Hausverbot in Eisstadien

  • In Ravensburg läuft es so, vielleicht mit rechtlichen Konsequenzen für den verein. Aber es wurde ein Zeichen gesetzt und das pack ist erst mal draussen.

    Du hast nur entschuldigungen und Erklärungen........

    Ja und wie wirds umgesetzt? Wer ist Mitglied dieser B1 Crew? Vielleicht is es einfach so vermeldet, aber man kann es nicht durchsetzen. Ist ja dann auch wahnsinnig toll. Man hat reagiert, damit es aussieht als hätte man reagiert.

    SONNENGOTT

    Woran machst du fest, wen du aussperrst? An der Mitgliederliste (die es nicht gibt) der B1 Crew?

  • Ganz so einfach ist das nicht, es ist zum Teil auch öffentlicher Grund etc.pp

    Also nix da Hausrecht bleibt Hausrecht

    Doch Hausrecht bleibt Hausrecht.

    Die Frage ist, WER ein Stadionverbot erteilt. Macht es die Stadt für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung, so sind die Hürden dafür hoch. Wobei auch schon gerichtlich anerkannt wurde, dass staatsanwaltliche Ermittlungen zu bestimmten Strafttatbeständen (z.B. Landfriedensbruch) für ein rechtmäßiges Stadionverbot ausreichen können. Spricht der Verein als Veranstalter der Spiele ein Stadionverbot aus, so kann er das auf Grundlage seines Hausrechts.

    Einmal editiert, zuletzt von Andi(EVL) (23. Januar 2020 um 13:51) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Ich brauche überhaupt keine Begründung,selbst wenn mir die Nase nicht gefällt muss ich Ihn weder reinlassen,geschweige denn bewirten.,

    Und zum Anwalt rennen um dagegen zu klagen ist aussichtslos,selbst die Länge bestimmt alleinig der Veranstalter!:prost:

  • Da ist man offensichtlich in Landshut vorsichtiger, vielleicht weil man "die Stimmung" nicht eintrüben will und sich deshalb scheut sein Hausrecht auszuüben. Man ist ja noch nicht mal von Seiten des Clubs in der Lage eine Meldung heraus zugeben indem dieses Verhalten "der Fans" mißbilligt wird!

  • Ganz so einfach ist das nicht, es ist zum Teil auch öffentlicher Grund etc.pp

    Also nix da Hausrecht bleibt Hausrecht

    Da täuscht Du Dich.Das Hausrecht gilt für das komplette Veranstaltungsgelände. Somit für das komplette eingezäunte Gelände vor der Halle plus alle Parkplätze, die direkt zur Halle gehören. Darum blieben die Honks auch auf der anderen Straßenseite an der Stirnseite. Hätte man sie auf dem Parkplatz auf der Nordseite der Halle angetroffen hätten Sie sich des Hausfriedenbruchs schuldig gemacht.

    Gruß

  • Ja und wie wirds umgesetzt? Wer ist Mitglied dieser B1 Crew? Vielleicht is es einfach so vermeldet, aber man kann es nicht durchsetzen. Ist ja dann auch wahnsinnig toll. Man hat reagiert, damit es aussieht als hätte man reagiert.

    SONNENGOTT

    Woran machst du fest, wen du aussperrst? An der Mitgliederliste (die es nicht gibt) der B1 Crew?

    Es geht darum ob ein Management 'balls' hat sowas durchzusetzen oder sich hinter dutzenden von Paragrapfen und Einschränkungen und Erklärungen und Befindlichkeiten und Meinungen verschanzt...... It's your choice

  • Dass diese Leute, die etwas gesehen haben und v.a. jemanden identifizieren können, dies auch benennen und melden wäre ja wünschenswert. Die Frage ist, was macht man, wenn man diese Leute einfach nicht identifizieren kann, weil sie sich vermummen? Genau das ist doch das Problem.

    Diejenigen verhalten sich zwar dumm, sind es aber leider nicht, sonst wäre es einfach das Ganze zu unterbinden. Vermummen, alle Jeans u. schwarze Jacke usw. machen einfach eine Benennung schwierig.

    Man schafft es dich nichtmal trotz ausgiebiger Kameraüberwachung (und 100-facher Anschauungsmöglichkeit) handfeste Beweise zu finden, wie soll dann ein Fan in kürzester Zeit genau die richtige Reaktion zeigen, sich alles merken und noch eine handfeste Identifikation vollbringen?

