EC Bad Nauheim Saison 2022/23

  • Das ist doch totaler Unsinn. Wo ist das der selbe Fall?

    War nicht so Ernst gemeint mit den selben Fall

    Nur das halt ein Spieler seinen Vertrag auflöst Ende Juli und der Verein sauer ist, sonst ist es was anderes.

  • Ah in Wolfsburg gibt es den selben Fall :thumbsup:

    Da hat der Goalie keinen Bock mehr trotz Vertrag, schade das sowas inzwischen immer so leicht und oft passiert.

    Macht schon ein bisschen was kaputt find ich…immerhin konnten die Ersatz finden.

    Das bezweifle ich bei unserem Fall :wacko:

    Ich hoffe nach dem Sommer jetzt ehrlich gesagt, dass nicht noch einem was einfällt oder sich wieder Langzeitverletzte hintereinander einreihen

    Diese Fälle hatte Landshut, da waren es aber 2 Ausländer, findest du immer wieder neue, aktuell Herne mit Marsall, das sind aktuelle Beispiele

  • Ja der Trend ist unschön, aber wenn mir ein neuer Arbeitgeber wesentlich bessere Konditionen bieten würde, dann würde ich auch versuchen dorthin zu wechseln. Wir sind, besonders unterhalb der DEL, nunmal nicht in den Regionen vom Fußball, wo die Verträge bei altem oder neuen Verein für den Rest des Lebens reichen würden

  • Ja und eine ligaübergreifende Strafe bei Vertragsbruch gibts leider auch nicht, das wäre mal was.

    Da würden ganz viele sich doch wieder wohlfühlen, aber dafür fehlen die Grundlagen

  • Ja und eine ligaübergreifende Strafe bei Vertragsbruch gibts leider auch nicht, das wäre mal was.

    Da würden ganz viele sich doch wieder wohlfühlen, aber dafür fehlen die Grundlagen

    Jetzt krieg dich mal wieder ein...

    Spieler kommen und gehen eben.

    "Unschöne" Wechsel gab es schon immer und wird es auch in Zukunft geben...

  • Natürlich ist das unschön für Bad Nauheim, wenn ein 3. Reihe Stürmer seinen Vertrag nicht erfüllt. Aber ich möchte nicht wissen was da los ist, wenn kurz vor Saisonbeginn der Spieler des Jahres (als Deutscher!) und einer Deiner deutschen Top-Verteidiger zum Liga-Konkurrenten aus bestehenden Verträgen flüchten.

    Da sind unsere Verantwortlichen mit deutlich mehr Stil umgegangen, obwohl diese alles andere als begeistert waren.

    Was allerdings in keinster Weise das Verhalten der Spieler beschönigen soll, aber leider wird das wohl Usus die Sicherheit von mehrjährigen Verträgen genießen zu wollen, aber wenn ich woanders aufsteigen kann, näher an der Heimat bin oder 3,50 € mehr verdiene, ist die Unterschrift auf dem Papier nichts mehr wert.

  • Ja und eine ligaübergreifende Strafe bei Vertragsbruch gibts leider auch nicht, das wäre mal was.

    Da würden ganz viele sich doch wieder wohlfühlen, aber dafür fehlen die Grundlagen

    Die Grundlage heißt europäisches Arbeitsrecht. Dagegen hat keiner Verstößen.

  • Ja und eine ligaübergreifende Strafe bei Vertragsbruch gibts leider auch nicht, das wäre mal was.

    Da würden ganz viele sich doch wieder wohlfühlen, aber dafür fehlen die Grundlagen

    Es geht in diesem Fall (Reiter) aber gar nicht um Vertragsbruch. Der Spieler hat um die vorzeitige Auflösung seines Vertrags gebeten, das ist völlig legitim. Ich habe das auch schon bei einem Arbeitgeber gemacht, als ich schon vor Ende der vereinbarten Kündigungsfrist wechseln wollte.

