nix überholen. War so gemeint, dass auf einer engeren Strasse, wenn ein Radfahrer entgegen kommt, der Abstand der 2 m (jetzt nicht nach der obigen Rechnung) nicht eingehalten werden kann. Eine Vorbeifahrt trotzdem erlaubt ist, während wenn ich ihn auf derselben Strasse überholen wollte eine Strafe zu erwarten hätte.
Aber da hat man wenigstens den Vorteil, dass man seinen "Feind" kommen sieht