    Es geht mir darum, dass ich nicht einfach einen aussperren kann, weil mehrere Mitglieder seiner Gruppe ein Fehlverhalten (Straftat, Sittenwidrigkeit usw.) gemacht haben. So läuft es hald einfach nicht.

    Du wirst mir doch nicht erzählen wollen, dass keiner weiß wer diese Schwachmaten sind!

    Steigen etwa alle schon vermummt in LA ( oder sonst wo) in den Bus?

    Bei einer mutmaßlichen Straftat muß ich den Täter zweifelsfrei indentifizieren um Ihn zu belangen, beim Hausrecht ist das anders.

    Wenn das Hausrecht dem Verein übertragen wurde, was immer der Fall ist, kann der Verein jedem X beliebigen Zuschauer den Zutritt verweren.

    Einmal editiert, zuletzt von socke (23. Januar 2020 um 14:33)

  • Stadt, Polizei, GmbH und Verein haben die Namen. Ein Veranstalter kann zu seiner Veranstaltung rein lassen wen er will!!

    Wenn das so einfach wäre. Aus der SZ vom 21.01.:

    "Oliver Schneider ist Rechtsanwalt in Ravensburg und hatte mit Stadionverboten schon als Vorstandsmitglied von Fußball-Oberligist FV Ravensburg zu tun: „Dem Verein steht das Hausrecht zu. Dafür bedarf es eines sachlichen Grunds“, sagt Schneider zu dem Vorgehen der Ravensburg Towerstars.

    Ein pauschales Stadionverbot für die gesamte B1-Crew hingegen hält er für juristisch nicht durchsetzbar, weil jedes Verbot gegen eine Person individuell begründet werden müsste".

  • Schöne Kundenaquise, bei diesen Klienten muss einem als Jurist um Arbeit nicht bange sein.

    Übrigends: Das Sonntagsspiel ist bereits ausverkauft. Keine Ahnung wie viele Karten ebm papst genommen hat, aber das kommt überraschend, hatten wir so nicht mal in den Playoffs.

  • Nicht mehr seit wir nicht mehr mit unseren Freunden aus Rosenheim in der Liga sind, bei diesen Spielen dürften es öfters mal über 1000 gewesen sein.

    Ist heuer aber auch schon der dritte Sonderzug bei uns und man hat bereits angekündigt, dass man aus den Freiburg-Vorfällen gelernt hat. Der Einlass soll schneller gehen, es gibt einen Toilettencontainer und einen zusätzlichen Ausschank am Gästeeingang.

  • Ich brauche überhaupt keine Begründung,selbst wenn mir die Nase nicht gefällt muss ich Ihn weder reinlassen,geschweige denn bewirten.,

    Und zum Anwalt rennen um dagegen zu klagen ist aussichtslos,selbst die Länge bestimmt alleinig der Veranstalter!:prost:

    Leider nicht wahr. Schöne wäre es.

  • SONNENGOTT

    Ihr mit eurem Hausrecht ... man braucht nichts deso trotz einen Grund:facepalm: das sag ich doch die ganze Zeit.

    Jeder kennt die Pappenheimer, aber man muss ihnen die Sachen personalisiert nachweisen ... dann fliegt der/die/das.

    Seehas

    Einfach nur Käse, sonst wäre das Problem schon lange gelöst und kein Problem mehr!

  • Wenn das so einfach wäre. Aus der SZ vom 21.01.:

    "Oliver Schneider ist Rechtsanwalt in Ravensburg und hatte mit Stadionverboten schon als Vorstandsmitglied von Fußball-Oberligist FV Ravensburg zu tun: „Dem Verein steht das Hausrecht zu. Dafür bedarf es eines sachlichen Grunds“, sagt Schneider zu dem Vorgehen der Ravensburg Towerstars.

    Ein pauschales Stadionverbot für die gesamte B1-Crew hingegen hält er für juristisch nicht durchsetzbar, weil jedes Verbot gegen eine Person individuell begründet werden müsste".

    Genau deswegen wurde ein Hausverbot ausgesprochen. Das hat juristisch mit einem generellen Stadionverbot nichts zu tun. Wie oben schon geschrieben. Der Veranstalter bestimmt wen er reinlässt und wen nicht. Die können gegen ein Stadionverbot klagen. Wenn Sie Recht bekommen dürfen Sie zum Publikumslauf. Aber deswegen noch lange nicht zu einem Spiel der TS. Übrigens hat sich der Stammverein dem Hausverbot angeschlossen.

    Gruß