Gerüchte Starbulls

  • Naja es wurde vom Verein noch nicht bestätigt daher ist es wohl noch unter Gerücht zu betiteln obwohl es schon von mehreren Seiten angesprochen bzw. angedeutet worden ist.

    Aber wies aussieht wird Claus Dalpiaz ab dieser Saison wieder zwischen den Holmen stehen. Dalpiaz seines Zeichens Ehm. Österreichischer Nationalspieler und Zur DEL-Zeit auch schon in Rosenheim.
    Zugegeben ist er etwas in die Jahre gekommen aber hat die letzten Jahre immer noch 1.Liga in Österreich gespielt und ein Goalie hat ja 2-3 Jährchen mehr reserve.

    Hoffe die bestätigung wird bald bekannt gegeben so das man sicher sein kann denn des würde mich schon freuen.

  • Da wird ja das Geld, das man sich durch den Einsatz der vielen eigenen, jungen Spieler spart, in ein paar Hochkaräter gesteckt.

    Bin mal gespannt, ob die dann wirklich über die ganze Saison den Unterschied ausmachen oder ob sich die fehlende Tiefe im Kader nicht im Laufe der langen Saison rächt. Wenn natürlich noch einige von dem Kaliber kommen, dann stellt sich die Frage, ob man einen ähnlichen finanziellen Balanceakt a la Tölz eingeht, um unbedingt hochzukommen.

  • Dalpiaz fällt noch unter die alte Eishockey-deutscher regel da er bei uns die Jugend zum großteil mitgemacht hat.

    bevor welche kommen mit Regeländerung usw. is mir bekannt aber da es bei ihm schon so lange her ist greift die regelung bei ihm ned.
    So mein aktueller Infostand was die Konti-sache betrifft

  • Zitat

    Original von Metal-Tisi
    Dalpiaz fällt noch unter die alte Eishockey-deutscher regel da er bei uns die Jugend zum großteil mitgemacht hat.

    bevor welche kommen mit Regeländerung usw. is mir bekannt aber da es bei ihm schon so lange her ist greift die regelung bei ihm ned.
    So mein aktueller Infostand was die Konti-sache betrifft


    Natürlich greift die Regel auch bei ihm, da gibt es keine Ausnahme und auch kein Schlupfloch.

    Neue Regel: Außerhalb des Ausländer-Kontingents spielt, wer einen deutschen Pass besitzt. Also entweder er hat einen deutschen Pass, dann darf er spielen. Hat er keinen, dann zählt er als Ausländer, egal vor wieviel Jahren und wie lange er im deutschen Nachwuchs gespielt hat ;)

  • Er war doch Nationaltorhüter in Österreich. Dan kann er doch eh keinen deutschen Pass bekommen oder lieg aich da Falsch?

  • Klar kann er einen deutschen Pass bekommen, wenn er sich einbürgern lässt.
    Nur für Deutschland wird er nicht spielen dürfen.

    Einmal editiert, zuletzt von Star Wing (6. Juli 2008 um 16:16)

  • Zitat

    Original von Star Wing
    Klar kann er einen deutschen Pass bekommen, wenn er sich einbürgern lässt.
    Nur für Deutschland wird er nicht spielen dürfen.

    Echt net? Siehe Jason Holland, der darf ja auch spielen, war halt nur ein Jahr zu zeitig.

  • Also soviel ich weiß bekommt man heute die Staatsangehörigkeit doch nur noch, wenn man die alte zurückgibt.
    Aber früher war das doch noch anders. Da gab es doch noch die Doppelstaatsbürgerschaft, oder irre ich mich da? Könnte doch sein, daß er damals den deutschen Pass bekommen hat, obwohl er weiterhin auch österreichischer Staatsbürger blieb. Dann könnte er jetzt ohne Probleme spielen. Bin mir da aber wirklich nicht sicher. Wo sind die Fachleute? ;)

  • soviel ich weis is Dalpiaz mit ner deutschen Verheiratet, wohnen tut er auf jeden fall bei mir im Nachbarort ;o)=) aber wie genau das aussieht is wieder fraglich. naja Dienstag wird was angekündigt bei ner Fanversammlung, tippe mal dann wissen wirs sicher

  • Zitat

    Original von Südlicht
    Also soviel ich weiß bekommt man heute die Staatsangehörigkeit doch nur noch, wenn man die alte zurückgibt.
    Aber früher war das doch noch anders. Da gab es doch noch die Doppelstaatsbürgerschaft, oder irre ich mich da? Könnte doch sein, daß er damals den deutschen Pass bekommen hat, obwohl er weiterhin auch österreichischer Staatsbürger blieb. Dann könnte er jetzt ohne Probleme spielen. Bin mir da aber wirklich nicht sicher. Wo sind die Fachleute? ;)

    Man kann seit 2007 als EU-Bürger jede andere EU-Nationalität annehmen, ohne die bisherige(n) zu verlieren. Auch vorher war das möglich, man muste jedoch einen Antrag stellen und Bindungen zur "alten" Nationalität belegen. Das fällt nun weg. Man kann also durch EU-Hopping ein Deutsch-Österreicher-Brite-Franzose-Italiener werden.

