Neue StVO 2020

  • Übrigens gilt der Abstand des Autofahrers ebenfalls vom äußersten Punkt, also ab dem äußersten Ende des Spiegels eines Autos, und nicht vom Brustbein des Fahrers. Bei LKWs gilt „glaube ich“ das Gleiche. ;)

    Wollte es nur mal erwähnen, da ich den Eindruck habe, daß das manche bei Radfahrern manchmal vergessen;), meinem Eindruck nach. Und als früherer, sportlicher Vielradfahrer habe ich sicherlich schon einiges erlebt.

  • Komm mal in eine Großstadt und bewundere die Fahrradkuriere.

    Kenn auch das Radfahrerleben in Großstädten. Hab lange genug in welchen gewohnt. Da hab ich noch eine Anekdote, zugegeben ein krasser Einzelfall aber mich hat mal ein Autofahrer überholt bei durchgezogener Mittellinie und ist mit seinem Seitenspiegel unter meinem Lenker durchgefahren. Darauf meinte er sinngemäß, daß er wegen der durchgezogenen Linie nicht hat anders überholen können. Schon verrückt manche.

  • Wie oft kommt es vor, dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen aus einer untergeordneten Strasse nicht anhält und einfach abbiegt, ganz egal ob da jetzt ein Auto kommt. Die Folge von dem neuen Abstandsgesetz ist jetzt, dass der Autofahrer bei unzureichenden Platz in voller Fahrt urplötzlich in die Eisen steigen muss.

    Ich hab nichts gegen Radler, aber es gibt da genau die gleichen Idioten wie bei den Autofahrern. Nur gibt es einen Unterschied; wenn ich mich als Autofahrer nicht an die Regeln halte, bin ich selber schuld und werde bestraft. Wenn sich ein Radler nicht an die Regeln hält und es kommt zu nem Unfall, hab ich als Autofahrer, obwohl absolut schuldlos, immer auch eine Teilschuld.

    Und ganz ehrlich, ich hab Angst davor, dass beim regelmäßig ABS-Test, weil wieder ein Radler vor's Auto gefahren ist, der Platz mal nicht mehr reicht.

    Highlights des letzten Monats: ein Radler überholt mich rechts in der Spielstrasse, schnauzt durch's offene Fenster, ich solle doch endlich mal Gas geben und haut nach dem Hinweis auf die auch für Radler geltende Schrittgeschwindigkeit mit einem "halt's Maul" auf's Dach.?

    Nur noch getoppt von der radelnden Mutter mit ihrem nachfahrendem Kind, die mir an einer Rechts vor Links Kreuzung die Vorfahrt nimmt und mich dann nach meiner Vollbremsung mit quietschenden Reifen wütend anschreit, warum ich denn nicht aufpasse und vorher schon anhaltende, schließlich hätte ich ja gesehen, dass sie da kommt. ?

  • Highlights des letzten Monats: ein Radler überholt mich rechts in der Spielstrasse, schnauzt durch's offene Fenster, ich solle doch endlich mal Gas geben und haut nach dem Hinweis auf die auch für Radler geltende Schrittgeschwindigkeit mit einem "halt's Maul" auf's Dach.?

    Nur noch getoppt von der radelnden Mutter mit ihrem nachfahrendem Kind, die mir an einer Rechts vor Links Kreuzung die Vorfahrt nimmt und mich dann nach meiner Vollbremsung mit quietschenden Reifen wütend anschreit, warum ich denn nicht aufpasse und vorher schon anhaltende, schließlich hätte ich ja gesehen, dass sie da kommt. ?

    Wir haben bei uns den Radweg auf dem Fußweg, die Ampel steht aber rechts vom Radweg. Also Haltepflichtig. Es gibt aber keine Kreuzung sondern nur Fußgängerübergang. Da viele Studenten dort keinen Bock haben zu warten, fahren sie entweder durch oder in den meisten Fällen vom roten Radweg rechts auf dem eigentlichen Fußweg an der Ampel vorbei um nicht bei einer roten Ampel durchzufahren. :beer:

    Intelligenzelite bei der Arbeit...

  • Die Folge von dem neuen Abstandsgesetz ist jetzt, dass der Autofahrer bei unzureichenden Platz in voller Fahrt urplötzlich in die Eisen steigen muss.

    Es ist kein neues Abstandsgesetz, es ist jetzt nur der Unterschied, dass der Abstand jetzt endlich im Gesetz steht und nicht mehr durch Grundsatzurteile definiert wird. Es waren übrigens auch vorher 1,5 Meter, nur außerorts hat es sich auf 2 Meter geändert.

