Urteil bezüglich der Bezahlung von Probespielern

  • Chris, dann muss der Spieler eben Mitglied beim Stammverein sein, und wie jeder Breitensportler ist er dann unfallversichert. Wer aktiv Sport treibt, OHNE sein Gehirn einzusetzen, sorry, selber schuld. Mir ist schon klar, dass es da Fälle geben könnte, wo das etwas lax behandelt wird, aber wofür haben Spieler denn Berater/Vermittler?


    Klar, wäre für ihn das einfachste. Besteht kein Arbeitsvertrag, ist dazu kein Vereinsmitglied und geht aufs Eis ist das allein seine Angelegenheit und muß bei eventuellen Verletzungen das mit seiner Krankenversicherung klären.
    Ich unterstelle mal dem Herrn Bader, daß er wußte, daß er Spieler denen er einen Vertrag gibt auch versichern muß, auch wenn sie (offiziel) für Null Euro spielen. Er wollte eben ein bißchen Geld sparen und wurde erwischt. Im Grunde ändert sich an der Sache nichts, wenn jeder den Regeln entsprechend mit Tryout-Spielern so verfährt.

    chris

  • Mag ja sein. Nur, darum geht es im oben angesprochenen Fall nun mal kein bisschen und zumindest in dieser Beziehung ändert das Urteil gegen Baader auch nichts.


    Richtig! Denn ob er dafür Geld bekommen sollte oder nicht, hat nichts mit Strafrecht zu tun, sondern ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, da er freiwillig an dem Try-out teilnimmt.
    Baader ging halt davon aus, bei einem freiwilligen Spieler im Try-out braucht er keine Sozialabgaben zu zahlen, da dieser ja keinen Cent verdient. Gleichzeitig beantragte er für diesen Spieler beim LRA eine Aufenthaltsgenehmingung. Irgendwie kam wo dabei zum Vorschein, dass der SCR keine Sozialabgaben für den Try-Outler zahlt. Aus diesem Grund wurde Baader angezeigt und verurteitl wegen Veruntreuung von Sozialabgaben.

  • Mag ja sein. Nur, darum geht es im oben angesprochenen Fall nun mal kein bisschen und zumindest in dieser Beziehung ändert das Urteil gegen Baader auch nichts.


    Warum nicht? Als was bezeichnest Du denn die Mitwirkung an 4 Spielen?

    Regelmäßig am Arbeitsplatz, teilnahme an Spielen, keine Papiere, nicht angemeldet? Ja was meinst was das ist?
    Fahnder würden dir in dem Fall von Schwarzarbeit erzählen, so ist die Praxis, damit wird verhindert dass der *Arbeitende schwarz bezahlt wird*

    Sei froh dass es so ist, sonst hätten wir in viele Branchen jede Menge Arbeiter die alle nur zur Probe arbeiten. Ich verstehe auch das Problem nicht.
    Es gibt unzählige Möglichkeiten dass mit ganz kleinem Geld sauber zu realisieren, warum man das nicht gemacht hat, keine Ahnung.
    Jetzt heißt es das hätte irre Auswirkungen. Den anderen hat er jetzt auf 400Euro Basis angestellt. Ein unglaubliche Summe oder, schon ist das alles wunderbar.
    Das ganze war für mich nichts anderes als arge Nachlässigkeit.

  • Weiss gar nicht, was der Bader da rumjammert, soll froh sein, wenn er mit nem blauen Auge davonkommt.

    Kann mir keiner erzählen, dass er nicht wusste, was er tat, aber probieren kann man es ja. Gut so, dass er damit nicht durchkam.

  • Was ich an der Thematik nicht verstehe:

    Ein Spieler arbeitet kostenfrei und bekommt daher ja 0,- € Entgelt, also kein Gehalt.
    Somit sind dann die Sozialabgaben ja auch 0,- €.

    Um ein Arbeitsentgelt zu veruntreuen oder dieses vorzuenthalten (was für ein Wort) muss dieses ja erstmal geschuldet sein. Bei einem Gehalt von 0,- € schuldet da keiner irgendwas, auch keine Sozialabgaben. Einen Mindestlohn wird es ja beim Hockey nicht geben. Daher verstehe ich den Wikipedia Artikel eher dahingehend, dass zwar ein Entgelt geschuldet wird, was hier nicht zutreffend ist, dieses aber einfach nicht ausgezahlt wird.

    Jetzt Spekulation: ;)
    Vielleicht nutzt der Kollege ja eine Wohnung oder ein Auto kostenfrei und hat somit einen geldwerten Vorteil. Dieser löst natürlich Steuern und Sozialabgaben aus.

