Absicht ist der einfache Sprachgebrauch des Vorsatzes. Insofern hat SONNENGOTT schon die richtige Frage gestellt, weshalb keine Strafanzeige gestellt wurde. Die Aussage von ECT1928 finde ich interessant, indem er die Aktionen mit „unsportlich und unnötigen Foul“ beschreibt.
Das mag sein, aber Absicht oder Vorsatz setzt bewusstes und gewolltes Handeln auch in Bezug auf den „gewünschten“ Erfolg voraus.
Jetzt meine Frage, ob die Unterstellung des Erfolges tatsächlich haltbar ist.
Übrigens gingen vor über 30 Jahren die jeweiligen ersten Vorbereitungsspiele häufig mit über 100 Strafminuten über die Bühne. Da wurden schlichtweg die durch die Konditionsbolzerei angestauten Aggression abgebaut und auch Claims abgesteckt.