Landshut in der Saison 2014/2015

  • Ganz so einfach ist das eben nicht... Fristlose Kündigung nur mit driftiger Begründung, die hier fehlen könnte damit Krinner sehr wohl noch beim scr, damit müsste der evl sehr wohl Krimmer freikaufen .
    Sehr hier den scr im recht, ob man das als gerecht bzw. In Ordnung empfindet steht aufweinen anderen Blatt.

  • christobal
    Der Arbeitnehmer Krinner hat beim SCR fristlos gekündigt, somit stehen dem SCR auch keine Zahlungen irgendwelcher Art zu. Toni Krinner hat also im vertragslosen Zustand beim EVL unterschrieben. Diese Aktion von Seiten des Bader soll nur für Unruhe sorgen.

    Bitte beschäftige Dich doch mal nur einen Moment mit der Rechtslage, dazu haben hier doch viele schon das Richtige geschrieben. Und Du liegst einfach falsch. Kein haltbarer Kündigungsgrund -> keine wirksame Kündigung -> kein vertragsloser Zustand.

    Und was genau hat das Vorbereitungsturnier im August und die Ticketpreisgestaltung des SCR mit der Kündigung von Krinner zu tun??? Hauptsache Bader-Bashing!

  • christobal
    Der Arbeitnehmer Krinner hat beim SCR fristlos gekündigt, somit stehen dem SCR auch keine Zahlungen irgendwelcher Art zu. Toni Krinner hat also im vertragslosen Zustand beim EVL unterschrieben. Diese Aktion von Seiten des Bader soll nur für Unruhe sorgen.


    Es kann nur eine fristlose Kündigung geben, wenn es einen entsprechenden Grund gibt und der ist nach aktuellem Stand nicht gegeben. Keiner kann fristlos kündigen, weil der Arbeitgeber einen anderen Arbeitnehmer nicht übernimmt. Also ist die Kündigung Krinners allenfalls eine ordentliche, die wie jede andere auch einer gewissen Frist unterliegt, die je nach Vertrag bei ca 1-3 Monaten liegen kann. Ist anders rum genauso. Kein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer fristlos kündigen ohne einen triftigen Grund zu haben, wie Veruntreuung oder unerlaubtes Fernbleiben am Arbeitsplatz. Selbst da ist in einigen Fällen im Vorfeld noch eine Abmahnung notwendig um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Ansonsten greift auch die Kündigungsfrist und man ist bis Ablauf der Frist normaler Angestellter der Firma.
    Der springende Punkt ist jetzt, dass Bader natürlich gerne den Vertrag lösen würde, aber nicht ohne entsprechende Gegenleistung. Deswegen heißt ein Auflösungsvertrag auch Auflösungsvertrag. Ist ja nicht immer nur ein Wisch auf dem mit 1-2 Sätzen festgelegt wird, dass der Arbeitsvertrag aufgelöst wird. Da wird schon noch gefeilscht, keine Sorge ;)

    chris

  • Fristlose Kündigung ist immer gestattet. Man muss halt einen Grund vorweisen können...

    BEi Zeitverträgen muss aber ein enorm triftiger Grund vorliegen. Da ist das alles nochmals sehr genauer als bei einem unbegrenztem Vertrag.

    Der Arbeitnehmer Krinner hat beim SCR fristlos gekündigt, somit stehen dem SCR auch keine Zahlungen irgendwelcher Art zu. Toni Krinner hat also im vertragslosen Zustand beim EVL unterschrieben. Diese Aktion von Seiten des Bader soll nur für Unruhe sorgen.

    Für einen vertragslosen Zustand müsste Bader die Kündigung akzeptieren. Und das hat er anscheinend nicht gemacht. Demnach ist unklar, ob er vertragslos ist/war oder nicht.


