EC Peiting 20/21

  • Der Arbeitgeber darf jede Nebentätigkeit verbieten wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht mehr voll einbringen kann.

    Und in diesem Fall hat er ja wohl Recht!

  • Der Arbeitgeber darf jede Nebentätigkeit verbieten wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht mehr voll einbringen kann.

    Und in diesem Fall hat er ja wohl Recht!

    Sicher kann man die Entscheidung in dieser Situation (Corona) absolut verstehen.

    Aber so einfach wie du es im ersten Satz formulierst ist das Arbeitsrecht nun wirklich nicht gestrickt. Da sollte man schon mal auch die

    Kirche im Dorf lassen.

  • Sicher kann man die Entscheidung in dieser Situation (Corona) absolut verstehen.

    Aber so einfach wie du es im ersten Satz formulierst ist das Arbeitsrecht nun wirklich nicht gestrickt. Da sollte man schon mal auch die

    Kirche im Dorf lassen.

    Natürlich ist das Arbeitsrecht nicht so einfach gestrickt. Da hast vollkommen Recht aber es ändert nichts daran das es im Endeffekt auf das was Lucky geschrieben hat raus läuft.

    Der Arbeitgeber im betreffenden Fall wird sich über Rechtssicherheit ebenfalls seine Gedanken machen.

  • Also in der Regel stehen in allen Arbeitsverträgen, dass Nebentätigkeiten zumindest genehmigungsbedürftig sind oder generell sogar verboten werden. Steht sowas nicht im Vertrag, ist es im Nachhinein auch nicht durchzusetzen vor dem Arbeitsgericht. Praktisch wird aber keiner seinen Hauptjob aufs Spiel setzen, nur um dann als Arbeitsloser Recht gehabt zu haben.

    Vernünftigerweise sollte man da die Arbeitgeber verstehen und entsprechend dessen Vorgaben zum Schutz der Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter akzeptieren.

  • Also in der Regel stehen in allen Arbeitsverträgen, dass Nebentätigkeiten zumindest genehmigungsbedürftig sind oder generell sogar verboten werden.

    Wobei diese Formulierung nicht zulässig und daher nichtig ist, aber ich habe sie auch schon häufiger in Arbeitsverträgen gelesen, stimmt. Genehmigungsbedürftig sind lediglich Nebentätigkeiten, die im direkten Wettbewerb mit dem Arbeitgeber stehen. Ärger kann es ansonsten nur geben, wenn die Tätigkeit beim Arbeitgeber durch den Nebenjob leidet. Allerdings müssen dafür schon bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, da bin ich ganz bei Nazareth; und so lange keine behördlichen oder gesundheitlichen Vorschriften verletzt werden, hat der Arbeitgeber wenig Handhabe. Ansonsten könnte man dem Angestellten wegen des erhöhten Unfallrisikos ja auch generell Sport oder Autofahren verbieten. Oder gleich, außerhalb der Arbeitszeiten aus dem Haus zu gehen...

  • Wobei diese Formulierung nicht zulässig und daher nichtig ist, aber ich habe sie auch schon häufiger in Arbeitsverträgen gelesen, stimmt. Genehmigungsbedürftig sind lediglich Nebentätigkeiten, die im direkten Wettbewerb mit dem Arbeitgeber stehen. Ärger kann es ansonsten nur geben, wenn die Tätigkeit beim Arbeitgeber durch den Nebenjob leidet. Allerdings müssen dafür schon bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, da bin ich ganz bei Nazareth; und so lange keine behördlichen oder gesundheitlichen Vorschriften verletzt werden, hat der Arbeitgeber wenig Handhabe. Ansonsten könnte man dem Angestellten wegen des erhöhten Unfallrisikos ja auch generell Sport oder Autofahren verbieten. Oder gleich, außerhalb der Arbeitszeiten aus dem Haus zu gehen...

    Das ist alles richtig, nur wenn ich mir den Fuß breche dann stecke ich meine Arbeitskollegen nicht an.

    Und wenn ich mit einer Krippe zum Arbeiten erscheine,wird mich mein Chef zum Arzt schicken.

    Und wenn ich einen Mannschaftssport nebenbei ausübe und mein Arbeitgeber hat nichts dagegen, dann ist es sehr kulant.

  • Das ist alles richtig, nur wenn ich mir den Fuß breche dann stecke ich meine Arbeitskollegen nicht an.

    Und wenn ich mit einer Krippe zum Arbeiten erscheine,wird mich mein Chef zum Arzt schicken.

    Und wenn ich einen Mannschaftssport nebenbei ausübe und mein Arbeitgeber hat nichts dagegen, dann ist es sehr kulant.

    Du sagst es ja selbst: Gehst du mit Grippe zur Arbeit, schickt dich dein Chef bestenfalls nach Hause. Er kann dir ja nicht verbieten, irgendwo hinzugehen, wo du dich mit Grippe anstecken "könntest". Und zum letzten Satz: Was man in seiner Freizeit macht, geht den Arbeitgeber glücklicherweise in der Regel nichts an.

