Bittorrent <-> Juristerei

  • Ist es eigentlich rechtlich gesehen egal, ob man einfach nur uploaded, oder ob man derjenige ist, der einen Torrent erstellt hat? Schließlich hat derjenige, der den Torrent erstellt hat ja andere erst in die Lage versetzt, ebenfalls upzuloaden.

  • Ganz einfach, das Erstellen des Torrents ist in der Regel legal und unkritisch. Du darfst ja mit Deiner eigenen, selbst-erworbenen DVD oder CD machen was Du willst. Meinetwegen eben auch digitalisieren und nen Torrent rausmachen. Strafbar ist nur das Uploaden und Verbreiten.

  • Geht zwar bissel am Thema vorbei, möchte aber dennoch anmerken:

    Du darfst ja mit Deiner eigenen, selbst-erworbenen DVD oder CD machen was Du willst.

    Ich möchte diese Aussage etwas differenzieren, weil man vorsichtig sein muss, wenn eine CD oder DVD kopiergeschützt ist. Strafrechtlich darfst du für private Zwecke einen Kopierschutz umgehen (allerdings nicht beschädigen) aber zivilrechtlich könntest du ne Abmahnung bekommen. ;)

    Für den Fall, dass man eine CD oder DVD ohne Kopierschutz hat, darf man die Daten davon auch hochladen. Man darf die Daten nur nicht Jedermann zugänglich machen! Laut UrhG § 53 darf man Kopien für private Zwecke an Freunde weitergeben (allerdings steht nicht drin, wie viele das genau sind. Mein damaliger Dozent in Medien- und Urheberrecht sagte mal, dass der Richtwert so ca 6-7 Kopien sind. Aber im Zweifel kann das jedes Gericht unterschiedlich werten, so dass auch mal 10 Kopien als legal durchgehen oder auch, dass 5 Kopien 2 Kopien zuviel sind...), und das darf auch über das Internet gehen.

  • Ja, völlig richtig. Ich wollte aber nicht soweit ausholen. Ich hab nämlich bei der Ursprungsfrage eher den Eindruck, dass ein Weg gesucht wird, sich rauszureden und die Schuld abzuschieben, wenn man dann doch mal abgemahnt oder so wird. Und die Chance gibt es wohl nicht. Ich kann nach ner Körperverletzung auch nicht den Messerhersteller dafür verantwortlich machen, weil ich ja ohne Messer das gar nicht hätte machen können.