Versicherungsfragen

  • Ich habe einen Unfallschaden der durch jemanden anders verursacht wurde.
    Darauhin habe ich einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt machen lassen , den an die Versicherung gesendet mit der Bitte um Abrechnung nach Kostenvoranschlag .

    Heute bekomme ich einen Brief von der Versicherung mit einem 5 Seiten Gutachten zum Kostenvoranschlag. Diese kommt auf einen niedrigeren Betrag als der Kostenvoranschlag meiner Werkstatt.
    So, ich ruf bei der Versicherung an und diskutier wie ein Irrer mit dem Gutachter und frag den warum ich eigentlich nen Kostenvoranschlag einreiche wenn sie eh nen eigenen machen. Dann sagt der Typ, meine Werkstatt hat nicht mit einem der 2 in Deutschland zugelassenen Kostenvoranschlagsprogrammen den Kostenvoranschlag erstellt. Die angegeben Stunden z.b. seien nicht genau aufgeschlüsselt (es steht drinnen: 1,5 h Türe erneuern) . Dann sagt der Typ wieder dass das überall so gehandhabt wird blabla und dann hab ich aufgelegt.

    Hat jemand eine Ahnung welche Vorschriften / Richtlinien etc . es bei Kostenvoranschlägen gibt, denn bei der Allianz und HUK gab es noch nie so einen Aufstand!

    Danke

  • Zitat

    Original von Schwester S
    Ich habe einen Unfallschaden der durch jemanden anders verursacht wurde.
    Darauhin habe ich einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt machen lassen , den an die Versicherung gesendet mit der Bitte um Abrechnung nach Kostenvoranschlag .

    Heute bekomme ich einen Brief von der Versicherung mit einem 5 Seiten Gutachten zum Kostenvoranschlag. Diese kommt auf einen niedrigeren Betrag als der Kostenvoranschlag meiner Werkstatt.
    So, ich ruf bei der Versicherung an und diskutier wie ein Irrer mit dem Gutachter und frag den warum ich eigentlich nen Kostenvoranschlag einreiche wenn sie eh nen eigenen machen. Dann sagt der Typ, meine Werkstatt hat nicht mit einem der 2 in Deutschland zugelassenen Kostenvoranschlagsprogrammen den Kostenvoranschlag erstellt. Die angegeben Stunden z.b. seien nicht genau aufgeschlüsselt (es steht drinnen: 1,5 h Türe erneuern) . Dann sagt der Typ wieder dass das überall so gehandhabt wird blabla und dann hab ich aufgelegt.

    Hat jemand eine Ahnung welche Vorschriften / Richtlinien etc . es bei Kostenvoranschlägen gibt, denn bei der Allianz und HUK gab es noch nie so einen Aufstand!

    Danke

    Da kann ich Dir weiterhelfen, allerdings erst im Laufe des Wochenendes, denn jetzt geht´s ab nach Tölz. ;)

  • Wichtig ist, wie hoch der Schaden ist. Liegt er über der Bagatellgrenze (so ca. 750 €), dann würde ich ein Gegengutachten machen lassen. Und zur Not streiten.

  • Problem ist, das du einen Kostenvoranschlag hast machen lassen. Nach diesem muss kein Versicherer der Welt abrechnen. Und es ist das Recht des Versicherers, selbst bei Gutachten ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Stellt er sich dann quer, musst du es rechtlich klären. In der Regel (hab in 20 Jahren nur einmal etwas anderes erlebt, da war es die Gesellschaft mit dem groooßen "A") ist es hilfreich, wenn du ein Dekra-Gutachten beibringst-oder ein anderes Gutachten eines VEREIDIGTEN Sachverständigen, denn diese werden selten angezweifelt. Ein KVA interessiert net. ACHTUNG: Bei Abrechnung nach GUTACHTEN zieht der Versicherer die Mehrwertsteuer ab! Nochmal ACHTUNG: Wie weiter vorne bemerkt, obacht was Gutachten angeht mit der Bagatellgrenze...!!!

  • Danke schonmal

    Schaden laut Kostenvoranschlag netto 1400 €.
    Das lustige ist, dass ich vorher auch schon Schäden in der Höhe hatte haben sich die " normalen" Versicherungen nicht so angestellt.
    Ein Gegengutachten seh ich in diesem Fall das erste mal :-(.

  • lass dir auch n gutachten machen... is wohl das geschickteste... evtl. die ganze sache nem anwalt übergeben -> auch diese kosten muss die haftpflichtversicherung übernehmen...