    Aber im Recht zu sein und dies auch gegen den Arbeitgeber durchzusetzen sind natürlich immer zwei Paar Schuhe. Da überlegt man sich natürlich im Zweifelsfalle schon, ob sich das lohnt.

  • Du sagst es ja selbst: Gehst du mit Grippe zur Arbeit, schickt dich dein Chef bestenfalls nach Hause. Er kann dir ja nicht verbieten, irgendwo hinzugehen, wo du dich mit Grippe anstecken "könntest". Und zum letzten Satz: Was man in seiner Freizeit macht, geht den Arbeitgeber glücklicherweise in der Regel nichts an.

    Aber im Recht zu sein und dies auch gegen den Arbeitgeber durchzusetzen sind natürlich immer zwei Paar Schuhe. Da überlegt man sich natürlich im Zweifelsfalle schon, ob sich das lohnt.

    Naja, wenn ich mich als Arbeitnehmer wissentlich in eine Situation begebe, in der ich Gefahr laufe für 2 Wochen in Quarantäne geschickt zu werden, geht das den Arbeitgeber sehr wohl was an. Das ist halt der kleine aber feine Unterschied zur gemeinen Influenza, bei der es diese Maßnahmen eben nicht gibt.

    Im Übrigen wird dein Chef auch nicht glücklich sein, wenn du dich wegen einer Grippe krank meldest, oder er dich deswegen heim schickt und du am Wochenende dann mit der Eishockeymannschaft durch Bayern tourst und deinem "Hobby" nachgehst. Das dient denke ich nicht der Genesung und Gesunderhaltung. :)

  • Was man in seiner Freizeit macht, geht den Arbeitgeber glücklicherweise in der Regel nichts an.

    Dann müsste es aber unentgeltlich sein. Könnte man probieren, mal schauen wie viele dann tatsächlich auflaufen ;)

  • Entgeltliche Nebentätigkeit ist keine Freizeit. Man darf den Fürsorgeaspekt nicht unterschätzen - kommt der Mitarbeiter wieder erholt zurück? Im öffentlichen Dienst ist das z.B. hart reglementiert was die Dauer und Einnahmen anbetrifft. Während eines Urlaubstages ist z.B. keine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit erlaubt - der ist zur Erholung da.

    Da kommt auch das Arbeitszeitgesetz ins Spiel. Die max. wöchentliche Stundenzahl darf nicht überschritten werden. Und da ist es egal bei wie vielen Arbeitgebern du diese leistest. Von daher hat dein Arbeitgeber sogar eine Verpflichtung zu kontrollieren, dass du mit einem weiteren Arbeitsplatz nicht dein Stundenlimit überschreitest

    .

  • Ich denke mal die Firma hat es seinen Mitarbeitern nicht verboten, am WE Eishockey zu spielen, sondern sie gebeten, das eben nicht zu tun, solange die Gefahr so groß ist, sich zu infizieren, und damit mindestens 10 Tage in Quarantäne zu landen...und letztendlich beim Arbeitgeber aus zu fallen.

  • Wenn ich mich nicht irre, ist der Arbetgeber gleichzeitig Sponsor und bezahlt auch den Lohn der Spieler zum Eishockey spielen.

    Bedeutet wohl, dass der Arbeitgeber da eher sehr einfach die Spieler aus dem Spielbetrieb nehmen kann.

  • Laut icehockeypage wechseln Maximilian Hüsken (Miesbach) und Elias Maier (Peißenberg) nach Peiting.

    Wurden schon bestätigt, trainierten schon ein paar Tage mit, irgendwas mußt ja tun wenn ein Arbeitgeber 5 Spieler nicht mehr spielen läßt.

    Sie können aber jederzeit wieder zu ihren Vereinen zurückkehren falls die Bayernliga startet, wenn sie wollen.

    Den Spielern viel Glück hier in Peiting:thumbsup:

  • Wurden schon bestätigt, trainierten schon ein paar Tage mit, irgendwas mußt ja tun wenn ein Arbeitgeber 5 Spieler nicht mehr spielen läßt.

    Sie können aber jederzeit wieder zu ihren Vereinen zurückkehren falls die Bayernliga startet, wenn sie wollen.

    Den Spielern viel Glück hier in Peiting:thumbsup:

    Der Wadlbeißer Eli Maier in der Oberliga. Da bin ich ja gespannt, wie er sich schlägt :popcorn:

  • Ja ich auch:prost:, wenn es einigermaßen passt kann ich mir vorstellen daß er länger bleibt, falls es mit seinem Beruf stimmig ist

    Mehr als die vierte Reihe wird bei ihm in Peiting nicht drin sein, denke ich. Ein Kämpfer vor dem Herrn, aber spielerisch eher ein besserer Bayernliga-Spieler.