Eisbären Regensburg 2018/19

  • Möglich, aber vom Training darfst ihn nicht ausschließen- da wird er dagegen klagen. Auch musst ihn mit Samthandschuhen anpacken- sonst kann er klagen.

    Für das Mannschaftsgefüge ist es auch nicht gut. Ein „Gallenröhrling“ kann die gesamte Saison „vergiften“ in Gefahr bringen...

    Man wird sich also genau überlegen müssen, inwieweit man auf die Forderungen des Arbeitnehmers eingeht. Andere Formalien (als die Höhe des Abfindungsbetrages) die für das Zustandekommen eines Abfindungsvertrages wesentlich wären sehe ich nicht.

  • Als ob irgendjemand auf die ihm zustehende Abfindung verzichten würde. Schon klar :rofl:

    Der Verein wird einen sch... tun und einen Spieler ein Jahr auf die Tribüne setzen, nur weil man ihn los haben wollte. Das kann sich in der Oberliga kaum ein Verein leisten. Schon gar keinen Deutschen.

    Und wenn wir schon dabei sind: Könnte es sein, dass so ein Vorgehen vom Verein vielleicht nicht auch Spieler abschrecken könnte, die dann lieber woanders hingehen? Bzw. man nur Spieler bekommt, die einen nicht weiter bringen und diese vllt. auch noch überbezahlen muss?

  • nur wenn der Spieler einwilligt, und auf soviel wird er nicht verzichten.

    wäre ja dumm, erst kriegt er einen 2 Jahresvertrag, und plötzlich will ihn der Trainer "nicht mehr auf dem Eis sehn"....

    Sehe ich auch so. Beim Gehalt wird es vermutlich keine oder nur sehr geringe Abstriche in der Abfindung geben. Außer man hat irgendeine Kündigungsklausel im Vertrag (kA , ob das bei Zeitverträgen überhaupt geht) drinnen. Dann wäre es halt das Gehalt bis dahin.

    In Vergleich zu ein Freistellung "spart" man halt Teile des Drumherum. Sparen in Anführungszeichen, da man das Drumherum ja für den Ersatz braucht.

  • Außer man hat irgendeine Kündigungsklausel im Vertrag (kA , ob das bei Zeitverträgen überhaupt geht) drinnen.

    Klar geht das. Als Freelancer schließt du meistens einen Vertrag über 3 oder 6 Monate (=Zeitvertrag) mit beidseitiger Kündigungsfrist von 2 Wochen ab.

    Solange du nicht gegen Gesetze verstößt kannst du alles in einen Vertrag reinschreiben (du kannst auch Dinge reinschreiben, die gegen Gesetze verstoßen, aber die sind vor Gericht im Normalfall nicht gültig).

  • M. W. sind in vielen Verträgen, vor /bis zur Eiszeit, eine Probezeit vereinbart. Somit kann der Spieler noch wechseln. Wurde mir zumindest mal auf Nachfrage mal so erklärt.

  • Man kann eine Arbeitsvertrag auch außerordentlich kündigen. Wir wissen den Grund nicht warum Pavlov ihn nicht mehr haben will. Eventuell ist auch etwas vorgefallen, das bisher nicht an die Öffentlichkeit geraten ist.

    Nur wegen schlechter Form, kann ich mir nicht vorstellen.

    Egal, Fakt ist, Alt muss gehen - getreu der Pavlovschen Devise, -was dem Erfolg im Weg steht, muss weg-

  • Man kann eine Arbeitsvertrag auch außerordentlich kündigen. Wir wissen den Grund nicht warum Pavlov ihn nicht mehr haben will. Eventuell ist auch etwas vorgefallen, das bisher nicht an die Öffentlichkeit geraten ist.

    Das wäre dann wohl schon längst passiert - falls das wirklich so ist.

  • Man kann eine Arbeitsvertrag auch außerordentlich kündigen. Wir wissen den Grund nicht warum Pavlov ihn nicht mehr haben will. Eventuell ist auch etwas vorgefallen, das bisher nicht an die Öffentlichkeit geraten ist.

    Nur wegen schlechter Form, kann ich mir nicht vorstellen.

    Egal, Fakt ist, Alt muss gehen - getreu der Pavlovschen Devise, -was dem Erfolg im Weg steht, muss weg-

    Bei befristeten Verträgen aber nur aus besonderem Grund.

  • Da hat der Jürgen Recht. Außerordentliche Gründe wären z.B.: er hat die Mannschaftskasse mitgehen lassen, er hat seinen Club in der Öffentlichkeit schlecht gemacht, ect.

  • Denke nicht, das andere Gründe als die sportliche Leistung vorliegen, sonst hätte man eine fristlose Kündigung auch sofort ausgesprochen, und müßte sich jetzt nicht einvernehmlich einigen.

    Und um Mal eine Lanze für Alt zu brechen, so schlecht war das bei uns bis zu seiner Gehirnerschütterung auch wieder nicht.

    Wünsche hier beiden Seiten eine gute Lösung.

  • Außerordentliche Gründe wären z.B.: er hat die Mannschaftskasse mitgehen lassen, ...

    Also vor Jahren hätte so was vor einem Arbeitsgericht nur für eine fristlose Kündigung gereicht, wenn sichergestellt gewesen wäre, dass er der absolut einzige ist, der Zugriff auf die Kasse hat.

  • Der nächste Neuzugang ist im Anflug. Am Sonntag um 19:30 Uhr wird dieser im Hansa Apart Hotel vorgestellt. Der Neuzugang wird allerdings nicht anwesend sein.