  • Das mit dem Gutachten hört sich gut an! Mich regt es halt einfach auf, dass ich als Geschädigter so runtergedrückt werde. Die müssen doch eh wenn ich das Auto komplett richten lasse die Rechung der Werkstatt zahlen und nicht das was sie dann mit irgendwelchen Programmen berechnet haben! Ein Beispiel: im Kostenvoranschlag ist die Türe mit 421 € angesetzt, die Versicherung setzt einen Betrag von 383€ an. Dann kann ich doch ned zur Werkstatt sagen: Schaut mal die von der Verswicherung bekommen die Türe für 383 € ruft doch bei denen an wo ihr die bestelllen sollt, oder 1,5 h für das enruern der Türe, woher will denn die Versicherung wissen wie lange die zum Ausbauen brauchen oder sollen sie die Stunden so aufschlüsseln dass drinnen steht wieviele Minuten sie für welche Schraube gebraucht haben :pfeif:.
    Da gehts doch einfach mal ums Prinzip, dass doch dann mein Kostenvoranschlag voll fürn A.... ist wenn die Versicherung sowieso macht was sie meint. Aber zuerst sagen die ich soll ihnen einen Kostenvoranschlag schicken. Das hätten sie ja dann auich gleich sagen können dass ich mir des sparen kann, kostet ja auch Geld und Zeit. (ich muss in die Werkstatt und die müssen das anschauen , sich hinsetzen und das Angebot schreiben.
    Am besten ist es man lässt sich ned ins Auto fahren, wobei des in dem Fall nicht in meiner macht lag, denn es war geparkt :-)!

    Einmal editiert, zuletzt von Schwester S (21. November 2008 um 16:59)

  • Eine Werkstatt setzt meist hohe Preise an, weil sie was verdienen wollen. Wenn Du Pech hast musst Du den Kostenvoranschlag sogar bezahlen, falls nix repariert wird. Also bei 1400 € netto würde ich sofort einen Gutachter einschalten und zum Anwalt gehen (sleber macht man nur Fehler). Kosten entstehen keine für dich, muss alles die gegnerische Haftpflicht bezahlen...

  • Und im Endeffekt schlägt sich das alles auf die Versicherungsprämien von allen nieder, wenn jeder gleich zum Anwalt rennt.

    Leider ist es viel zu verbreitet, dass man dem Werkstattschrauber nen Kasten Bier verspricht, wenn er den Kostenvoranschlag mal um 200 Euro höher ansetzt, damit man die Versicherung noch abzocken kann. Versicherungsbetrug = Volkssport = Kavaliersdelikt.

    Ganz logisch, dass die Versicherungen da auch nicht blöd sind und besonders in der jetzigen finanziellen Lage, wo sie als Finanzkonzerne auch zu kämpfem, nochmal genauer hinschauen, ob der Kostenvoranschlag so passt.

    Gezockt und verloren!

  • Zitat

    Original von Lone Wolf
    Und im Endeffekt schlägt sich das alles auf die Versicherungsprämien von allen nieder, wenn jeder gleich zum Anwalt rennt.

    Leider ist es viel zu verbreitet, dass man dem Werkstattschrauber nen Kasten Bier verspricht, wenn er den Kostenvoranschlag mal um 200 Euro höher ansetzt, damit man die Versicherung noch abzocken kann. Versicherungsbetrug = Volkssport = Kavaliersdelikt.

    Ganz logisch, dass die Versicherungen da auch nicht blöd sind und besonders in der jetzigen finanziellen Lage, wo sie als Finanzkonzerne auch zu kämpfem, nochmal genauer hinschauen, ob der Kostenvoranschlag so passt.

    Gezockt und verloren!

    Genau. Und die vielen Krankmacher, Hartz iV-Empfänger, die Umschüler, die Dauerpatienten, - alle machen das System der armen Versicherungsunternehmen kaputt... :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: Was sind schon ein paar Milliarden Euro, die an der Börse verzockt wurden gegen die Abermillionen von Kästen Bier, die in deutschen Werkstätten landen. :top: :puke:

    Glaub mir, ich war lange genug im Geschäft und weiß, was z.B. an Provisionen fließen, wie Schäden bearbeitet werden u.s.w. Gott sei Dank hab ich mit diesem System nix mehr am Hut.

