"Höchststrafe" für BVB-Fan

  • hiho liebe eishockey familie...
    ich habe den ausschnitt grade bei sport1.de gefunden!
    der ist durchaus diskussionswürdig und würde mal eure meinung dazu gerne wissen...
    wie kann es angehen, dass täter, die einen halb tod schlagen, 1-2 jahre bekommen und einer, der einen schal klaut gleich mit 6 monaten auf bewährung draußen ist?...
    ...irgendwo kann das doch nicht mehr stimmen
    :bash:

    Zitat

    "Höchststrafe" für BVB-Fan
    In Dortmund muss ein Fan wegen eines geklauten Schals bitter blechen.

    München - Der Diebstahl eines Fanschals von Erzrivale Schalke 04 hat einem Anhänger von Borussia Dortmund eine Bewährungsstrafe sowie den Entzug seiner Dauerkarte eingebracht.

    Das Dortmunder Landgericht verurteilte den 26-Jährigen am Dienstag zu sechs Monaten Haft auf Bewährung, nachdem er bei einem A-Jugendspiel im Juni 2008 einem Schalke-Fan den Schal gestohlen hatte.

    Außerdem darf er bis Saisonende kein Heim- oder Auswärtsspiel der Dortmunder Bundesliga-Profis mehr besuchen.

    "Es soll sich herumsprechen, dass so etwas nicht geduldet wird", sagte Richter Ludwig Brockmeier in der Urteilsbegründung.

  • Hab das heute Mittag auch gelesen und mich gewundert, bis ich im Artikel das Wort "geraubt" gesehen habe. Danach fand ichs verständlich.

    Jetzt steht hier wieder gestohlen. Wenn er den Schal also wirklich nur gestohlen hat, find ich die Strafe etwas lächerlich.

  • sollte es aber rein tatbestandlich Raub sein, dann ist das Mindestmaß an Freiheitsstrafe nun mal 1 Jahr, es sei denn, es liegt ein minder schwerer Fall vor, in dem man mindestens ein halbes Jahr bekommt.

    Sollte es tatsächlich nur Diebstahl gewesen sein, dann find ich das Strafmaß doch etwas überzogen


    aber ich glaub für alle Dortmunder passiert gerade auch die Höchststrafe: das Aus gegen Osnabrück

  • Jedenfalls ein deutliches Zeichen an alle Schal- und Zaunfahnenzocker die sich dabei auch noch cool dabei vorkommen.
    Gruß nach Weißwasser....

    chris

  • Also ich find das schon ziemlich überzogen, gegeben den Fall dass er das Teil in einem unbeobachteten Moment gemopst hat (haha Breze, Wortwitz ^^ ), aber wenn er den armen Schlacker zusammengeprügelt hat um an das Teil zu kommen sind 6 Monate völlig ausreichend.

    Ich find allgemein, dass man auf Sachen die einem wertvoll erscheinen aufpassen sollte, v.a. in der Fanszene und umso mehr, wenn ich aus Erfahrung weiß dass ich in einem Stadion bin wo sich die Fans tendenziell an der Grenze zur Straftat bewegen....

  • Das Wort Raub hat nichts damit zu tun, dass man jemanden zusammenschlägt...

    Eben schon. Das Wort "Raub" hat, ausser der Tatsache, daß dem Opfer etwas entwendet wurde, nichts mit dem Wort "Diebstahl" zu tun.

    Grundsätzlich gilt folgendes:

    Entnahme von Gegenständen ohne Gewaltanwendung (z.B. Laden- oder Taschendieb) = Diebstahl

    Entnahme von Gegenständen mit Gewaltanwendung (z.B. Einbruch, aber dabei muß auch Gewalt angewendet worden sein oder eben körperliche Gewalt gegenüber das Opfer) = Raub

    Das ist juristisch ein grosser Unterschied.


    chris

  • Das Wort Raub hat nichts damit zu tun, dass man jemanden zusammenschlägt...

    das ist definitiv falsch:

    Zitat von "Strafgesetzbuch"

    § 249 StGB, Raub
    (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem Anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

    (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren

    Insofern ist das mit der Höchststrafe auch totaler Blödsinn, denn 6 Monate ist die absolute Mindeststrafe. Selbst bei Diebstahl ist die Höchststrafe 5 jahre (§ 242 StGB). Und nachdem sich ein Fanschal in der Regel am Körper des Fans befindet und ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Schalkefan seinen Schal freiwillig hergibt, noch dazu einem BVB-Anhänger, erscheint die Sache mit Gewalt bzw deren Androhung durchaus plausibel....

    ah, Breze war schneller :D
    Grob vereinfacht kann man sagen Diebstahl = Wegnahme einer fr. bew. Sache + Zueignungsabsicht, Raub= Wegnahme + Gewalt (psychisch oder physisch) + Zueignungsabsicht

  • Ich werde wahrscheinlich zur Meinungsminderheit hier
    im Forum gehören, aber.......