    Wenn sich die Anwälte dann einigen können, wird üblicherweise ein Auflösungsvertrag unterzeichnet und alles ist gut. Ich vermute, dass das bei Reiter auch so gelaufen ist. Ein Vertragsbruch hat hier höchstwahrscheinlich nicht stattgefunden. Dass das Timing ungünstig war, steht auf einem anderen Blatt.

    Anders war das eventuell bei Landshut letzte Saison (Power/O'Brien), die zwei sind tatsächlich einfach nicht aufgetaucht. Ich weiß nicht, ob es da hinterher zu einer beiderseitigen Vereinbarung kam.

  • Es geht in diesem Fall (Reiter) aber gar nicht um Vertragsbruch. Der Spieler hat um die vorzeitige Auflösung seines Vertrags gebeten, das ist völlig legitim. Ich habe das auch schon bei einem Arbeitgeber gemacht, als ich schon vor Ende der vereinbarten Kündigungsfrist wechseln wollte.

    Wenn sich die Anwälte dann einigen können, wird üblicherweise ein Auflösungsvertrag unterzeichnet und alles ist gut. Ich vermute, dass das bei Reiter auch so gelaufen ist. Ein Vertragsbruch hat hier höchstwahrscheinlich nicht stattgefunden. Dass das Timing ungünstig war, steht auf einem anderen Blatt.

    Anders war das eventuell bei Landshut letzte Saison (Power/O'Brien), die zwei sind tatsächlich einfach nicht aufgetaucht. Ich weiß nicht, ob es da hinterher zu einer beiderseitigen Vereinbarung kam.

    Guten Tag

    Die Beiden haben sich schlussendlich selbst „rausgekauft“ , ansonsten wäre ein dickes Kreuz in den IIHF Unterlagen gewesen und das wäre es vorerst gewesen mit einem weiteren Europa Engagment , ob das dann schlussendlich standgehalten hätte steht auf einem anderen Papier 😀

  • Es geht in diesem Fall (Reiter) aber gar nicht um Vertragsbruch. Der Spieler hat um die vorzeitige Auflösung seines Vertrags gebeten, das ist völlig legitim. Ich habe das auch schon bei einem Arbeitgeber gemacht, als ich schon vor Ende der vereinbarten Kündigungsfrist wechseln wollte.

    Wenn sich die Anwälte dann einigen können, wird üblicherweise ein Auflösungsvertrag unterzeichnet und alles ist gut. Ich vermute, dass das bei Reiter auch so gelaufen ist. Ein Vertragsbruch hat hier höchstwahrscheinlich nicht stattgefunden. Dass das Timing ungünstig war, steht auf einem anderen Blatt.

    Anders war das eventuell bei Landshut letzte Saison (Power/O'Brien), die zwei sind tatsächlich einfach nicht aufgetaucht. Ich weiß nicht, ob es da hinterher zu einer beiderseitigen Vereinbarung kam.

    Der Arbeitsvertrag gilt, auch unterzeichnet, erst dann wenn die Arbeit angetreten wird. Heißt wenn man das erste mal aufschlägt. Zumindest ist das im normalen Arbeitsrecht der Fall. Heißt wenn ich einen Vertrag unterschreibe zum 01.09. und nicht antrete, wird er ungültig. Das dürfte im Fall Landshut zutreffen und ist an sich dann keine Vertragsverletzung.

    Für Reiter natürlich nicht zutreffend, da greift deine Schilderung ganz genau.

  • Der Arbeitsvertrag gilt, auch unterzeichnet, erst dann wenn die Arbeit angetreten wird. Heißt wenn man das erste mal aufschlägt. Zumindest ist das im normalen Arbeitsrecht der Fall. Heißt wenn ich einen Vertrag unterschreibe zum 01.09. und nicht antrete, wird er ungültig. Das dürfte im Fall Landshut zutreffen und ist an sich dann keine Vertragsverletzung.

    Für Reiter natürlich nicht zutreffend, da greift deine Schilderung ganz genau.

    Das heißt, ich kann auch mehrere Arbeitsverträge gleichzeitig unterzeichnen und es gilt dann nur der, bei dem ich die Arbeit auch antrete?

