... Der Pfändungs-und Überweisungsbeschluss lag sicherlich einige Zeit bereits vor...
Nur zur Richtigstellung: Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist hier nicht erforderlich, ein Vollstreckungstitel reicht bei einer Kassenpfändung aus.
Einen PfÜB brauchst du für Forderungen. Salopp gesagt für Sachen, die du nicht greifen kannst, ein Konto z.B.
Wenn du es auf die Einnahmen aus dem Online-Ticketing abgesehen hast, dann könnte man - je nach Vertragsgestaltung und Zahlungsabwicklung - z.B. bei den Zahlungsabwicklern wie PayPal durch einen PfÜB die Gelder pfänden, die darüber generiert werden.