  • Zitat

    Original von Schwester S
    Das mit dem Gutachten hört sich gut an! Mich regt es halt einfach auf, dass ich als Geschädigter so runtergedrückt werde. Die müssen doch eh wenn ich das Auto komplett richten lasse die Rechung der Werkstatt zahlen und nicht das was sie dann mit irgendwelchen Programmen berechnet haben! Ein Beispiel: im Kostenvoranschlag ist die Türe mit 421 € angesetzt, die Versicherung setzt einen Betrag von 383€ an. Dann kann ich doch ned zur Werkstatt sagen: Schaut mal die von der Verswicherung bekommen die Türe für 383 € ruft doch bei denen an wo ihr die bestelllen sollt, oder 1,5 h für das enruern der Türe, woher will denn die Versicherung wissen wie lange die zum Ausbauen brauchen oder sollen sie die Stunden so aufschlüsseln dass drinnen steht wieviele Minuten sie für welche Schraube gebraucht haben :pfeif:.
    Da gehts doch einfach mal ums Prinzip, dass doch dann mein Kostenvoranschlag voll fürn A.... ist wenn die Versicherung sowieso macht was sie meint. Aber zuerst sagen die ich soll ihnen einen Kostenvoranschlag schicken. Das hätten sie ja dann auich gleich sagen können dass ich mir des sparen kann, kostet ja auch Geld und Zeit. (ich muss in die Werkstatt und die müssen das anschauen , sich hinsetzen und das Angebot schreiben.
    Am besten ist es man lässt sich ned ins Auto fahren, wobei des in dem Fall nicht in meiner macht lag, denn es war geparkt :-)!

    Ist so nicht verkehrt...habe mal erfahren, dass es z. B. für den Austausch einer Glasscheibe am Auto bestimmte Stundensätze je Autotyp gibt. Außerdem sind die Preise für die Glasscheiben "genormt". Somit kann man ganz genau nachvollziehen, ob die Werkstatt versucht hat, z. B. bei einem Teilkaskoschaden die SB zu drücken.

    Grundsätzlich finde ich die Vorgehensweise, wie in deinen Fall korrekt. Es obliegt dem Versicherer immer ein Gutachten zu erstellen, wenn die feststellen, dass du dich verzockt hast, dann bekommst du den niedrigeren Wert. Wenn du dort anrufst, können die dir sicher auch eine Werkstatt benennen, die die Reparatur für den veranschlagten Preis durchführt.

    mfg lutschers

  • Jetzt habe ich auch mal ne Versicherungsfrage an die Experten:
    Ne gute Rechtschutzversicherung suche ich. Wichtig ist mir Miet- und Verkehrsrecht und ein guter Preis.
    Kann da jemand was empfehlen?
    MERCI! :D

    Einmal editiert, zuletzt von Bodo#3 (26. November 2008 um 00:17)

  • Zitat

    Original von Bodo#3
    Jetzt habe ich auch mal ne Versicherungsfrage an die Experten:
    Ne gute Rechtschutzversicherung suche ich. Wichtig ist mir Miet- und Verkehrsrecht und ein guter Preis.
    Kann da jemand was empfehlen?
    MERCI! :D

    DEURAG, KS Auxilia, Concordia und ARAG sind zu empfehlen...ÖRAG passt auch, aber nur wenn man die ganzen Rabatte abräumt, was schwierig wird, wenn man keinen Makler oder sowas hat. Concordia hat so nen Komplettpaket für 199 € inkl. allen (Familie) und allem (Maximalschutz für Nichtselbstständige).

    mfg lutschers

    Einmal editiert, zuletzt von lutschers (26. November 2008 um 18:41)

  • ÖRAG ist in der Schadensabwicklung eine Katastrophe. Aus meiner Sicht passt das Preis-/Leistungsverhältnis am besten bei der ARAG, 193,- € im Jahr für die ganze Familie (Privat/Beruf/Verkehr). Ist zumindest meine Erfahrung aus der Praxis.

  • Zitat

    Original von Raph@SERC
    ÖRAG ist in der Schadensabwicklung eine Katastrophe. Aus meiner Sicht passt das Preis-/Leistungsverhältnis am besten bei der ARAG, 193,- € im Jahr für die ganze Familie (Privat/Beruf/Verkehr). Ist zumindest meine Erfahrung aus der Praxis.

    Fehlt eben nur noch der gewünschte Mietrechtsschutz... ;) Von der Schadenbearbeitung her finde ich die Concordia am Besten, da die direkt mit den Anwälten korrespondieren und der Kunde sowie Agent raus gehalten werden.

    mfg lutschers