  • Zitat

    Original von Jadawin
    Man kann seit 2007 als EU-Bürger jede andere EU-Nationalität annehmen, ohne die bisherige(n) zu verlieren. Auch vorher war das möglich, man muste jedoch einen Antrag stellen und Bindungen zur "alten" Nationalität belegen. Das fällt nun weg. Man kann also durch EU-Hopping ein Deutsch-Österreicher-Brite-Franzose-Italiener werden.


    Und das geht ohne weiteres? Kann ich jetzt rein theoretisch zur österreichischen Botschaft gehen und die österreichische Staatbürgerschaft beantragen oder müssen gewisse Dinge nachgewiesen werden wie. z.B. Arbeitgeber und Wohnort etc.?

  • Zitat

    Original von Jadawin

    Man kann seit 2007 als EU-Bürger jede andere EU-Nationalität annehmen, ohne die bisherige(n) zu verlieren. Auch vorher war das möglich, man muste jedoch einen Antrag stellen und Bindungen zur "alten" Nationalität belegen. Das fällt nun weg. Man kann also durch EU-Hopping ein Deutsch-Österreicher-Brite-Franzose-Italiener werden.

    ich glaub nicht, dass das so einfach ist.
    Meine Mutter ist Engländerin und hat gut 2 Drittel ihres Lebens in Deutschland gelebt. Sie hat nur den englischen Pass und müßte ihn abgeben, sollte sie einen deutschen wollen.
    Ich selber hab den deutschen Pass, aber auch die Papiere für nen englischen... dürfte beide haben, brauchte ich aber bisher noch nicht =)

  • Naja denke das des mit England au wieda bissal anders ist. Haben ja auch keinen Euro sprich sind nicht zu 100% EU-Staat. Vielleicht also wieder eine andere Sonderklausel für unsere Inselbewohner

  • Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nach deutschem Recht grundsätzlich nicht erlaubt!
    Man hat nur dann Anspruch, deutscher Staatsbürger zu werden, wenn man die vorherige aufgibt. Also gibt es keine Möglichkeit, mehrere Staatsbürgerschaften anzunehmen.

  • Zitat

    Original von Andi(EVL)
    Ich kenn sogar jemanden, der hatte in Deutschland 3 Staatsbürgerschaften und keiner konnte was dagegen machen.
    Frag mich aber nicht genau wie das abgelaufen ist.


    Aber er hat wohl keine Deutsche bzw. hat nicht angegeben, dass er andere hat. Das ganze gab doch mal einen Skandal mit den Türken. Die Türken gaben Ihren türkischen Pass ab, bekamen aber ein Jahr später einen neuen und das kam dann raus und allen erwischten wurde glaub ich die Deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkannt.

  • Zitat

    Original von cujo-31
    Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nach deutschem Recht grundsätzlich nicht erlaubt!
    Man hat nur dann Anspruch, deutscher Staatsbürger zu werden, wenn man die vorherige aufgibt. Also gibt es keine Möglichkeit, mehrere Staatsbürgerschaften anzunehmen.

    Wie immer gilt auch hier der Grundsatz: Keine Regel ohne Ausnahme.
    Zum besserern Verständnis für den nachfolgenden Gesetzestext: In dem im folgenden erwähnten § 10 Abs.1 Nr.4 StAG wird festgeschrieben, dass eine Einbürgerung nur erfolgen kann, wenn man seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgibt oder verliert. Bei Dalpiaz ist wohl zumindest Abs.2 einschlägig.

    § 12
    (1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn
    1. das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit
    nicht vorsieht,
    2. der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert,
    3. der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit aus Gründen
    versagt hat, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder von unzumutbaren
    Bedingungen abhängig macht oder über den vollständigen und formgerechten
    Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat,
    4. der Einbürgerung älterer Personen ausschließlich das Hindernis eintretender
    Mehrstaatigkeit entgegensteht, die Entlassung auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten
    stößt und die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte darstellen würde,
    5. dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile
    insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die
    über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen, oder
    6. der Ausländer einen Reiseausweis nach Artikel 28 des Abkommens vom 28. Juli 1951
    über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) besitzt.
    (2) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der
    Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
    oder der Schweiz besitzt.
    (3) Weitere Ausnahmen von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 können nach
    Maßgabe völkerrechtlicher Verträge vorgesehen werden.