Darf ein Schiedsrichter einen Spieler, der eine Spielberechtigung hat, hindern, am Spiel teil zu nehmen

  • Eine zumindest vergleichbare Situation gab es sogar in der letztjährigen Saison (ich werde keine Namen nennen). Spieler A hat bei Verein A intern Hausverbot und wechselte zu Verein B. Als Verein B bei Verein A zum Punktspiel zu Gast war, konnte Spieler A zwar regulär am Spiel teilnehmen, durfte allerdings nach Spielschluss nicht in den VIP-Bereich zum Essen (das Essen für die Gastmannschaft wurde an sich im VIP-Bereich serviert). Der Trainer von Team B entschied dann, dass das ganze Team B nicht in den VIP-Bereich geht und das Essen in der Umkleidekabine zu sich nimmt.

    Der Schiedsrichter hatte mit der ganzen Sache allerdings nichts zu tun.

    Das ist immerhin eine Lösung, mit der man Leben kann.

    Laut Bericht der Heimmannschaft hätte der Spieler ja auch zum Spielen das Spiellokal betreten dürfen.

    Da wäre interessent, welche Anweisung des Schiedsrichters er vor Spielbeginn missachtet haben soll, dass er dan gehen sollte.

  • Was den Fall beim Schach angeht: Nein, hat der Schiedsrichter nicht, diese Kompetenz, einen Spieler auszuschließen, der spielberechtigt ist.

    Viele denken aber etwas falsch, von wegen Hausrecht und Verboten. Allgemeiner Glaube ist doch, wenn du ein Spiel ausrichtest, kannst du wem du möchtest Hausverbot erteilen.

    Das ist aber falsch. Richtest du eine Veranstaltung aus, zu der Zuschauer zugelassen sind und möchtest du dort jemanden ausschließen, so muss dem das zuvor bereits schriftlich erklärt worden sein UND es muss sehr gut begründet werden. So muss von dieser Person eine Gefahr für die Veranstaltung und oder deren Durchführung ausgehen. Ansonsten gilt, alle ausschließen oder keinen. Nur ihn nicht leiden zu können, weil er mal böse Worte über den Verein und oder Verantwortliche oder Spieler geäußert hat, reicht nicht und ist angreifbar.

    Bei uns, Fußball Kreisliga A, gab es eine Situation bei unserem Heimspiel, wo es sehr eskalierte, bis hin zur Sportgerichtsverhandlung. Es gab aber keinerlei Schlägerei, ect., es ging um ein rüdes Foul und dann verbales "Gemetzel" folgend. MIR warf man dabei vor, ich habe mit dem Handy gefilmt (ich war in die Auseinandersetzung ansonsten nicht verstrickt).

    Der Verein erteilte mir und einem weiteren Besucher in der Folge Platzverbot für seinen Sportplatz (mir gegenüber nie schriftlich, einmal an den Verein, dessen Mitglied ich aber gar nicht bin, war nur da, weil Junior spielte). Der "weitere Besucher" ist allerdings der Not-Torwart der Mannschaft, der eigentlich seine Karriere beendet hat, aber immer noch spielberechtig ist und diverse Einsätze in der Saison hat. Bisher kam es nicht dazu, dass dieser Spieler im Aufgebot gestanden wäre, wenn es bei den Gegnern auf deren Gelände ein Spiel gab.....

  • Was den Fall beim Schach angeht: Nein, hat der Schiedsrichter nicht, diese Kompetenz, einen Spieler auszuschließen, der spielberechtigt ist.

    Viele denken aber etwas falsch, von wegen Hausrecht und Verboten. Allgemeiner Glaube ist doch, wenn du ein Spiel ausrichtest, kannst du wem du möchtest Hausverbot erteilen.

    Das ist aber falsch. Richtest du eine Veranstaltung aus, zu der Zuschauer zugelassen sind und möchtest du dort jemanden ausschließen, so muss dem das zuvor bereits schriftlich erklärt worden sein UND es muss sehr gut begründet werden. So muss von dieser Person eine Gefahr für die Veranstaltung und oder deren Durchführung ausgehen. Ansonsten gilt, alle ausschließen oder keinen. Nur ihn nicht leiden zu können, weil er mal böse Worte über den Verein und oder Verantwortliche oder Spieler geäußert hat, reicht nicht und ist angreifbar.

