Ausländischer Torwart erlaubt unterhalb der DEL2?

  • Ich dachte man darf in der OL und der RL nicht mit einem ausländischen Torwart spielen?

    Bei den Harzer Falken steht seit dieser Saison der Kanadier Taylor Dupuis im Tor. Kann das jemand erklären?

  • Für alles unterhalb der Oberliga sind die Landesverbände zuständig und Niedersachsen als Ausrichter der RL Nord hat keine Beschränkung für Torhüter. Das ist völlig unabhängig von den anderen Regionalligen.

  • In der Regionalliga Ost übrigens auch nicht.

    Soweit ich weiß fährt man in Punkto Kontingentspieler im Norden sowieso eine Sonderschiene.

  • In der Oberliga sind definitiv keine Torhüter ohne deutschem Pass erlaubt.

    Solange die freiwillige Selbstverpflichtung funktioniert (zumindest EU).

    Oberliga ist auch Profiliga. In der Bayernliga gab ja auch schon Urteile:

    Link

    Hier noch eine sehr interessante Diplomarbeit (2021) aus Österreich über Ausländerregelung im Profisport.

    Link

  • Die da wäre?

    "In der Saison 2021 | 2022 dürfen in der Regionalliga Nord zwei kontingentpflichtige Spieler jeglicher Herkunft

    ohne Einschränkung eingesetzt werden.

    Es dürfen maximal drei weitere kontingentpflichtige Spieler eingesetzt werden, für die im Sinne der

    Nachwuchsförderung jeweils ein U23-Spieler zusätzlich eingesetzt werden muss.

    Ein Kontingentspieler kann nicht U21- der U23-Spieler sein!"

  • "In der Saison 2021 | 2022 dürfen in der Regionalliga Nord zwei kontingentpflichtige Spieler jeglicher Herkunft

    ohne Einschränkung eingesetzt werden.

    Es dürfen maximal drei weitere kontingentpflichtige Spieler eingesetzt werden, für die im Sinne der

    Nachwuchsförderung jeweils ein U23-Spieler zusätzlich eingesetzt werden muss.

    Ein Kontingentspieler kann nicht U21- der U23-Spieler sein!"

    Sowas Ähnliches, aber ohne "Ausgleichsmaßnahmen", gibt es in der Regionalliga Süd-West (und auch in den Nachwuchsligen des EBWs ab U15) auch, neben den zwei "normalen" Ausländern dürfen beliebeig viele EU-Ausländer eingesetzt werden, wenn diese durchgehend seit mindestens 9 Monaten ihren ständigen Wohnsitz am Vereinsort oder der näheren Umgebung haben.

    Unter U15 gibt es keine Ausländerbeschränkung, war aber schon seit Jahrzehnten so.