    Wenn das für dich neu ist, dann hast du dich vorher wohl nicht ans Gesetz gehalten....... ;)

    Ich hab nichts gegen Radler, aber es gibt da genau die gleichen Idioten wie bei den Autofahrern. Nur gibt es einen Unterschied; wenn ich mich als Autofahrer nicht an die Regeln halte, bin ich selber schuld und werde bestraft. Wenn sich ein Radler nicht an die Regeln hält und es kommt zu nem Unfall, hab ich als Autofahrer, obwohl absolut schuldlos, immer auch eine Teilschuld.

    Das stimmt auch nicht.

    Highlights des letzten Monats: ein Radler überholt mich rechts in der Spielstrasse, schnauzt durch's offene Fenster, ich solle doch endlich mal Gas geben und haut nach dem Hinweis auf die auch für Radler geltende Schrittgeschwindigkeit mit einem "halt's Maul" auf's Dach.?

    Geht natürlich gar nicht, aber was meinst du, wie der sich mit Auto verhält........


    Nur noch getoppt von der radelnden Mutter mit ihrem nachfahrendem Kind, die mir an einer Rechts vor Links Kreuzung die Vorfahrt nimmt und mich dann nach meiner Vollbremsung mit quietschenden Reifen wütend anschreit, warum ich denn nicht aufpasse und vorher schon anhaltende, schließlich hätte ich ja gesehen, dass sie da kommt. ?

    Geht natürlich auch nicht! Ist aber so ein typisches Elternverhalten, hier kommt man Kind dann erstmal lange nix, dass kenne ich als Radfahrer leider auch gut genug, wenn ihre (Klein-)Kinder vom Spielplatz auf den Radweg laufen

    Aber was meinst du, wieviele Autofahrer immer noch der festen Überzeugung sind, dass vor Radfahrern immer Vorfahrt haben, auch wenn die Schilder oder auch rechts vor links etwas anderes sagen......

  • Das stimmt auch nicht.

    Kann nur sagen, dass die Info unabhängig von zwei Polizisten kommt. Hat mit dem Schutz des schwächeren Verkehrsteilnehmer zu tun. O-Ton: auch wenn Dir nachts ein betrunkener Radler ohne Licht entgegengesetzt der Einbahnstrasse entgegen kommt, Du hast ne Teilschuld.

  • Kann nur sagen, dass die Info unabhängig von zwei Polizisten kommt. Hat mit dem Schutz des schwächeren Verkehrsteilnehmer zu tun. O-Ton: auch wenn Dir nachts ein betrunkener Radler ohne Licht entgegengesetzt der Einbahnstrasse entgegen kommt, Du hast ne Teilschuld.

    In dem Bespiel hättest du tatsächllich eine Teilschuld, wenn du nicht rechtzeitig zum Halten kommst.

    Es wird aber auch schon seit Jahren bei immer mehr Unfällen Auto gegen Auto auch bei für den Leihen eigentlich klaren Schuldfragen dem Gegner eine Teilschuld gegeben, weil man A mit dem Fehlverhalten von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen hat und weil es B auch versicherungstechnisch von Vorteil ist.......

  • Aber was meinst du, wieviele Autofahrer immer noch der festen Überzeugung sind, dass vor Radfahrern immer Vorfahrt haben, auch wenn die Schilder oder auch rechts vor links etwas anderes sagen......

    Das gilt aber genauso für Radler. Wieviel Autofahrer missachten denn bewusst ne rote Ampel? So gut wie keiner. Aber viele Radler scheren sich nen Dreck darum.

  • Wobei sich da jetzt nichts geändert hat, das ist schon länger so, dass der Radfahrer bei einem Dooring-Unfall eine Teilschuld von 33% bekommt, wenn er keine 1,50 Meter Abstand zum am Seitenrand parkenden Autos einhält. Und wenn man man den Abstand einhält, dann wird gehupt, ultradicht aufgefahren und/oder gar abgedrängt........ :cursing:

    Eine Teilschuld von 33% ? Das teste ich mal, obwohl mir das doch sehr gefährlich erscheint bei 1,50 m Abstand rechts von einem Auto überholt zu werden.

  • Das gilt aber genauso für Radler. Wieviel Autofahrer missachten denn bewusst ne rote Ampel? So gut wie keiner. Aber viele Radler scheren sich nen Dreck darum.

    Sehr sehr viele, zumindest in den ersten 1 bis 2 Sekunden der Rotphase wenn sie wissen/sehen, dass die Ampel keinen Ampelblitzer hat.

