Interessantes aus dem Gericht / Urteile

  • Danke fürs posten, ich habe das am Wochenende wieder vergessen.

    Aber besten, man meldet eine Demo Ende September auf der Theresienwiese an, im Zweifel mit Verweis auf dieses Urteil........

  • Normal?

    Externer Inhalt twitter.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.

    Video bei 1:30 etwa, Hintergrund, schwarzer Trans-

    porter „Montage-Service“ - werden die Spaziergänge

    zum Wochenbeginn inzwischen über eine Firma ab-

    gewickelt? :S

    Sorry, der musste raus

  • Dieser Haufen dort ist so peinlich. Kannste eigentlich echt keinem mehr erzählen selbst in Sachsen zu leben. Fremdscham ist mir fremd, aber bei diesem Abschaum der Gesellschaft(sry aber dazu fällt michts anderes mehr ein), wird es schwer sich dafür nicht zu schämen. :|

  • Tja, auch Gerichte bestehen aus Menschen. Und wenn dann da möglicherweise auch solche mit so einer Gesinnung sitzen, dann bringt der beste Rechtsstaat auch nichts mehr... :puke:

  • Richter vor Gericht, aber nicht als Richter

    https://www.t-online.de/nachrichten/pa…-angeklagt.html

    So geht sie dahin die Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative.

    Dem ganzen Sachverhalt liegen ja keine Gesetze zugrunde sondern lediglich Verordnungen - der Richter hat seine damalige Entscheidung zu diesem Zeitpunkt „nach bestem richterlichen Ermessen“ getroffen. Das soll er auch von Amts wegen. Erst in folgenden Urteilen wurden -zeitlich nachgelagert- andere Entscheidungen gefällt. Ein Hellseher ist der Richter sicher nicht.

    „Wohl wissend“ dass man einem Richter diesen Umstand nicht zum Nachteil auslegen darf, versucht man es jetzt über die Schiene „fehlende Zuständigkeit“ und „Rechtsbeugung“.

    Ich halte fest: es gab kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat waren nie eingebunden und es wurde nichts verabschiedet. Die Verordnungen trafen Ministerpräsidenten, vollstreckt werden sie von Staatsanwälten und Polizeibeamten, deren Dienstherren wieder die Ministerpräsidenten sind. Alles in einer Hand! Wunderbar! Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, habe ich den Glauben an den deutschen Rechtsstaat verloren…

    Edit: Meine Meinung ist „under review“ siehe Post an Maus unten

  • So geht sie dahin die Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative.

    Dem ganzen Sachverhalt liegen ja keine Gesetze zugrunde sondern lediglich Verordnungen - der Richter hat seine damalige Entscheidung zu diesem Zeitpunkt „nach bestem richterlichen Ermessen“ getroffen. Das soll er auch von Amts wegen. Erst in folgenden Urteilen wurden -zeitlich nachgelagert- andere Entscheidungen gefällt. Ein Hellseher ist der Richter sicher nicht.

    „Wohl wissend“ dass man einem Richter diesen Umstand nicht zum Nachteil auslegen darf, versucht man es jetzt über die Schiene „fehlende Zuständigkeit“ und „Rechtsbeugung“.

    Ich halte fest: es gab kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat waren nie eingebunden und es wurde nichts verabschiedet. Die Verordnungen trafen Ministerpräsidenten, vollstreckt werden sie von Staatsanwälten und Polizeibeamten, deren Dienstherren wieder die Ministerpräsidenten sind. Alles in einer Hand! Wunderbar! Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, habe ich den Glauben an den deutschen Rechtsstaat verloren…

    Also wenn ein Richter eine Klage, über die er selber entscheidet, selber ins Rollen bringt, und dafür dann auch nach passenden Klägern sucht, die in die Richtung klagen, wie es dem Richter genehm ist, plus Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, dann ist das schon was anderes, wie du es hier darstellst.

    Von „nach bestem richterlichen Ermessen“ kann bei sowas nciht die Rede sein.

  • Also wenn ein Richter eine Klage, über die er selber entscheidet, selber ins Rollen bringt, und dafür dann auch nach passenden Klägern sucht, die in die Richtung klagen, wie es dem Richter genehm ist, plus Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, dann ist das schon was anderes, wie du es hier darstellst.

    Von „nach bestem richterlichen Ermessen“ kann bei sowas nciht die Rede sein.

