ESC Moskitos Essen

  • Ich sehe das ähnlich wie du und das es mit den deutschen Pässen länger dauern kann sieht Mann aktuell an McLeod und in der jüngsten Vergangenheit an Bires.

    Wir verfügen wohl nicht mehr über die engen Kontakte zum Einbürgerungsamt wie zu EHC Zeiten oder unsere Freunde aus Iserlohn und Bremerhaven?.

    Allerdings denke ich schon das der Verein, wenn es bei den beiden mit den deutschen Pässen nicht klappt, nochmals Nachverpflichtet.

  • Ich sehe das ähnlich wie du und das es mit den deutschen Pässen länger dauern kann sieht Mann aktuell an McLeod und in der jüngsten Vergangenheit an Bires.

    Wir verfügen wohl nicht mehr über die engen Kontakte zum Einbürgerungsamt wie zu EHC Zeiten oder unsere Freunde aus Iserlohn und Bremerhaven?.

    Allerdings denke ich schon das der Verein, wenn es bei den beiden mit den deutschen Pässen nicht klappt, nochmals Nachverpflichtet.

    man sieht das aktuell an mcleod ?

    Was siehst du denn da?

    Ich kann dir sagen das Aaron gar keinen deutschen Pass haben möchte . Er ist stolzer Kanadier und möchte kein zweiflaggen Spieler sein.

  • Okay,

    ich hatte nur in Erinnerung Anfang der letzten Saison im Forum gelesen zu haben das er einen deutschen Pass beantragen will.

    Vorraussetzungen wären ja gegeben.

    Da du aber offensichtlich einen aktuelleren Kenntnisstand hast, kann ich den Gedanken streichen.

  • Okay,

    ich hatte nur in Erinnerung Anfang der letzten Saison im Forum gelesen zu haben das er einen deutschen Pass beantragen will.

    Vorraussetzungen wären ja gegeben.

    Da du aber offensichtlich einen aktuelleren Kenntnisstand hast, kann ich den Gedanken streichen.

    Ja ist eigentlich echt schade .

    Aaron als deutschen das hätte was.

  • Berufssportler haben i. d. R. eine Aufenthaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis für die Dauer des Arbeitsvertrages, dies sind max. 6-7 Monate. Danach reisen die Spieler wieder in ihre Heimat, da der Lebensunterhalt nicht gewährleistet ist. Damit ist der rechtmäßige Aufenthalt unterbrochen und die Voraussetzungen fangen bei erneuter Einreise und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis erneut an. Anders würde es aussehen, wenn ein Spieler eine Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Grund (Ehefrau/Kind deutsch) erhält. Ein rechtmäßiger Aufenthalt setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, welches nicht unterbrochen wird. Ich kann mir keinen OLN Verein vorstellen, der einem Spieler ein Arbeitsverhältnis über Saisonende hinaus anbieten kann (oder aber der Spieler arbeitet nach Saisonende bei einem Sponsor - Voraussetzung: die Bundesagentur für Arbeit erteilt eine Arbeitaerlaubis für diese Tätigkeit!) Einbürgerungen von Berufssportlern sind nach wie vor sehr selten.....

  • Ich sehe das ähnlich wie du und das es mit den deutschen Pässen länger dauern kann sieht Mann aktuell an McLeod und in der jüngsten Vergangenheit an Bires.

    Wir verfügen wohl nicht mehr über die engen Kontakte zum Einbürgerungsamt wie zu EHC Zeiten oder unsere Freunde aus Iserlohn und Bremerhaven?.

    Allerdings denke ich schon das der Verein, wenn es bei den beiden mit den deutschen Pässen nicht klappt, nochmals Nachverpflichtet.

    Kannst du das Bires Beispiel erklären bitte?

  • Wenn du dich auskennen würdest dann würdest du wissen das man 5 Jahren die man 8n Deutschland gespielt hat einen deutschen Pass beantragen kann du schlauberger

    Danke für das Kompliment, aber ich nehme es von dir nicht an, da du ja so gar keine Ahnung zu haben scheinst, wie ja der Link von "Hangsleben" beweist. Und auf deinen "Trick" mit den 5 Jahren fällt die Behörde in Essen garantiert nicht rein, zumal McLeod wohl ohnehin nur noch diese Saison in Deutschland ist und dann mit kanadischer Frau und kanadischem Hund wieder zurück in seine Heimat geht.

  • Berufssportler haben i. d. R. eine Aufenthaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis für die Dauer des Arbeitsvertrages, dies sind max. 6-7 Monate.

    Bei Mehrjahresverträgen aber nicht, die müssen bis auf das letzte Jahr ganzjährig abgedeckt sein. Glaube aber trotzdem nicht, dass er über den Aufenthalt (normal 8 Jahre) ein Anrecht hat. Wenn dann maximal über Abstammung.

    Einmal editiert, zuletzt von Marty (18. August 2019 um 14:11)

  • Deutsche Frau oder deutsches Kind ginge auch. Das hat Kollege icecube schon relativ treffend erklärt. Eishockeyspieler bekommen eine AE zur Beschäftigung. Wer nachlesen will -> §18 AufenthG.

    Eine "normale" Einbürgerung geht nach acht Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, bei Berufssportlern entsprechend früher, im frühesten Falle nach drei Jahren Aufenthalt im Inland. Voraussetzung für die Einbürgerung ist u.a. öffentliches Interesse.

    Das scheint auf den Ausländerbehörden Bremerhaven bzw. Iserlohn/Märkischer Kreis jedoch höher zu sein, als anderswo. Ermessen halt. :popcorn:

  • Wenn man doch keine Ahnung hat, sollte man doch die Tasten still halten:popcorn:

    Guten Tag

    ... warum , was ist falsch an seiner Aussage ..

    wird sogar in Bayern so gehandhabt ... nur wird halt da eine höhere Anforderung im sportlichen Bereich - sprich Olympia Kandidat etc. - angelegt ... womit wir wieder beim Ermessensspielraum sind ..

    Ich find die Diskussion grundsätzlich lustig ... im Grunde genommen wird der Schwarze Peter der Behörde bzw dem Club zugeschustert ... und die die es wirklich betrifft .. die kommen davon ..


    Deshalb die provokante Frage: warum unterbindet die Liga sprich die Gesellschafter der Liga den ganzen Zirkus nicht ...

    richtig : die wollen nicht .... und da liegt der Hase im Pfeffer ...

    Gruß aus la

  • Deshalb die provokante Frage: warum unterbindet die Liga sprich die Gesellschafter der Liga den ganzen Zirkus nicht ...

    richtig : die wollen nicht .... und da liegt der Hase im Pfeffer ...

    Gruß aus la

    Lass den Doppelflaggler sich doch erst einmal bewähren. Wenn der was taugt, dann verpflichten wir ihn ohne/mit weniger Risiko.