Ohne in RAV dabei gewesen zu sein, mal von mir ein paar Gedanken:
Natürlich begrüße ich es, wenn die Verursacher dieser Ausschreitungen -und zwar von beiden Seiten- konsequent Stadionverbote bekommen - zusätzlich vielleicht auch noch strafrechtlich belangt werden, wenn dies zutrifft.
Nur: Was hält einen Angehörigen der fraglichen Gruppierungen davon ab, beim nächsten Auswärtsspiel in LA bzw. RAV in das Stadion zu gelangen und dort seine zweifelhafte "Show" abzuziehen? In Zeiten von ticketmaster und Co. ist es doch ein Leichtes, sich ein Online-Ticket auf's Handy oder zum Ausdrucken zu besorgen. Das gilt umso mehr für herbeitelefonierte "Verstärkung" von allen möglichen Fußballclubs - die dürfte ein mehrjähriges Stadionverbot in irgendeinem Eishockey-Stadion eh nicht beeindrucken. Weiter ist es ja offensichtlich so, dass diese "Leute" noch nichtmal unbedingt als Angehöriger einer bestimmten Gruppierung zu erkennen sind, denn außer einem meist schwarzen Pullover werden ja kaum Fan-Devotionalien mitgeführt (und schon gar nicht, wenn man befürchtet, am Einlass abgewiesen zu werden). Wie also soll das konsequent verhindert werden? Kommunikation und Austausch zwischen den Ordnungsdiensten wäre da ein Ansatz, allerdings halt auch nicht unproblematisch. Beispiel: RAV-"Fan" hat in RAV Stadionverbot, will mit gültiger Eintrittskarte in LA ins Stadion gelassen werden (so er denn überhaupt in neutraler Zivilkleidung erkannt wird...). Wer entscheidet nun, ob er rein darf? Anwesender Ordner von RAV? Landshuter Ordner auf Zuruf des RAV-Ordners? Und auf welcher Rechtsgrundlage?
Ich denke, dass da schnell auch eine ligaweite oder besser noch ligen-übergreifende Lösung her muss. Prinzip: Stadionverbot in einer Arena heißt gleichzeitig Verbot in allen Arenen. Trotzdem bleiben noch die erwähnten Probleme des "Erkennens" der betreffenden Personen.
Also alles nicht so einfach.