  • Das heißt, ich kann auch mehrere Arbeitsverträge gleichzeitig unterzeichnen und es gilt dann nur der, bei dem ich die Arbeit auch antrete?

    ob das irgendwie als unsittlich gilt weiß ich jetzt nicht. aber ich hab mal einen Vertrag unterschrieben und dann vor antritt doch noch ne bessere option gefunden, daraufhin hab ich den ersten informiert das ich nicht antreten werde und beim andren unterschrieben. das war kein problem. hab mich zu dieser situation damals informiert und war ne chillige lösung.

    Schreibst nicht mal ne Kündigung dazu

  • Der Arbeitsvertrag gilt, auch unterzeichnet, erst dann wenn die Arbeit angetreten wird. Heißt wenn man das erste mal aufschlägt. Zumindest ist das im normalen Arbeitsrecht der Fall. Heißt wenn ich einen Vertrag unterschreibe zum 01.09. und nicht antrete, wird er ungültig. Das dürfte im Fall Landshut zutreffen und ist an sich dann keine Vertragsverletzung.

    Für Reiter natürlich nicht zutreffend, da greift deine Schilderung ganz genau.

    Guten Tag

    Das muss dann aber in dem Fall anders gewesen sein

    https://eishockey-magazin.de/landshut-vertr…archives/166031

    Und paar Tage davor

    https://www.klartext.la/zach-obrien-un…ndshut-zurueck/

  • Der Arbeitsvertrag gilt, auch unterzeichnet, erst dann wenn die Arbeit angetreten wird. Heißt wenn man das erste mal aufschlägt. Zumindest ist das im normalen Arbeitsrecht der Fall. Heißt wenn ich einen Vertrag unterschreibe zum 01.09. und nicht antrete, wird er ungültig. Das dürfte im Fall Landshut zutreffen und ist an sich dann keine Vertragsverletzung.

    Ich glaube, ganz so ist es nicht. Das was Du meinst, ist ein Beschäftsigungsverhältnis. Da gibt es einen kleinen aber feinen Unterschied zum Arbeitsverhältnis und somit zum Arbeitsvertrag, bei dem beide Parteien schon ab dem Vertragsabschluss Rechte und Pflichten haben.

    Ich darf mal aus "gehalt.de" zitieren:

    "Ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – sowohl schriftlich wie mündlich – bedeutet bereits vor Beginn der Arbeit Pflichten und Rechte für beide Parteien. Die Übereinkunft verpflichtet den künftigen Angestellten, seine Arbeit zum vereinbarten Beginn zu erbringen. Der Arbeitgeber wiederum steht in der Pflicht, dem Arbeitnehmer die Leistungserbringung zu ermöglichen. Um das Arbeitsverhältnis vor dem Tätigkeitsbeginn aufzulösen, wäre ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung notwendig.

    Der Begriff des Arbeitsverhältnisses unterscheidet sich vom Beschäftigungsverhältnis. Sobald sich beide Arbeitsparteien über die Aufnahme einer Tätigkeit einigen, besteht unabhängig vom tatsächlichen Beginn ein Arbeitsverhältnis. Beispiel: Schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber am ersten Februar einen Vertrag und vereinbaren, mit der Arbeit und der Bezahlung des Lohns frühestens zum ersten Juni zu beginnen, existiert ein Arbeitsverhältnis. Folglich ist das Arbeitsverhältnis unabhängig vom tatsächlichen Vollzug. Anders gestaltet sich die Lage beim Beschäftigungsverhältnis. Letzteres beginnt erst, wenn der Angestellte seine neue Arbeit aufnimmt. In dem Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Beginn des Beschäftigungsverhältnisses sind beide Parteien von ihren wesentlichen Leistungspflichten des Arbeitsverhältnisses entbunden. Der Angestellte erbringt keine Arbeit. Umgekehrt entfällt die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnzahlung."

    Auch im "Fall Landshut" dürfte, denke ich, jeweils ein Arbeitsvertrag mit den entsprechenden Konsequenzen vorgelegen haben.