Deggendorfer SC 2019/20

  • Erstmal legt doch das Finanzamt v.a. nach Familienstand die Steuerklasse fest.

    Du kannst natürlich nur in bestimmten Fällen ein Änderung der Steuerklasse beim Finanzamt beantragen.

    So zumindest kenne ich das.

    Grundsätzlich erstmal richtig, aber du hast ein Mitspracherecht und es gibt je nachdem wie deine Arbeitskonstellation ist, mehrere Varianten der Steuerklasse(n) :thumbsup:, da kann man schon mal ins Grübeln kommen :hammer:.

    Für Steuerklasse III muss man verheiratet sein. Und ob man dann Steuerklasse III/V oder IV/IV nimmt entscheidet man selber durch Antrag beim Finanzamt.

    Richtig, Faustregel: Verdienen beide circa gleich viel, macht die IV/IV Sinn. Bei einem größeren Gehaltsunterschied ist III/V die bessere Wahl.

    Sobald man verheiratet ist kann man zwischen III, IV, V wechseln, wie man selbst will. Kommt halt drauf an welcher Ehepartner wieviel verdient und was sich lohnt. Da muss man auch nichts "beantragen". Das gibt man beim zuständigen Finanzamt relativ formlos an. Bei uns ging das sogar mal telefonisch :D

    chris

    Ist aber im Steuerrecht trotzdem ein Antrag:), auch wenn er nicht schriftlich gestellt werden muss, da hat das Finanzamt etwas Ermessensspielraum. Bei Fristverlängerungen ist es auch üblich anzurufen, etwas Jammerei am Telefon und schon hat man vorerst seine Ruhe;)

    Du kannst immer z.B. in Steuerklasse 4 mit oder ohne Faktor wechseln, da muss halt jeder durchrechnen was für sich und seine Familie am sinnvollsten ist. Letztlich muss man sich entscheiden, im Monat ein höheres Netto, dafür am Jahresende ggfs. eine Nachzahlung, oder im Monat eine höhere Steuerbelastung und dafür am Jahresende schon die Steuer so gut wie möglich bezahlt. Kommt natürlich auch drauf an was der Partner verdient.

    Ich denke was Hedo sagen will ist, bei einer Nettovereinbarung sollte man die Klasse wählen, mit der man monatlich die idealste Steuerbelastung hat um am Jahresende keine große Nachzahlung leisten zu müssen, weil die monatliche Belastung ja in dem Fall immer der Club trägt.

    Wie ist das eigentlich bei so Eishockeyspielern und -Trainern. Wenn die mit ihrer Steuerklärung eine Rückzahlung bekommen, geben sie das dann dem Club? Schließlich hat der ja ihre Steuern quasi übernommen. :D

    Wenn sie auch dafür die Nachzahlungen übernehmen würden :pfeif: 8o.

    Können wir bitte beim Eishockey bleiben und nicht über irgendwelche Stuerklassen diskutieren? :beer:

    Bin schon wieder still... :prost:

  • Wie ist das eigentlich bei so Eishockeyspielern und -Trainern. Wenn die mit ihrer Steuerklärung eine Rückzahlung bekommen, geben sie das dann dem Club? Schließlich hat der ja ihre Steuern quasi übernommen. :D

    wo soll da ne Rückzahlung herkommen, die bekommen doch alles,

    da bleibt doch nicht zum Absetzen von der Steuer.

    Da gibt es höchstens Nachzahlungen und dann sind das "Nachkommen" von unerwarteten Forderungen.

  • Das gehört ganz klar zum Eishockey dazu, genau so wie Brutto und Netto und die unerwartete Altlasten......:hammer:

    Guten Tag

    Über was gackerst Du hier eigentlich rum ... weißt du denn was in einer GmbH unerwartete Altlasten sind .... wenn ja bitte um Aufklärung

    Wenn Nein ... lass die Finger von der Tastatur ... genau wie bei brutto und netto ... mach eine Umfrage unter 1000 Leuten ... du würdest dich wundern wieviele das nicht wissen ...

    Gruß aus la

  • Guten Tag

    Über was gackerst Du hier eigentlich rum ... weißt du denn was in einer GmbH unerwartete Altlasten sind .... wenn ja bitte um Aufklärung

    Wenn Nein ... lass die Finger von der Tastatur ... genau wie bei brutto und netto ... mach eine Umfrage unter 1000 Leuten ... du würdest dich wundern wieviele das nicht wissen ...

    Gruß aus la

    :thumbup:

  • Guten Tag

    Über was gackerst Du hier eigentlich rum ... weißt du denn was in einer GmbH unerwartete Altlasten sind .... wenn ja bitte um Aufklärung

    Wenn Nein ... lass die Finger von der Tastatur ... genau wie bei brutto und netto ... mach eine Umfrage unter 1000 Leuten ... du würdest dich wundern wieviele das nicht wissen ...

    Gruß aus la

    hoffentlich sind wenig davon für nen Eishockeyverein verantwortlich

  • Ja ja ja, eigentlich ist beim Finanzamt alles was genehmigt werden muss ein Antrag. Deshalb nennt sich das vom Finanzamt ausgestellte Formular "„Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“.

    Deswegen auch mein "beantragen" in Anführungszeichen. Bei den Behörden ist so ziemlich alles ein "Antrag", schon klar. Auch kann ich als Verheirateter nicht in die Steuerklasse I wechseln, als Beispiel. Da wird der Antrag freilich abgewiesen. Jedoch ist es meine persönliche Sache wie ich z.B. als verheiratetes Paar zwischen den Steuermodellen IV/IV, V/III oder III/V hin und her hüpfe. Ein Antrag im Sinne, dass es genehmigt werden muss ist es faktisch nicht.

    Aber genug zu dem Thema :D

    chris

    Einmal editiert, zuletzt von chris (evr) (12. September 2019 um 10:22)

  • Deswegen auch mein "beantragen" in Anführungszeichen. Bei den Behörden ist so ziemlich alles ein "Antrag", schon klar. Auch kann ich als Verheirateter nicht in die Steuerklasse I wechseln, als Beispiel. Da wird der Antrag freilich abgewiesen. Jedoch ist es meine persönliche Sache wie ich z.B. als verheiratetes Paar zwischen den Steuermodellen IV/IV, II/III oder III/II hin und her hüpfe. Ein Antrag im Sinne, dass es genehmigt werden muss ist es faktisch nicht.

    Aber genug zu dem Thema :D

    chris

    Guten Tag

    Nur eine kleine Berichtigung .... nachdem du geheiratet hast werden beide Partner in Steuerklasse 4 eingruppiert .... wenn man 3 und 5 haben will , dann muss man das beim Finanzamt beantragen ...sprich es ist faktisch ein Antrag

    Also nix mit Steuerklasse 2 ...?

    Gruß aus la

  • Und außerdem kann man die Steuerklasse regulär nur einmal im Jahr ändern (Ausnahmen gibt es natürlich) und muss außerdem im Faktorverfahren den Faktor jedes Jahr neu beantragen, obwohl auf dem Formular steht, dass man das nur alle 24 Monate machen muss. :D

    Aber jetzt bitte wirklich genug mit Steuern. :D

  • Guten Tag

    Nur eine kleine Berichtigung .... nachdem du geheiratet hast werden beide Partner in Steuerklasse 4 eingruppiert .... wenn man 3 und 5 haben will , dann muss man das beim Finanzamt beantragen ...sprich es ist faktisch ein Antrag

    Also nix mit Steuerklasse 2 ...?

    Gruß aus la

    Sorry. Mein Fehler. Natürlich III/V oder V/III.

    chris