SC Riessersee 2017/2018

  • Dein Falsch ist falsch... Ein Dienstverhältnis kann z. B. wg.illoyalem Verhaltens gegenüber dem Alleingesellschafter außerordentlich gekündigt werden. Und eigentlich ist dein Falsch sogar noch falscher... Ausgesprochen werden kann sie jederzeit. Ob sie rechtens ist, ist eine andere Sache... :D:D:D :D

    Mein falsch war schon richtig. Nicht harmonieren und illoyales Verhalten sind zwei unterschiedliche Dinge. Richtig ist, dass mein falsch falsch ist, wenn man, was falsch ist, es so versteht, dass man faktisch keine Kündigung aussprechen kann.

    Das Gericht wird entscheiden müssen, ob es für den Gesellschafter objektiv nachvollziehbar unzumutbar ist, am Arbeitsvertrag mit dem Geschäftsführer festzuhalten. Die Gründe hierfür muss der Kündigende darlegen und beweisen. Wird interessant, aber erst mal kommt ja die Güteverhandlung.

  • Stutzig macht mich persönlich, das die Kündigung unter Zahlung einer Abfindung angeboten wurde. Wenn ich mir total sicher bin, das eine fristlose Kündigung gerechtfertig ist (Grund erstmal egal) biete ich doch gar keine Abfindung an, ich werde den Mitarbeiter ja auch ohne los, da ein Grund zur fristlosen Kündigung vorliegt Wollte da jemand vielleicht einen Gerichtstermin wegen der Kündigung verhindern, weil er sich nicht gar so sicher ist, das die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist ? Und Bader würde doch nicht sofort vor Gericht ziehen, wenn er etwas ausgefressen haben sollte, was eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde .

    Als kündigender Arbeitgeber lasse ich damit dem Arbeitnehmer die Wahl bzw. Chance eine Variante zu wählen, die einen teuren bzw. langwierigen Gang zu Gericht abkürzt bzw. abwendet.
    Das ist zwar nicht ganz glasklares Handeln, weil der AG ja eigentlich gute Gründe bei der Aussprache der fristlosen Kündigung gehabt haben sollte, aber er verhindert im Falle eines Aufhebungsvertrags mit Abfindung die Unwägbarkeiten von Gericht.

    Also für den AG macht ein derartiges Vorgehen schon Sinn. Für den AN, tja, das muss jeder für sich entscheiden ob Spatz in der Hand oder Taube auf dem Dach.

  • Da scheint der Grund eher schwammig zu sein bzw. schwer zu beweisen zu sein. Wenn ich solch eine Kündigung mit "ich kann nicht mit ihm zusammen arbeiten" ausspreche, dann ist es eine 50:50 Entscheidung.

    Ich kann mir nur vorstellen, dass bei der Übernahme fehler gemacht worden sind und die erst jetzt rausgekommen sind. Ansonsten macht es keinen Sinn solch eine Kündigung auszusprechen. Ansonsten stimme ich nikla zu. Gruß Franky

  • Wenn ich das hier lese:

    "Glaubt ihr echt, er bzw. seine Anwälte, die monatlich vermutlich mehr verdienen als die meisten hier im halben Jahr, wissen nicht wie sie das anstellen können und dürfen?"
    "Wie gesagt, ich glaube, ein Weisenburger, der in seiner Branche sehr erfolgreich arbeitet, wird Bader nicht fristlos kündigen, wenn diese nicht haltbar wäre."

    muss ich lachen.


    Viele gutverdienende Anwälte haben mir ihr mangelndes Fachwissen bereits vielfach bewiesen. Gut bezahlt bedeutet nicht gleich hohes Fachwissen.
    Könnt Ihr euch z.B. noch an Westerwelle erinnern? :P

    Wenn alle erfolgreich geführten Firmen nur berechtigte fristlose Kündigungen aussprechen, dann könnten wir die Arbeitsgerichte fast einsparen.

  • Ist doch eh alles rein spekulativ - am ende entscheiden die gerichte oder eine außergerichtliche einigung.

    das einzige was sicher zu sein scheint ist das RB nicht mehr für den SCR tätig ist.... mehr als abwarten können wir sowieso nicht...