  • ich verstehe es so, dass es um den Staat geht, der Sozialabgaben haben will. Und ich muss sagen, dass dies auch richtig so ist. Wenn jemand regelmäßig "arbeitet", muss der Arbeitgeber Sozialabgaben leisten, das ist einfach das Prinzip zur Finanzierung des Staats.
    Natürlich sehe ich die andere Seite der Medaille, aber die ist nicht relevant, weil das sonst alle so machen würden - in fast allen Branchen. Dann arbeiten die, die einen Job suchen eben mal 3 Monate als Probe und bekommen nichts mehr, respektive der Staat zahlt die Unterstützung obwohl die Person regelmäßig einer Arbeit nachgeht! Wie würdet ihr das finden, wenn ihr der Arbeitssuchende ist?
    Es gibt übrigens so genannte Einfühlungsverhältnisse, die man anmelden kann. Sind allerdings meist nur 2 Tage. Das reicht in handwerklichen oder gewerblichen Berufen aus, damit die Fähigkeiten gezeigt werden können.

    Geld einsparen darf nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer stattfinden! Und hier ist der Arbeitnehmer eben ein Eishockeyprofi, der probearbeitet.

  • Eines noch zum Thema:
    Wir haben mal einen neuen MA gesucht.
    Das Arbeitsamt hat uns Arbeitslose geschickt, die wir bis zu vier Wochen kostenlos beschäftigen konnten.
    Da wurden weder Gehalt noch irgendwelche Abgaben entrichtet.

  • Ein Spieler arbeitet kostenfrei und bekommt daher ja 0,- € Entgelt, also kein Gehalt.
    Somit sind dann die Sozialabgaben ja auch 0,- €.


    Wenn Du wen beschäftigst muss Du den anmelden. Ob der jetzt 0 oder 10.000 verdient spielt da mal keine Rolle, so ist nunmal die Lage. Das hat man wohl nicht getan, wie wäre der Beamte da sonst aufmerksam geworden.
    Was nun alles zur Berechnung eines eventl. Einkommens herangezogen wurde, oder ob überhaupt, da müsste man den Richter fragen.
    Vor allem kann zumindest ich aus dem Urteil nicht erkennen wegen was. Ob nun wegen einer fehlenden Meldung oder wg. Bezügen.

  • Ich warte eigentlich minütlich drauf, dass Bader ne Presseerklärung über die finanzielle Notlage des SCR vom Stapel lässt nachdem ja jetzt ein richtiges Loch in den Etat gerissen wurde. Da hätte er sich einfach eher informieren müssen, Sozialabgabenpflichtig ist wirklich jede Arbeit.

  • Eines noch zum Thema:
    Wir haben mal einen neuen MA gesucht.
    Das Arbeitsamt hat uns Arbeitslose geschickt, die wir bis zu vier Wochen kostenlos beschäftigen konnten.
    Da wurden weder Gehalt noch irgendwelche Abgaben entrichtet.

    Ja, die kosten wurden ja auch vom Arbeitsamt übernommen...

  • Also die vier Spiele waren Vorbereitung.Er bekam dann zu beginn der Saison einen Zeitvertrag von 3 Monaten, der dann auf die restliche Sainson verlängert wurde.

    Also für mich stellt sich eher die Frage ob er als Beschäftigter zu rechenen ist.Das Urteil beruht sich zumindest darauf, was dann auch Sinn macht.Müsste dann aber nicht für jeden arbeitslosen Profi oder sogar allgemein Arbeitslose, der bei einem Verein unentgeltlich spielt(auch bei einem kleinen Verein) Sozialabgaben gezahlt werden? Denn das ist ja dann die Hauptbeschäftigung der jenigen. Da gehts ja nicht mal nur um Krankenversicherung sondern auch um Rente usw. Das ganze könnte man ja dann noch weiter ausweiten auf Ehrenämter von Arbeitslosen bei Vereinen oder auch sozialen Einrichtungen. Also ich finde des ganze Urteil komisch.

  • Eines noch zum Thema:
    Wir haben mal einen neuen MA gesucht.
    Das Arbeitsamt hat uns Arbeitslose geschickt, die wir bis zu vier Wochen kostenlos beschäftigen konnten.
    Da wurden weder Gehalt noch irgendwelche Abgaben entrichtet.


    Die waren in dieser Zeit sicherlich auch weiterhin Arbeitslos (=haben Arbeitslosengeld bezogen) gemeldet und somit über das Arbeitsamt versichert.

    chris

  • Also ich finde des ganze Urteil komisch.

    Ich finde vor allem den Artikel komisch oder zumindest lückenhaft. Ausgangspunkt war ja wohl die beantragte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Und diese wird man wohl kaum mit "ach, das ist so ein überdurchschnittlicher Profispieler, der kommt aber nur mal nach Europa um hier ganz ohne Hintergedanken kostenfrei mitzutrainieren" beantragt haben.

  • Wenn er voraussichtlich über vier oder acht Wochen (weiss ich jetzt nicht genau)in der EU ist, muss er sich anmelden.Ich denke mal das die Arbeitsgenehmiung voraussichtlicht beantragt wurde, wenn überhaupt.