    Bei uns, Fußball Kreisliga A, gab es eine Situation bei unserem Heimspiel, wo es sehr eskalierte, bis hin zur Sportgerichtsverhandlung. Es gab aber keinerlei Schlägerei, ect., es ging um ein rüdes Foul und dann verbales "Gemetzel" folgend. MIR warf man dabei vor, ich habe mit dem Handy gefilmt (ich war in die Auseinandersetzung ansonsten nicht verstrickt).

    Der Verein erteilte mir und einem weiteren Besucher in der Folge Platzverbot für seinen Sportplatz (mir gegenüber nie schriftlich, einmal an den Verein, dessen Mitglied ich aber gar nicht bin, war nur da, weil Junior spielte). Der "weitere Besucher" ist allerdings der Not-Torwart der Mannschaft, der eigentlich seine Karriere beendet hat, aber immer noch spielberechtig ist und diverse Einsätze in der Saison hat. Bisher kam es nicht dazu, dass dieser Spieler im Aufgebot gestanden wäre, wenn es bei den Gegnern auf deren Gelände ein Spiel gab.....

    Und was ist mit deinem Platzverbot geworden?

  • Und was ist mit deinem Platzverbot geworden?

    Bei meinem spielte es sich so ab, dass ich an einem Montag zu einem Spiel dieses Clubs fuhr (ist 5km von mir, hatte Langeweile an nem Montag-und Bock), kaufte mir ne Karte. Ich stand am Spielfeldrand, als hinter mir aus dem Sportlerheim einer der Verantwortlichen kommt-sieht mich-auf dem Absatz kehrt, kommt mit Warnwesten, die er an 5 junge Männer verteilt und dann mit einem Vorstand zu mir: "Du hast hier Platzverbot" (mir war nie etwas mitgeteilt worden, weder mündlich, noch schriftlich). Ich fragte nach dem Grund (den es einfach nicht gibt, außer gegenseitiger Antipathie) und bekam als lapidare Antwort "Weil wir hier Hausrecht haben". Man gab mir tatsächlich meine 3,50€ zurück und ich schaute mir das Spiel von direkt vorm Kassenhaus durch den Zaun an :D

    Ich erfuhr später, dass die an dem Tag vorm Sportgericht verloren hatten....vielleicht gab das zusätzliche Motivation. :schulterzuck:

    Vor dem Rückspiel wurde dann der Verein meines Juniors schriftlich aufgefordert, mir mit zu teilen, dass.....worauf der Verein antwortete, dass ich ein freier Mensch sei und nicht mal Mitglied im Verein, deswegen würde man mir gar nix sagen. Und so liegt mir bis heute nichts vor, von diesen I.... :facepalm:

  • Bei meinem spielte es sich so ab, dass ich an einem Montag zu einem Spiel dieses Clubs fuhr (ist 5km von mir, hatte Langeweile an nem Montag-und Bock), kaufte mir ne Karte. Ich stand am Spielfeldrand, als hinter mir aus dem Sportlerheim einer der Verantwortlichen kommt-sieht mich-auf dem Absatz kehrt, kommt mit Warnwesten, die er an 5 junge Männer verteilt und dann mit einem Vorstand zu mir: "Du hast hier Platzverbot" (mir war nie etwas mitgeteilt worden, weder mündlich, noch schriftlich). Ich fragte nach dem Grund (den es einfach nicht gibt, außer gegenseitiger Antipathie) und bekam als lapidare Antwort "Weil wir hier Hausrecht haben". Man gab mir tatsächlich meine 3,50€ zurück und ich schaute mir das Spiel von direkt vorm Kassenhaus durch den Zaun an :D

    Ich erfuhr später, dass die an dem Tag vorm Sportgericht verloren hatten....vielleicht gab das zusätzliche Motivation. :schulterzuck:

    Vor dem Rückspiel wurde dann der Verein meines Juniors schriftlich aufgefordert, mir mit zu teilen, dass.....worauf der Verein antwortete, dass ich ein freier Mensch sei und nicht mal Mitglied im Verein, deswegen würde man mir gar nix sagen. Und so liegt mir bis heute nichts vor, von diesen I.... :facepalm:

    Immerhin haben sie dich widererkannt :rofl:

    Und immerhin gab es Geld zurück.

    Gut finde ich auch die Reaktion des Vereins deines Juniors.

    PS: Mach doch beim nächsten Spiel dort Mannschafsbetreuer oder so :pfeif:

  • Ich hab mal die Presse dazu herausgesucht, hier ein AUSZUG aus dem Bericht (kein kompletter Artikel!)