  • Es kann nur eine fristlose Kündigung geben, wenn es einen entsprechenden Grund gibt und der ist nach aktuellem Stand nicht gegeben. Keiner kann fristlos kündigen, weil der Arbeitgeber einen anderen Arbeitnehmer nicht übernimmt. Also ist die Kündigung Krinners allenfalls eine ordentliche, die wie jede andere auch einer gewissen Frist unterliegt, die je nach Vertrag bei ca 1-3 Monaten liegen kann. Ist anders rum genauso. Kein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer fristlos kündigen ohne einen triftigen Grund zu haben, wie Veruntreuung oder unerlaubtes Fernbleiben am Arbeitsplatz. Selbst da ist in einigen Fällen im Vorfeld noch eine Abmahnung notwendig um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Ansonsten greift auch die Kündigungsfrist und man ist bis Ablauf der Frist normaler Angestellter der Firma.
    Der springende Punkt ist jetzt, dass Bader natürlich gerne den Vertrag lösen würde, aber nicht ohne entsprechende Gegenleistung. Deswegen heißt ein Auflösungsvertrag auch Auflösungsvertrag. Ist ja nicht immer nur ein Wisch auf dem mit 1-2 Sätzen festgelegt wird, dass der Arbeitsvertrag aufgelöst wird. Da wird schon noch gefeilscht, keine Sorge ;)

    chris

    Guten Tag

    Jetzt bin ich aber mal gespannt woher du weißt, dass es keinen triftigen Grund gibt
    Das ist nämlich der entscheidende Punkt und das wird/ muss jetzt geklärt werden

    Gruß aus La

  • Der Grund für die fristlose Kündigung war, daß über Krinners Kopf hinweg eine Entscheidung getroffen wurde ( tiefgreifender Vertrauensverlust).
    und immmi
    Eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers ist eine einseitige Willenserklärung, die nicht die Annahme durch den Arbeitgeber benötigt.

  • Der Grund für die fristlose Kündigung war, daß über Krinners Kopf hinweg eine Entscheidung getroffen wurde ( tiefgreifender Vertrauensverlust).
    und immmi
    Eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers ist eine einseitige Willenserklärung, die nicht die Annahme durch den Arbeitgeber benötigt.


    ob das ein Grund ist wird das Gericht klären müssen und solang ist es ein schwebendes Verfahren und der Vertrag bleibt er mal erhalten. Außer man einigt sich und Bader bekommt was er will (€) und gibt seinen Standpunkt aus.

    Das könnt ihr drehen wie ihr wollt. Bader bekommt die Kohle weil Krinner blöd war!

  • Guten Tag

    Jetzt bin ich aber mal gespannt woher du weißt, dass es keinen triftigen Grund gibt
    Das ist nämlich der entscheidende Punkt und das wird/ muss jetzt geklärt werden

    Gruß aus La


    Weiß ich nicht, daher auch mein "nach aktuellem Stand". Wenn es einen triftigen Grund geben würde hätten wir hier nicht die Diskussion.
    Und ehrlich gesagt, es ist noch lange kein tiefgreifender Vertrauensverlust, wenn der Arbeitgeber nach vorheriger Diskussion ohne Absprache einen anderen Arbeitnehmer kündigt. Das mag vielleicht am Ego des Toni ein wenig nagen, aber kein Arbeitsgericht der Welt dürfte dies als Grund für eine einseitige fristlose Kündigung seitens des Arbeitnehmers betrachten. Zudem hat Bader ohnehin einen Antrag auf EV eingereicht, die sowieso erst mal greift bis evtl eine Einigung eintritt. Von der Einigung gehe ich übrigens auch spätestens ab Sonntag aus. Einen besseren Zeitpunkt gibt es nicht um sich gemeinsam an den Tisch zu setzen. Wer am Ende da dann als Verlierer rauskommt steht noch nicht fest, aber Bader dürfte es mit ziemlicher Sicherheit nicht sein. Der hält rechtlich immer noch alle Trümpfe in der Hand.

    chris

  • es ist noch lange kein tiefgreifender Vertrauensverlust, wenn der Arbeitgeber nach vorheriger Diskussion ohne Absprache einen anderen Arbeitnehmer kündigt. Das mag vielleicht am Ego des Toni ein wenig nagen

    hatte der liebe Toni den Prokura oder die Kompetenz Mitarbeiterverträge zu unterzeichnen, oder obligt dies dem Geschäftsführer und der liebe Toni gehört dafür "Abgemahnt" weil er sich in Dinge einmischt, die Ihn nichts angehen?

