amateurklasse, die eben mal das Fundament einer jeden Sportart ausmacht. Ohne Amateure keine Profis.

    das erklärt dann auch warum man solange keine antwort dazu erhielt. ja, es besteht eine notwendigkeit sich dem einfluss der amateure zu entziehen, da die interessen der amateure und der profis doch ab und an differieren wie du ja zuletzt feststellen durftest. wenn dann aber nur eine partei einfluss beim DEB hat, die andere aber ganz aussen vor ist bzw. nur unzureichend vertreten, dann wird man kaum gemeinsamen konsens finden. auch das ist gerade wunderbar zu verfolgen. alles im einklang ist eine schöne romanitische vorstellung nur leider im deutschen eishockey leider im dt. eishockey nicht umsetzbar. und auch hier scheitert es zu einem gutteil an den existierenden machtverhältnissen. niemand will den amateuren dabei böses,es kann nur nicht sein das sich denen alles unterzuordnen hat. ja, ohne amateure keine profis, ohne profis aber keine plattform zur darstellung des sports, zur breitenwirkung mit all seinen folgen. und so hat jeder seine bedürfnisse...

  • paule

    Grundsätzlich: Weiß jemand überhaupt den Wortlaut des Antrags auf EV, was da genau beantragt wurde?

    Ich versuch das mal zusammenzufassen.

    Richter bekommt Antrag auf EV auf den Tisch.
    Richter sieht sich außer Stande die Sachlage zu beurteilen. (Ob das nun an mangelnder Begründung des Antragstellers, der Einschätzung des Richters oder mangelnder Kenntnis der Materie des Richter liegt weiß niemand. Tatsache ist aber er hat die EV NICHT abgelehnt, das könnte er ja auch) Spekulationen dazu stehen in der Zeitung.
    Richter entscheidet sich, nicht per per Beschluss sondern per Urteil zu entscheiden, das heißt er beruft eine Verhandlung ein.
    Das passiert dann wenn der Richter eben nicht einschätzen kann. Dass er die Dringlichkeit erkannt hat, sieht man am schnell anberaumten Termin.

    Jetzt kommt der DEB um die Ecke und erklärt er könne wegen der Komplexität dazu nicht Stellung nehmen, nicht auf die *kurze* Zeit. Stellt einen Antrag auf Verlegung.
    Man bräuchte doch viel länger Zeit um sich damit zu beschäftigen was man jetzt seit Wochen schon macht, man wäre doch vollkommen überrascht.
    Man wäre überhaupt nicht in der Lage usw. 2 Wochen bräuchte man dringend.

    Richter sieht sich ohne Stellungnahme DEB nicht in der Lage zu urteilen und verlegt die Verhandlung um dem DEB eine einmalige Gelegenheit zu geben sich vorzubereiten.

    Aus den Umständen versuchen nun alle möglichen Leute irgendwelche Ahnungen abzuleiten, wird angenommen, vermutet, heißt eventuell vielleicht.
    Tatsache ist aber dass sich der Richter mit seinem aktuellen Kenntnisstand nicht in der Lage sieht eine Entscheidung zu treffen.
    Alles andere muss man einfach in den Bereich der Vermutungen und Gerüchte verbannen.

    Ich denke der DEB ist nicht unglücklich darüber, das Thema Zeit wurde ja schon angesprochen.

    Ansonsten geht es bei der Verhandlung immer noch um die EV, nicht um den grundsätzichen Streit.
    Heißt, nach Urteil ist die EV gültig / ungültig, dagegen angehen kann man per Berufung nicht durch Widerspruch.

    Dieser ganze Hickhack war doch zu erwarten, da wird man noch einiges erleben, Rechtsmittel gibt es gar viele.


    An eine Einigung außerhalb der Gerichte glaube ich persönlich nicht. Eine Übergangslösung für ein Jahr vielleicht, aber mehr nicht.

  • Wie sieht es eigentlich mit Freundschaftsspielen der ESBG Clubs in der Saisonvorbereitung aus ?
    Duisburg hat bekanntlich keine gegen ESBG Clubs vereinbaren dürfen, weil strafbedroht.
    Haben ESBG Clubs Spiele gegen andere Teams außer DEL und eigenen Ligakontrahenten ?
    Nationall/ international ?

    23.08.: Deggendorf - Rosenheim

  • Das Gericht konnte nicht ohne mündliche Verhandlung entscheiden, da der DEB nach eigenen Angaben in Erwartung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei den zuständigen Gerichten eine sog. Schutzschrift hinterlegt hat.