Und solange sie nicht straffällig werden, dürfen sie auch überall hin. Sind ja am Ende auch Menschen, mit gleichen Rechten wie wir alle.
Ohne jetzt Details zu kennen widerspreche ich in der Hinsicht, dass ich erst etwas machen kann, wenn sie straffällig werden. Das stimmt zwar weitestgehend für die Polizei (Stand jetzt), aber als Veranstalter könnte ich sehr wohl mein Hausrecht wahrnehmen, wenn durch das Verhalten von Personen das Wohl anderer Gäste beeinträchtigt wird.
Ich weiß natürlich, dass das Hausrecht bei verbalen Attacken kaum in Anspruch genommen wird.