    Zitat

    Ganz anders als im darauffolgenden Spiel an gleicher Stelle. Das Derby der Büblingshäuser A-Ligisten mit Eintracht Wetzlar schlug deutlich höhere Wellen. Nun wird auch diese Partie ein Fall für das Kreissportgericht. "Wir haben Einspruch gegen die Wertung eingelegt wegen des Chaos, dass in der Nachspielzeit in der gegnerischen Hälfte herrschte", so Oruc Yildirim, erster Vorsitzender der Eintracht. "Die Lage war komplett unübersichtlich, überall gab es kleinere Rudelbildungen von Spieler und Zuschauern sowie Spielern der RSV-Bank, die auf den Platz gelaufen sind. Der Schiedsrichter hatte dann keine Übersicht mehr und hat abgepfiffen", schildert Yildirim. Allerdings war die Nachspielzeit seiner Ansicht nach noch nicht abgelaufen, die Eintracht hatte einen Freistoß und war durch die Zeitstrafe für den RSV in Überzahl. "Für uns war das kein normaler Abpfiff", so Yildirim.


    Stein des Anstoßes war ein "hartes Foul", wie Meier und Yildirim unisono betonen, am Wetzlarer Ürkan Özen. In dessen Folge soll Özen vermeintlich handgreiflich gegenüber seines Gegenspielers geworden sein, was die Situation eskalieren ließ. Es steht, wie so oft, wenn eine Partie aus dem Ruder läuft, Aussage gegen Aussage.

    Laut Meier habe der Schiedsrichter Özen Rot gezeigt, was so allerdings nicht im Spielbericht auftaucht. Darüber hat der Verein in dieser Woche Klassenleiter Thomas Claudy informiert. Für Yildirim war nicht klar ersichtlich, dass Özen Rot bekam. Außerdem wirft die Eintracht dem RSV vor, keine Platzordner gehabt zu haben. "So ein Foul kommt im Derby schon mal vor. Aber dabei ist es ja nicht geblieben. Und keiner der RSV-Verantwortlichen ist eingeschritten und hat Ruhe reingebracht. Es hat fünf Minuten gedauert, bis zwei oder drei Leute von Büblingshäuser Seite vernünftig versucht haben zu schlichten", so Yildirim.

    "Diese Vorwürfe sind unhaltbar. Wir hatten Platzordner und auch Videos, die das beweisen. Um gegen diesen Vorwurf vorzugehen, haben wir bereits einen Anwalt eingeschaltet", so Meier. Zudem wurde laut dem RSV-Coach von Beginn an die Stimmung vonseiten der Eintracht aufgeheizt. Es seien Beleidigungen "unter der Gürtellinie" gefallen.

    Quelle: https://www.mittelhessen.de/sport/fussball…haltbar-1832438

  • Weder auf den Homepages beider Göttinger Vereine (jetzt auch auf der der Gäste) noch der des Niedersächsischen Landesverbandes ist der Name des Spielers genannt.

    Beim Heimteam fehlten die beiden Besten, während bei den Gästen die Top 8 auf dem Bericht stehen.

    Seit 2010 ist das die 3. Person mit Hausverbot beim Gastgeber und zum 3. Mal ist der Mannschaftsführer verantwortlich .bzw. beteiligt.

  • Weder auf den Homepages beider Göttinger Vereine (jetzt auch auf der der Gäste) noch der des Niedersächsischen Landesverbandes ist der Name des Spielers genannt.

    Beim Heimteam fehlten die beiden Besten, während bei den Gästen die Top 8 auf dem Bericht stehen.

    Seit 2010 ist das die 3. Person mit Hausverbot beim Gastgeber und zum 3. Mal ist der Mannschaftsführer verantwortlich .bzw. beteiligt.

    Der Wahnsinn. :facepalm:

    Und wie ist das bisher ausgegangen?

  • OK, mit einem Spieler der Gastmannschaft sieht das natürlich wieder anders aus.

    Ich sehe hier aber überhaupt keinen regeltechnischen Grund, dass der Schiedsrichter eine Handhabe hätte, dass Mitspielen des Spielers zu verweigern.

    Zumindest nicht beim Eishockey.

    Wenn es da nicht schon im Vorfeld eine Weisung von Seiten des Verbandes gab (was ich mir auch nicht vorstellen kann), dann müsste dies für den Schiedsrichter richtig Ärger bedeuten.

    Und wenn schon der Heimverein kein Hausrecht haben sollte, auf welcher Rechtsgrundlage sollte es dann dem Schiedsrichter hier möglich sein, diesesn Spieler mit Hilfe der Polizei zu entfernen, außer der Spieler ist dann irgendwie handgreiflich geworden oder hat entsprechende Drohungen ausgesprochen.