  • Ist doch eh alles rein spekulativ - am ende entscheiden die gerichte oder eine außergerichtliche einigung.

    das einzige was sicher zu sein scheint ist das RB nicht mehr für den SCR tätig ist.... mehr als abwarten können wir sowieso nicht...

    wie kommst du drauf? Wenn ich mir das Interview von Winkler anschaue, dann heißt für mich dass da gar nichts feststeht. Ganz im Gegenteil, wenn das Verhältnis Regan - Winkler passt, dürfte nix dagegen sprechen

  • Zusammenfassung. Keiner weiß was und überhaupt warum...

    Was so Alleingesellschafter in der Vergangenheit so angestellt haben hat man in LA gesehen. RB hat ja einige Jahre das alleinige Sagen gehabt. REIN HYPOTHETISCH: Falls RB irgendwas gemacht hat wo er vllt. selbst die Backe hätte hinhalten müssen um z.B. einen Sponsorendeal zu machen oder bei der Lizenzierung (da gäbe es sooo viele Beispiele). Dann schied er als Gesellschafter aus und wurde "Geschäftsführer". Diese Geschichte war aber dem neuen Alleinunterhalter nicht bekannt und jetzt müsste aus irgendwelchen Gründen reagiert werden, weils doch nicht so gelaufen ist wie geplant. RB sagt; geht mich nix mehr an. Hr. Weißenburger sagt; war vor meiner Zeit, geht mich nix an, soll der RB seine Suppe auslöffeln. Und schon hast einen Vertrauensbruch, weil jeder sieht sich im Recht. Und tadaa: Fristlose Kündigung und Hausverbot. Gegenseite erwägt Klage. Soll es doch das Gericht klären.

    BITTE: Ich habe 0,0 Ahnung. (ist ja nichtmal mein Verein). Viele hätte wäre könnte. Aber so eine ähniliche Situation hat schon in vielen Firmen zu Differenzen geführt. Bin gespannt, ob da was raus kommt und wenn ja, ob man auch Einzelheiten erfährt...

  • Wäre mir nicht so sicher, dass die Gründe auch in die Öffentlichkeit geraten.

    Eine Fristlose Kündigung kann noch so klar aussehen, wenn man das dem Gericht nicht beweisen kann, läuft es auf einen Vergleich raus. Es gibt in den seltensten Fällen Kündigungsklagen, die der Arbeitgeber gewinnt, eben weil man in den seltensten Fällen die Schuld klar beweisen kann.
    Das erklärt auch die Abfindung, die übrigens nicht unüblich ist. Selbst bei Konzernen werden fristlose Kündigungen immer mit einem Abfindungsangebot ausgesprochen, um eben den Gerichtskosten aus dem Weg zu gehen, die übrigens im Arbeitsgericht der Verlierer trägt oder bei Teilrecht geteilt wird. Was allerdings in erster Instanz immer bleibt, sind die Anwaltskosten die selbst bei einem Sieg vor Gericht selbst zu tragen sind.

  • Also für mich "riecht" das danach.....man wollte Bader loswerden und zwar so schnell wie möglich.....koste es was es wolle...
    Man hat ihm eine Abfindung angeboten auf die Bader nicht eingestiegen ist....
    Ok, jetzt kommt die teurere Variante....vermutlich hat Weisenburger damit gerechnet, muss er ja...
    Man muss sich durch die Instanzen des Arbeitsgerichts quälen und wird sehen was rauskommt. Da vergehen Monate und die neue Saison hat begonnen....ist das ganze da noch von Interesse für die Fans?

  • Man kann ja den plus account für zwei Wochen umsonst nehmen. Werd ich mal machen wenn ich zuhause am PC bin

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  • Lt. Eishockey News musste der SCR nun doch 35.000 Euro nach Brermerhaven für das ausgefallene Spiel in 2015
    überweisen. Eigentlich wurde doch immer mitgeteilt das wäre bereits erledigt und zwar ohne Zahlungen.

  • Eigentlich wurde doch immer mitgeteilt das wäre bereits erledigt und zwar ohne Zahlungen.

    Und seit zwei Jahren lauerten wir auf eine solche Aussage - so habe ich das zumindest noch nicht vernommen. Gibt es dazu eine einlesbare Quelle?

    Und an die Garmischer: könnte diese jetzt doch durchgeführte Zahlung etwas mit Baders Rausschmiss zu tun haben?