• Wenn der gute Herr nochmals irgendwo einsteigen will, dann nur gegen Vorkasse. Sprich erst die Kohle für die Anteile und die versprochenen Investitionen und dann gibt es die Anteile. Außerdem glaube ich fast, dass diese Gruppe gar kein Geld hat. Die haben es in Düsseldorf abgezogen und wohl auch beim Fußball (Uerdingen). Gruß Franky

  • Welche tatsächliche Frist gilt denn nun in Krefeld, sprich wann müsste der Insolvenzantrag gestellt werden, um sich nicht der Insolvenzverschleppung schuldig zu machen? Seit November gab es ja unzählige selbst festgelegte Fristen, innerhalb derer dann doch nichts geklärt wurde und es dann neue Fristen gab, zuletzt die am letzten Freitag. Von dem her kann man die ja nicht mehr ernst nehmen, aber irgendwann wird es schon eine echt Deadline geben. Nur damit ich mal up to date bin...

    ob es dies Frist final gibt, weiß ich nicht. Aber ich schätze mal, das die SpielerMitarbeiter spätestens am Freitag Geld erwarten. Es wird ja auch kein Lieferant mehr die Pinguine ohne Vorkasse bedienen, sprich keine Security zum Heimspiel , kein Bus zum Auswärtsspiel usw.

    Ich drücke wirklich fest die Daumen, das in Krefeld alles gut wird.

  • Also die Sozialversicherung muss am Dienstag angewiesen werden um dann am Mittwoch auf dem Konto zu sein. Das Finanzamt will die Lohn- und Umsatzsteuer am 10. des Monats haben und die Gehälter müssen irgendwann ja auch gezahlt werden. Irgendwo in diesem Korridor wird die letzte Frist dann wohl liegen...

  • @michideg bis zum 10. muss nur die Voranmeldung beim Finanzamt eingegangen sein...

    18 Abs. 1 UStG regelt die Fälligkeit und die ist auch am 10. des Folgemonats wie bei der Lohnsteuer. Je nachdem wie es mit der Sondervorauszahlung gehandhabt wurde bzw. ob die gezahlt wurde, könnte es sogar sein, dass Dezember und Januar jetzt gleichzeitig fällig werden.

  • @michideg „Der Unternehmer muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes beim Finanzamt einreichen. In der Voranmeldung hat er die zu zahlende Steuer (Vorauszahlung) bzw. das Guthaben selbst durch Saldierung der Umsatzsteuer mit der abzugsfähigen Vorsteuer zu ermitteln. Sofern sich eine zu zahlende Steuer ergibt, muss er diese bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes an das Finanzamt bezahlen.„ Da der Voranmeldungszeitraum am 10. endet muss das Geld bis zum 20. eingehen!

  • @michideg „Der Unternehmer muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes beim Finanzamt einreichen. In der Voranmeldung hat er die zu zahlende Steuer (Vorauszahlung) bzw. das Guthaben selbst durch Saldierung der Umsatzsteuer mit der abzugsfähigen Vorsteuer zu ermitteln. Sofern sich eine zu zahlende Steuer ergibt, muss er diese bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes an das Finanzamt bezahlen.„ Da der Voranmeldungszeitraum am 10. endet muss das Geld bis zum 20. eingehen!

    Nö. Beides zum 10.

  • wie dem auch sei ?‍♂️ bis zum 10. oder 20. wird man so oder so keine Zeit mehr haben, denke schon das im laufe der Woche eine Entscheidung fällt... spätestens wenn die Gehälter fällig werden

  • @michideg „Der Unternehmer muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes beim Finanzamt einreichen. In der Voranmeldung hat er die zu zahlende Steuer (Vorauszahlung) bzw. das Guthaben selbst durch Saldierung der Umsatzsteuer mit der abzugsfähigen Vorsteuer zu ermitteln. Sofern sich eine zu zahlende Steuer ergibt, muss er diese bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes an das Finanzamt bezahlen.„ Da der Voranmeldungszeitraum am 10. endet muss das Geld bis zum 20. eingehen!

    Die Fälligkeit ist der 10, auch wenn das Finanzamt paar Tage Zeit für den Zahlungseingang lässt (und auch selbst gern mal paar Tage später einzieht). Nennt sich Schonfrist.

    Und wenn Dauerfristverlängerung beantragt ist, sind Dezember fällig und 1/11 der Jahres-UST des Vorjahres als Vorauszahlung. Grob gesagt also tatsächlich für 2 Monate.

  • @michideg „Der Unternehmer muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes beim Finanzamt einreichen. In der Voranmeldung hat er die zu zahlende Steuer (Vorauszahlung) bzw. das Guthaben selbst durch Saldierung der Umsatzsteuer mit der abzugsfähigen Vorsteuer zu ermitteln. Sofern sich eine zu zahlende Steuer ergibt, muss er diese bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes an das Finanzamt bezahlen.„ Da der Voranmeldungszeitraum am 10. endet muss das Geld bis zum 20. eingehen!

    Glaub mir, ich arbeite dort wo die Erklärung eingeht...


    Und wenn du deinen Post nochmal genau durchliest, wirst du feststellen, dass der 10. richtig ist. ?

  • Am Freitag spielen die ? in Krefeld.

    Mit den Einnahmen kann man sich bis zur nächsten Gesellschafterversammlung über Wasser halten.

    Also geht der Kindergartenzirkus der Alpha-Männchen wohl bis zum 15.02. weiter. Dann muss spätestens einer nachgeben, wenn die DEL Lizenz beantragt werden soll.

    Man bin ich froh wenn der Mist endlich ein Ende hat, die Ungewissheit ist ätzend und das Verhalten beschämend!

  • Am Freitag spielen die ? in Krefeld.

    Die Miami Dolphins?

    Sorry, für diesen Scherz dieser Lage. Ich kann es als EVL-Anhänger nachvollziehen, was in euch vorgehen muss. Alle Daumen sind gedrückt, dass doch noch ein Wunder geschieht. WIR SIND ALLE EISHOCKEYFANS.