    Aber viele Radler scheren sich nen Dreck darum.

    Das regt mich auch immer auf, vor allem wenn ich selber auf dem Rad unterwegs bin.

  • Kann nur sagen, dass die Info unabhängig von zwei Polizisten kommt. Hat mit dem Schutz des schwächeren Verkehrsteilnehmer zu tun. O-Ton: auch wenn Dir nachts ein betrunkener Radler ohne Licht entgegengesetzt der Einbahnstrasse entgegen kommt, Du hast ne Teilschuld.

    Zum Glück sind Polizisten keine Richter. Letztere entscheiden da auch schon mal gegen Radfahrer bzw. gegen eine Teilschuld von Autofahrern. Quelle: Eigene Erfahrung als Unfallzeuge.

  • Kann nur sagen, dass die Info unabhängig von zwei Polizisten kommt. Hat mit dem Schutz des schwächeren Verkehrsteilnehmer zu tun. O-Ton: auch wenn Dir nachts ein betrunkener Radler ohne Licht entgegengesetzt der Einbahnstrasse entgegen kommt, Du hast ne Teilschuld.

    Ach noch etwas zum Thema Teilschuld, als Radfahrer bekam man grundsätzlich eine Teilschuld von 20%, auch wenn man nicht falsch gemacht hat, wenn man schneller als 15km/h war, weil ein Autofahrer ja nicht erwarten würde, dass ein Radfahrer so schnell fährt.......... :bash:

    Ich hoffe, das hat man endlich abgeschaft, weil wie ist es z.B. mit S-Pedelecs, die auf den ersten und meistens auch auf den zweiten Blick wie ein Fahrrad aussehen, rechtlich aber ein Kraftrad sind und mit Motor bis zu 45km/h fahren........

  • Maus und Sehmax

    Gerade der Autofahrer gegenüber dem Radfahrer haftet ja nicht nur nach Verschulden nach § 823 BGB, sondern auch aufgrund der Betriebsgefahr. Gegenüber beispielsweise Radfahrern kann sich der Autofahrer nur dann exkulpieren, wenn höhere Gewalt Ursuche war, gegenüber anderen Autofahrern nur, wenn er ein für sich unabwendbares Ereignis berufen (nachweisen) kann.

  • ...dass der Autofahrer bei unzureichenden Platz in voller Fahrt urplötzlich in die Eisen steigen muss.

    ...wenn ich mich als Autofahrer nicht an die Regeln halte...

    ....mich dann nach meiner Vollbremsung mit quietschenden Reifen...

    Findest du es nicht bedenklich, dass du so oft in die Eisen steigen musst und die Reifen quietschen?

    Und dieses an die Regeln halten...und dann quietschen wieder die Reifen...

    Ich persönlich fahre relativ viel Auto, aber auch viel Fahrrad. Beides relativ flott. Ich will auch nicht behaupten, dass ich immer jedes Tempolimit exakt einhalte. Aber eines tue ich definitiv. Ich fahre vorausschauend und versuche, alles um mich herum wahrzunehmen.

    Als Radfahrer bin ich mir bewusst, dass ich der schwächere bin. Als Autofahrer habe ich Fußgänger und Radfahrer im Blick. Ich kann mich jetzt an keine einzige Situation mit „in die Eisen steigen“ oder quietschenden Reifen erinnern. Zudem kann man zumindest in manchen Situationen auch ausweichen.

  • Findest du es nicht bedenklich, dass du so oft in die Eisen steigen musst und die Reifen quietschen?

    Und dieses an die Regeln halten...und dann quietschen wieder die Reifen...

    Ich persönlich fahre relativ viel Auto, aber auch viel Fahrrad. Beides relativ flott. Ich will auch nicht behaupten, dass ich immer jedes Tempolimit exakt einhalte. Aber eines tue ich definitiv. Ich fahre vorausschauend und versuche, alles um mich herum wahrzunehmen.

    Als Radfahrer bin ich mir bewusst, dass ich der schwächere bin. Als Autofahrer habe ich Fußgänger und Radfahrer im Blick. Ich kann mich jetzt an keine einzige Situation mit „in die Eisen steigen“ oder quietschenden Reifen erinnern. Zudem kann man zumindest in manchen Situationen auch ausweichen.

    Ich weiß ja nicht, wie Du bremst, aber wenn ich bei 50 kmh in die Eisen steig, dann quietschen die Reifen und das ABS rattert.

