• Aktuell spielt Lindau gegen Memmingen!

    Am Bodensee ist es sehr neblig und ein Spiel kaum möglich. Alle paar Minuten wird unterbrochen und alle Spieler drehen Kreise um den Nebel zu vertreiben...

    Beim Stand von 0:3 für Memmingen wurden nun beide Teams bei ca 34 Minuten Spielzeit in die 2. Pause geschickt.

    Frage:

    Ab welcher Spielzeit würde das Spiel gewertet werden? Ich meine, es hieß mal was von halber Spielzeit?

  • Meines Wissens nach erfolgt bei mehr als der Hälfte der absolvierten Spielzeit bei einem Abbruch des Spieles keine Neuansetzung.

    Es müsste eine Wertung in Höhe des bis dahin erreichten Spielstandes erfolgen.

  • in Art 27 DEB Spielordnung sind zwar die Modalitäten für Spielabbrüche aufgeführt, aber für den beschriebenen Fall ist nur aufgeführt, dass beide Vereine innerhalb einer Frist von 2 Wochen feststzulegen haben da ansonsten der DEB den Termin ohne Einspruchsmöglichkeit festsetzt. Evtl erfolgt dazu dann eine "Verhandlung" vor dem Spielgericht

    Meine Meinung: vermutlich aber nicht.

    der Verein - Lindau - kann ja nichts für Witterungseinflüsse, also kann es keine Wertung gegen Lindau geben = Neuansetzung des Spiels geben. ein 3:0 kann im Eishockey locker in kurzer Zeit aufgeholt und sogar in einen Sieg gewendet werden.

  • Einen Automatismus bzgl. einem Zeitpunkt des Abbruchs und entsprechender Wertung kann ich, wie Paul_Juergen ja auch schon schrieb, nicht aus der Spielordnung herauslesen. Und die Durchführungsbestimmungen verweisen auf die Spielordnung.

    Laut Art. 27 ist oberste Priorität eine Neuansetzung eines Wiederholungsspiels und erst wenn das nicht einvernehmlich funktioniert kann in der nächsten Instanz (vermutlich Schiedsgericht) ein Termin festgelegt werden oder auch eine Wertung erfolgen.