    Hausrecht


    Ob das Spiel dann auf neutralen Ort nochmals gespielt werden muß steht in den entsprechenden Statuten.

  • Was den Fall beim Schach angeht: Nein, hat der Schiedsrichter nicht, diese Kompetenz, einen Spieler auszuschließen, der spielberechtigt ist.

    Viele denken aber etwas falsch, von wegen Hausrecht und Verboten. Allgemeiner Glaube ist doch, wenn du ein Spiel ausrichtest, kannst du wem du möchtest Hausverbot erteilen.

    Das ist aber falsch. Richtest du eine Veranstaltung aus, zu der Zuschauer zugelassen sind und möchtest du dort jemanden ausschließen, so muss dem das zuvor bereits schriftlich erklärt worden sein UND es muss sehr gut begründet werden. So muss von dieser Person eine Gefahr für die Veranstaltung und oder deren Durchführung ausgehen. Ansonsten gilt, alle ausschließen oder keinen. Nur ihn nicht leiden zu können, weil er mal böse Worte über den Verein und oder Verantwortliche oder Spieler geäußert hat, reicht nicht und ist angreifbar.

    Bei uns, Fußball Kreisliga A, gab es eine Situation bei unserem Heimspiel, wo es sehr eskalierte, bis hin zur Sportgerichtsverhandlung. Es gab aber keinerlei Schlägerei, ect., es ging um ein rüdes Foul und dann verbales "Gemetzel" folgend. MIR warf man dabei vor, ich habe mit dem Handy gefilmt (ich war in die Auseinandersetzung ansonsten nicht verstrickt).

    Der Verein erteilte mir und einem weiteren Besucher in der Folge Platzverbot für seinen Sportplatz (mir gegenüber nie schriftlich, einmal an den Verein, dessen Mitglied ich aber gar nicht bin, war nur da, weil Junior spielte). Der "weitere Besucher" ist allerdings der Not-Torwart der Mannschaft, der eigentlich seine Karriere beendet hat, aber immer noch spielberechtig ist und diverse Einsätze in der Saison hat. Bisher kam es nicht dazu, dass dieser Spieler im Aufgebot gestanden wäre, wenn es bei den Gegnern auf deren Gelände ein Spiel gab.....

    Wo steht dass es schriftlich sein muss? Das würde doch in der Praxis gar nicht funktionieren. Ich hab einen Störer der alle verkloppt und dann renne ich erstmal zu einem PC und druck ihm ein Hausverbot aus?

  • Wo steht dass es schriftlich sein muss? Das würde doch in der Praxis gar nicht funktionieren. Ich hab einen Störer der alle verkloppt und dann renne ich erstmal zu einem PC und druck ihm ein Hausverbot aus?

    Da greift doch der Jedermannparagraf, bzw. Nothilfe und Notwehr.

    Bei Körperverletzung die Person festhalten, Polizei holen und Strafanzeige.

    Zum Vorfall am Sonntag:

    Beim Spielbericht wurden in der HP des Verbandes einfach die ersten 8 Spieler der Gästeliste eingetragen.

    Bevor die Situation eskalierte kamen die Gäste nicht dazu, die Mannschaftsaufstellung abzugeben, als ihr Spieler mit der Polizei ohne körperlichen Zwang verlies, wollte man dies sicher auch nicht mehr.. Der Ganze Vorgang spielte sich übrigens in Anwesenheit von Heranwachsenden ab.

  • Wo steht dass es schriftlich sein muss? Das würde doch in der Praxis gar nicht funktionieren. Ich hab einen Störer der alle verkloppt und dann renne ich erstmal zu einem PC und druck ihm ein Hausverbot aus?

    Da greift doch der Jedermannparagraf, bzw. Nothilfe und Notwehr.

    Bei Körperverletzung die Person festhalten, Polizei holen und Strafanzeige.

    Und im Zweifel spricht dann die Polizei einen Platzverweis aus oder nimmt die Person sogar erstmal in Gewahrsam.

  • Beim Spielbericht wurden in der HP des Verbandes einfach die ersten 8 Spieler der Gästeliste eingetragen.

    Bevor die Situation eskalierte kamen die Gäste nicht dazu, die Mannschaftsaufstellung abzugeben, als ihr Spieler mit der Polizei ohne körperlichen Zwang verlies, wollte man dies sicher auch nicht mehr.. Der Ganze Vorgang spielte sich übrigens in Anwesenheit von Heranwachsenden ab.