    Sorry- ich habe mir den verlinkten Beitrag nochmals durchgelesen- beim ersten Mal hat es mir wohl nicht alles angezeigt … bei einer Inszenierung wie es im Raum steht, bin ich natürlich nicht mehr meiner geäußerten Meinung- dann läge kein „unabhängiges richterliches Ermessen“ mehr vor. Ganz klar. Aber der Bericht birgt so viele Vermutungen… den Verfahrensgang werde ich ganz sicher im Auge behalten.

  • Sorry- ich habe mir den verlinkten Beitrag nochmals durchgelesen- beim ersten Mal hat es mir wohl nicht alles angezeigt …

    Ich fand aber trotzdem, dass es das so nicht hergegeben hat.

    bei einer Inszenierung wie es im Raum steht, bin ich natürlich nicht mehr meiner geäußerten Meinung- dann läge kein „unabhängiges richterliches Ermessen“ mehr vor. Ganz klar. Aber der Bericht birgt so viele Vermutungen… den Verfahrensgang werde ich ganz sicher im Auge behalten.

    Sind es bis zu einem abschließenden Urteil nicht immer erstmal nur Vermutungen?

    den Verfahrensgang werde ich ganz sicher im Auge behalten.

    Ich auch.

  • Man versucht das wieder, und wenn man auch bei der Anmeldung der Demo nicht ganz so "erfolgreich" ist wie in Zwickau, dann wird halt die Veranstaltung unter Misbrauch des Demonstrationsrechts sabotiert:

    https://www.rheinpfalz.de/politik_artike…id,5362764.html

    Für Landau nächstes Wochenende wurde bei Telegram auch dazu aufgerufen, aber da leitet man schon Gegenmaßnahmen in die Wege:

    https://www.rheinpfalz.de/lokal/landau_a…id,5363217.html

    Mal schauen, wie sich das weiterentwickelt.

    Da man aber in den letzten rund 2 Jahren sehen konnte, wie man das Demonstrationsrecht ausnutzen konnte, oder selbst bei Verstößen nicht eingegriffen wurde, hat man die entsprechend auf den "Geschmacl" gebracht.

  • „Ich fand aber trotzdem, dass es das so nicht hergegeben hat.“

    Bei meinem „ersten“ öffnen des links war nur der Sachverhalt dargestellt dass der Richter wegen „Rechtsbeugung“ und „nicht Zuständigkeit“ belangt würde. Wahrscheinlich habe ich den Button „weiteren Text anzeigen“ nicht gedruckt oder es hat mir am Handy das nicht richtig angezeigt…

    Nach deinem Post habe ich mir gedacht „von was redet der ?“ und hab den link nochmal „komplett“ geöffnet…

    Aber dafür sind ja Diskussionen da. Ich habe mich ja selbst nochmal hinterfragt… und dir soweit schon Recht gegeben. Da bin ich über das Ziel hinaus geschossen.

    Irgendwie will mein Handy nicht so recht heute 😃

    Zitat


  • Nach deinem Post habe ich mir gedacht „von was redet der ?

    So erging es mir auch nach diesen Zeilen von dir:

    Dem ganzen Sachverhalt liegen ja keine Gesetze zugrunde sondern lediglich Verordnungen - der Richter hat seine damalige Entscheidung zu diesem Zeitpunkt „nach bestem richterlichen Ermessen“ getroffen. Das soll er auch von Amts wegen. Erst in folgenden Urteilen wurden -zeitlich nachgelagert- andere Entscheidungen gefällt. Ein Hellseher ist der Richter sicher nicht.

    „Wohl wissend“ dass man einem Richter diesen Umstand nicht zum Nachteil auslegen darf, versucht man es jetzt über die Schiene „fehlende Zuständigkeit“ und „Rechtsbeugung“.

    Man sollte immer bedenken, es geht um einen Familienrichter, das ist keiner, der Urteile über ganze Klassen oder Schulen fällt, gerade auch in Sachen Maskenpflicht, sondern der entscheidet über Ehe- oder Familiensachen.

    Daher ist die „fehlende Zuständigkeit“ nicht nur eine "Schiene", und auch die Rechtsbeugung ist dadurch sehr plausibel, auch ohne diese Punkte wie, dass er selber potenzielle Kläger dafür gesucht hat, die in seinem Interesse dann klagen, und er dann in der Klage auch in seinem Interesse entscheiden kann.