Es war doch das Schiedsgericht der DEL, welches angerufen wurde und dessen Empfehlung man gefolgt ist. Da sehe zumindest ich kein Problem.
Na und ? Das Schiedsgericht hat festgestellt, dass die Verweigerung korrekt war. Punkt.
Und dann eine Empfehlung ausgesprochen.
Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass das Schiedsgericht den Inhalt des Vertrages zwischen DEL und DEL2 kennt und bei der Empfehlung berücksichtigt hat. Das Schiedsgericht prüft nur, ob die Verfahren formal eingehalten wurden.