  • 1.) Der Zeitungsbericht ist einfach schlecht, da in entscheidenden Passagen uneindeutig (hat den vielleicht ein Praktikant verfasst?). Wenigstens haben´s nach einiger Zeit ein paar Foristen gemerkt, die anderen hatten wohl keine Zeit, den Artikel richtig zu lesen.

    2.) Ohne eine Urteilsbegründung (wenigstens auszugsweise) werden wir nie erfahren, was da genau entschieden wurde und mit welcher Begründung.

    Es wundert mich, wie viele Leute bei dieser äußerst dürftigen Informationslage meinen, sich ein Urteil bilden zu können. Muss heute alles "wiki-wiki" gehen, lesen und verstehen ist wohl out.

  • Also die vier Spiele waren Vorbereitung.Er bekam dann zu beginn der Saison einen Zeitvertrag von 3 Monaten, der dann auf die restliche Sainson verlängert wurde.

    Also für mich stellt sich eher die Frage ob er als Beschäftigter zu rechenen ist.Das Urteil beruht sich zumindest darauf, was dann auch Sinn macht.Müsste dann aber nicht für jeden arbeitslosen Profi oder sogar allgemein Arbeitslose, der bei einem Verein unentgeltlich spielt(auch bei einem kleinen Verein) Sozialabgaben gezahlt werden? Denn das ist ja dann die Hauptbeschäftigung der jenigen. Da gehts ja nicht mal nur um Krankenversicherung sondern auch um Rente usw. Das ganze könnte man ja dann noch weiter ausweiten auf Ehrenämter von Arbeitslosen bei Vereinen oder auch sozialen Einrichtungen. Also ich finde des ganze Urteil komisch.


    Wenn jemand unentgeltlich spielt, ist er faktisch ein Amateur und wird wie jeder andere A-Klassen-Fußballer über den Verein im Spielbetrieb versichert. Jedes Mitglied eines Sportvereins ist über seinen Verein versichert, solange der Unfall beim Ausüben seiner sportlichen Tätigkeit im Verein passiert ist. Da macht es keinen Unterschied, ob Du Dir im Fußball das Bein brichst oder beim Schachspielen den Finger zwischen Spielbrett und Tisch einklemmst. Das erfolgt automatisch wenn Du vom Verein beim entsprechenden Landesverband (In Bayern wäre das der BLSV) als Mitglied gemeldet bist, was i.d.R. jeder Verein auch tut (...bzw tun sollte). Bitte korrigiert mich jemand, aber als ehem. langjähriger Funktionär eines relativen grossen Sportvereins meine ich mich so erinnern zu können.
    Ob nun jemand wie Bartlett so ohne weiteres im Profispielbetrieb teilnehmen kann weiß ich auch nicht. Da gibts wieder den Begriff "Vertragsamateur"... :S

    chris

  • Chris: So währe auch meine Auslegung wenn er nicht als Beschäftigter gilt und deshalb wären dann auch keine Sozialabgaben zu entrichten.Ein Profispiel hat er ja in den vier Wochen, wo keine Sozialabgaben bezahlt wurden, eben nicht bestritten.Deshalb ist für mich das Urteil auch nicht verständlich.


    hockey Joe: Es kann sich jeder sein Urteil bzw. Meinung bilden, ob es stimmt steht auf einem anderen Blatt.

  • Chris: So währe auch meine Auslegung wenn er nicht als Beschäftigter gilt und deshalb wären dann auch keine Sozialabgaben zu entrichten.Ein Profispiel hat er ja in den vier Wochen, wo keine Sozialabgaben bezahlt wurden, eben nicht bestritten.Deshalb ist für mich das Urteil auch nicht verständlich.


    Ich glaube da braucht es nicht mal ein Profispiel. Da reicht es in dem Fall schon für ein Testspiel, weil er als Spieler, wenn auch nur als Gast, beim DEB auch lizenziert werden muß. Ist nur eine Vermutung meinerseits. Ich glaube jedenfalls nicht, daß z.B. ein Hecht oder Endras in Mannheim, wo sie gerade nur mittrainieren, vom MERC gemeldet und daher auch versichert wären. Zwischen Trainieren und an einem offiziellen Spiel (Da gehören auch Testspiele dazu) teilnehmen ist, denke ich, ein Unterschied.

    chris

  • Ist es denn ein Tryout im Eishockey üblicherweise wirklich komplett unentgeltlich? Hat er die Wohnung/Hotelzimmer selbst bezahlt oder nicht etwa kostenfrei gestellt bekommen? Dann kann man durchaus schnell auf einen geldwerten Vorteil kommen, der entsprechend zu versteuern und SV-pflichtig ist - unabhängig davon, ob er einen direkten Euro bekommen hat.