    Wenn man dem Bericht auf der Gäste-HP glauben darf, dann haben die beiden Polizisten vor Ort sogar noch versucht zu vermitteln, anstatt die Person sofort der Örtlichkeit zu verweisen, aber selbst der Vermittlungsversuch der Polizei blieb erfolglos.

    Auf der Verbands-HP heißt es, Nachfragen dazu sind vor dem 23.01.2023 zwecklos! Ausrufezeichen

  • Wo steht dass es schriftlich sein muss? Das würde doch in der Praxis gar nicht funktionieren. Ich hab einen Störer der alle verkloppt und dann renne ich erstmal zu einem PC und druck ihm ein Hausverbot aus?

    Moment. Jemand "dabei" festzuhalten, rauszuwerfen, ect. Ist nicht gleich Hausverbot. An diesem Tag liefert er jedoch die Fakten für die schriftliche Begründung, warum er dann ZUKÜNFTIG ebenso unerwünscht ist. Was übrigens auch nicht unbefristet gültig ist.

  • Moment. Jemand "dabei" festzuhalten, rauszuwerfen, ect. Ist nicht gleich Hausverbot. An diesem Tag liefert er jedoch die Fakten für die schriftliche Begründung, warum er dann ZUKÜNFTIG ebenso unerwünscht ist. Was übrigens auch nicht unbefristet gültig ist.

    Natürlich gilt in meinem überspitzten Beispiel das "Jedermannsrecht", da es sich um eine offensichtliche Straftat handelt.

    Ich wollte nur darauf raus, dass wenn sich jemand eindeutig ungebührlich verhält ihn man als Veranstalter natürlich rauswerfen kann (z.B. häufig in der Disco der Fall). Dafür brauche ich in diesem Moment auch keine schriftliche Begründung. Wie das dann zukünftig wirkt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

  • Was für ein Theater :D Bin echt gespannt, wie das ausgeht.

    Danke auf jeden Fall fürs Teilen, das war mal ne Perle :)

    Wer nicht alles im oben verlinkten Forum lesen will, dem empfehle ich die Beiträge von "Kloppstock" ab #71 (Seite 4) zu lesen.

    2 Mal editiert, zuletzt von robboe (19. Januar 2023 um 20:48)

  • Kann ich mir nicht vorstellen. Sowas muss durch den Verband bestätigt werden.

    Wenn ein Heimverein einen gegnerischen Spieler aus Gründen, die in der Vergangenheit liegen, an der Teilnahme an einem Spiel hindert, ist das Spiel für den Heimverein verloren.

    Klar kann der Heimverein sein Hausrecht ausüben, aber sowas geht den Schiedsrichter nichts an. Wenn man als Verein so eine Sperre gegen einen auswärtigen Spieler ausspricht, muss man sich im Klaren darüber sein, dass so ein Spiel kampflos verloren geht.

    Ich könnte mir vorstellen, dass das in diesem nicht so eindeutig ist, und die Verweigerung der restlichen Spieler zum Boomerang werden könnte.

    Auch wenn es hier um einen Mannschaftswettkampf geht hat man 8 Einzelspiele.

    Selbst bei einem Ausschluss des einen Spielers bleiben die 7 weiteren Partien, die man hätte trotzdem spielen können, und Sportgericht entscheidet üper die eine Partie.

    Die Gastmannschaft kann die natürlich emotionale Belastung beklagen, gerade in eine Mentalsportart, aber ob das ausreicht?

  • Ich könnte mir vorstellen, dass das in diesem nicht so eindeutig ist, und die Verweigerung der restlichen Spieler zum Boomerang werden könnte.

    Auch wenn es hier um einen Mannschaftswettkampf geht hat man 8 Einzelspiele.

    Selbst bei einem Ausschluss des einen Spielers bleiben die 7 weiteren Partien, die man hätte trotzdem spielen können, und Sportgericht entscheidet üper die eine Partie.

    Die Gastmannschaft kann die natürlich emotionale Belastung beklagen, gerade in eine Mentalsportart, aber ob das ausreicht?

    Ich weiss nicht, wie es gerade beim Schach ist. Wenn das eine Brett unbesetzt bleibt und nur dieser Punkt kampflos an den Gegner geht, ist es ok. Aber wenn die anderen Spieler nach vorne aufrücken müssen dann sieht das wieder anders aus.

    Man hätte das auch eleganter lösen können, wenn der Spieler der Heimmannschaft nach 1 Zug aufgegeben hätte. Ist natürlich eine Frage der Solidarität, weil es ja um die eigene Wertungszahl geht.