    Der Einleitungssatz "Dortmund Fan muss wegen eines geklauten Schals bitter blechen" hört sich ziemlich verharmlosend an.

    Diebstahl ist nunmal eine Straftat und kein kleines Vergehen wie z.B. bei Rot über die
    Ampel gehen oder Falschparken. Es wurde jemand vorsätzlich durch widerrechtliche Wegnahme seines Eigentums geschädigt, selbst
    wenn der Schal nur 15 oder 20 € Wert ist.
    Mich persönlich würde es selbst bei
    diesem Wert ärgern, wenn man mich beklaut. Würde euch das nicht ärgern, wenn ihr beklaut werdet ? Ihr müsst es auch mal aus Sicht des Opfers sehen, der den Schal auch im Laden bezahlen muss und nicht geschenkt bekommt und nicht immer nur aus
    Sicht des armen Täters, der nun wegen einer "scheinbaren Kleinigkeit"
    vorbestraft ist. Der Täter musste damit rechnen, dass er angeklagt und verurteilt wird, falls er geschnappt wird.


    Es ist natürlich auch immer eine gewisse Art von Lotterie an welchen Richter
    man als Täter oder Opfer gerät. Den Law-and-Order-Typen der durchgreift oder
    den Hochschulabsolventen der 68er-Generation der alles easy findet und
    durchgehen lässt.


    Die Strafe ist zur Bewährung, er muss also nicht ins Gefängnis, sofern er
    nicht gleich wieder was anstellt.

  • Man müßte eben das originale Urteil sehen, ob es sich um Raub oder Diebstahl gehandelt hat. Habe jetzt in diversen Medienberichten alle Schlagwörter von Diebstahl über Klauen bis Raub gelesen. Da sind Interpretationen Tür und Tor geöffnet.

    chris

  • Gewalt i.S.d. §249 kann aber auch schon vorliegen, wenn der Schalke-Fan den Schal nur festhalten wollte und der BVB-Fan sie ihm entrissen hat. Dazu ist kein Zusammenschlagen nötig und ich denke, dass Pucklurer eben das gemeint hat.

  • Gewalt i.S.d. §249 kann aber auch schon vorliegen, wenn der Schalke-Fan den Schal nur festhalten wollte und der BVB-Fan sie ihm entrissen hat. Dazu ist kein Zusammenschlagen nötig und ich denke, dass Pucklurer eben das gemeint hat.

    Ja das stimmt schon, ich hab das Zusammenschlagen quasi nur als klassisches Beispiel für den Faktor Gewalt angeführt.
    Starbulls-Fan hat hier völlig recht, es kann ja auch nicht sein dass ein Opfer einer Straftat als kleinkarierter Nörgler hingestellt wird, weil er "nur" seines verhätnismäßig geringwertigen Eigentums beraubt und nicht lebensgefährlich verletzt worden ist.

  • Gewalt i.S.d. §249 kann aber auch schon vorliegen, wenn der Schalke-Fan den Schal nur festhalten wollte und der BVB-Fan sie ihm entrissen hat. Dazu ist kein Zusammenschlagen nötig und ich denke, dass Pucklurer eben das gemeint hat.

    Richtig, denn schon "Androhung von Gewalt" ist Raub.

    Und für mich macht es einen Unterschied, ob ich einen Schal mitgehen lasse oder dazu Gewalt anwende oder androhe, auch wenn im Endeffekt in beiden Fällen das Ding nicht mehr im Besitz des anderen ist.

  • Nunja , und das da Gewalt angedroht worden ist , ist ja mehr als möglich. Wer gibt denn sonst bitte sehr seinen Schal freiwillig ab?

    Ich für meinen Teil finde ebenfalls das bei diesem Trend hart durchgegriffen werden sollte. Egal ob der Täter Dortmunder , Schalker , Frankfurter oder Fan eines sontigen Vereins ist.

  • So alleine stehst du da nicht da würde ich sagen!

    Irgenedtwas räuberisches wird schon dran gewesen sein, sonst würde wohl nicht so eine Strafe rauskommen.

    Denn von einem gestohlenen Kaugummi aus dem Supermarkt hat wohl noch nie jemand eine Bewährungsstrafe von einem halben Jahr bekommen.

    Vielleicht war ja der Täter polizeilich bekannt, das würde ja auch das Stadionverbot erklären.