Der Herr Kolb machte nur seinen Job wie jeder andere Verteidiger auch.
Das sich bei diesem Kontaktsport häufig eine Verletzung beigebracht wird, liegt in der Natur der Sache.
Er hatte bestimmt nicht den Gedanken " dem seine Karriere beende ich", und vermutlich tut ihm der
Herr Willaschek leid.
Wenn sich zum Beispiel ein Verteidiger in den Schlagschuss des Angreifers wirft, und dabei am Kopf getroffen wird,
kann das ebenfalls zum vorzeitigen Arbeitsende führen.
Darf dann der Stürmer privatrechtlich verklagt werden?
Immerhin nimmt er es ja billigend in Kauf!