  • Aus welchem Grund Krinner außerordentlich gekündigt hat wissen doch nur Bader, Donbeck & Co.

    Da muss doch noch mehr vorgefallen sein, was eine außerordentliche Kündigung zumindest lt. Krinner/Donbeck rechtfertig. Nur die Meinungsverschiedenheit wegen Brine kann es mMn nicht gewesen sein.

  • Der Grund für die fristlose Kündigung war, daß über Krinners Kopf hinweg eine Entscheidung getroffen wurde ( tiefgreifender Vertrauensverlust).
    und immmi
    Eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers ist eine einseitige Willenserklärung, die nicht die Annahme durch den Arbeitgeber benötigt.

    Da hast wohl einen Denkfehler drin. Wenn es nach dir gehen würde, könnte dann ja auch jeder Fussballspieler ohne Ablöse zu jeder Zeit aus seinem Vertrag raus. Schöner Käse den du da schreibst, Jeder AN meint wenn er den möchte könne er von heute auf morgen einfach so mir nix dir nix den AG wechseln und am besten noch zum benachtbarten Konkurenten gehen.

    Ich hab jetzt da noch keinen Vertrag eines DEL2 Trainers in der Hand gehalten, kenne aber diese Verträge aus anderen Sparten. Ich war auch zufällig schon mal auf einer Arbeitsgerichtsverhandlung in der es um einen solchen Fall in der EDV Branche ging.


    Ich bin mir sehr sicher dass Bader da an einem sehr langen Hebel sitzt.


    Heute Mittag war ein grosser Bericht im Radio auf B1, mit Stimmen der Fans aus GAP und Interviews von Bader und Donbeck.....

  • 1543
    wo habe ich geschrieben, daß ein Arbeitnehmer jederzeit und ohne Begründung eine wirksame fristlose Kündigung aussprechen kann?

    Ich habe geschrieben, wie Du auch im Fettdruck herausgestellt hast, daß dies eine einseitige Willenserklärung des Arbeitnehmers ist, die nicht der Annahme durch den Arbeitgeber bedarf, wenn Du in diese Worte etwas anderes hineininterpretierst, so ist das Dein Problem.

  • Egal wie, es ist auf jedenfall eine weitere Posse rund um euren Club bzw. deren GmbH.....

    Irgendwie ist da etwas der Wurm drin, von wem auch immer ausgelöst. Setzt sich der Wiggerl selbst so unter Druck oder ist er der Aufgabe nicht gewachsen. Videowürfel etc., deutsche Pässe für Spieler, die Sache rund um Krinner etc. etc.. Im letzten Jahr die markigen Worte und dann das Dipflerscheißen rund um die Durchführungsbestimmungen, die zwar falsch waren, aber aufgrund des gesunden Menschenverstandes keine Pressemeldung wertgewesen wäre. Er hatte dies ja auch unterschrieben.

    Was bleibt sind Sponsoren und die hohen Zuschauerzahlen, wobei ich von aussen nicht beurteilen kann, ob hier das "Kassler-Konzept" angewandt wird, oder ob die wirklich herbeiströmen ohne wirklichen erkennbaren Grund. Spielsystem kann es ja nicht sein und der Tabellenstand auch nicht, Tradition? Vor 3 Jahren standet ihr ja noch schlechter da vom Schnitt her, wie wir heute.

    Aber gut vllt. war es auch der oberbayerische Plan euch Wiggerl zu schicken, um wieder die Vorherrschaft zu erringen.Ich hoffe Ihr kommt bald mal wieder in Tritt, nur halt nicht am 20.02....
    in diesem Sinne "Kopf hoch".