    Glaub mir, die Frage hab ich mir auch schon gestellt. Aber wie willst Du vorausschauend fahren bei:

    Vater kommt mit Kinderanhänger ohne zu schauen aus einer durch ne Hecke verdeckten Seitenstrasse (der bekam sogar nen Anschiss seiner Frau)

    anderer Vater kommt Dir in ner Einbahnstrasse hinter ner Kurve mitten auf der Strasse entgegen

    Rennradler nachts ohne Licht bei Rot über die Ampel

    Mutter mit Kind radeln rechts neben Dir über die Fussgängerampel, um mitten drin nen 90 Grad Linksschwenk zu machen

    .... ließe sich noch fortsetzen

    Es gibt eine unübersichtliche Kreuzung, an der ich trotz Vorfahrt inzwischen anhalte, weil mir dort wiederholt Radler vor's Auto sind.

    Ich fahr lange nicht mehr so viel und schnell wie früher und weiß auch immer, was um mich herum passiert, aber manchmal kann man echt nur noch staunend bremsen, weil das vorrausschauenste Fahren nichts nützt. Und das geht ja leider nicht nur mir so. Einem Nachbarn ist letzte Woche auf einer Strecke von 3 km 4x ! von Radlern die Vorfahrt, dabei 2 rote Ampeln, genommen worden.

    Dir mag die Tatsache, dass Du als Radler der Schwächere bist, klar sein. Das gilt aber nicht für viele.

  • Eine Teilschuld von 33% ? Das teste ich mal, obwohl mir das doch sehr gefährlich erscheint bei 1,50 m Abstand rechts von einem Auto überholt zu werden.

    Was willst du genau testen?

    So wie du da schreibst kann ich dir nicht folgen.

  • Aber wenn es dazu führt, dass dann mindestens 1 Meter Abstand gehalten wird, dann wäre ich schon zufrieden, weil wenn man von einem großen SUV mit 120 km/h mit 30cm Abstand überholt wird, das ist schon sehr übel........ <X

    1m Abstabd zum Radfahrer passt doch, vom Außenspiegel an gemessen.

    Sind dann in echt dann 2m

    Fahrer bis zum rechten Aussenspiel ca 1 m, dann noch 1 m bzw Stadt 50 cm,

    Verordnung korrekt erfüllt :saint:

    Bist du da sicher, dass man bei Gegenverkehr überholen darf, selbst wenn es "nur" ein Radfahrer ist?

    nix überholen. War so gemeint, dass auf einer engeren Strasse, wenn ein Radfahrer entgegen kommt, der Abstand der 2 m (jetzt nicht nach der obigen Rechnung) nicht eingehalten werden kann. Eine Vorbeifahrt trotzdem erlaubt ist, während wenn ich ihn auf derselben Strasse überholen wollte eine Strafe zu erwarten hätte.

  • Sehr sehr viele, zumindest in den ersten 1 bis 2 Sekunden der Rotphase wenn sie wissen/sehen, dass die Ampel keinen Ampelblitzer hat.

    Das regt mich auch immer auf, vor allem wenn ich selber auf dem Rad unterwegs bin.

    da war die Ampel ja gerade erst auf Gelb gesprungen. 8)

    Zu den Radlern habe ich noch was.

    Radler und Gehsteig - ein unendliches Kapitel

    also nicht die Kinder die dürfen, der ganz "normale" Radfahrer und das hat die letzten Wochen deutlich zugenommen.

    Da wird einafch auf dem Gehweg gefahren und Fußgänger noch böse angeschaut, wenn diese, weil kommend von hinten, den Radler nicht bemerken, obwohl eigentlich von hinten keine Radler zu erwarten sind, da reiner Gehweg. Rechter oder linker Gehweg (wenn beidseitig vorhanden) spielt für die Fahrtrichtung des Radlers auch keiner Rolle. Da hast du als Autofahrer, beispielsweise wenn du von einem Parkplatz aus auf die Strasse fährst ganz schlechte Karten, wenn da von rechts ein Radler auf dem Gehsteig noch vor dir durchzischt. Ich weiß es könnten auch Fussgänger kommen, die sind aber viel langsamer und auch vorsichtiger, wenn die feststellen dass da ein Auto rauskommt. Fahrradfahrer sind so schnell, da kannst du noch so vorsichtig rausfahren die siehst du nicht rechtzeitig und sie sind der Meinung, dass sie auf ihrer Vorfahrt auch auf dem Gehweg bestehen müssen. Hätte mich auch als Fußgänger schon mal bald erwischt an einer etwas unübersichtlichen Einmündung, plötzlich kam er von rechts um die Ecke geschossen mit seinem Pedelec, ist mit übriogens mittlerweile schon öfters begegnet, macht der wohl immer so.